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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0057
Einnahmen von einer Badstube ergänzt. Nur knapp fünf Pfund flössen nach dem
Stand des Güterbuchs in die Klosterkasse als Einnahmen. Nur eines dieser Gebäude
lag in der Altstadt. Da die für den Altstadtbereich vorgesehenen Seiten nicht zu Ende
geführt wurden,94 kann die Frage nach dem Freiburger Häuser- und Rentenbesitz
Tennenbachs für die Zeit um 1350 nicht eindeutig beantwortet werden.

Nach 1350 reduzierte Tennenbach sein Engagement in Freiburg spürbar, wenn auch
nicht so deutlich wie in den übrigen Breisgaustädten.95 1358 erhielt das Kloster
noch ein Haus in der Altstadt, wobei der „Schenker" mit 200 Mark Silber beim Kloster
verschuldet war,96 ein prägnantes Beispiel, daß nicht alle Schenkungen ausschließlich
religiös motiviert waren, sondern in vielen Fällen auch von den Mönchen
Druck ausgeübt werden konnte.97 Arrondierungsbemühungen veranlaßten die Mönche
1363 zum Erwerb eines Hauses in der Vorstadt Neuburg, das an bestehenden Tennenbacher
Häuserbesitz angrenzte.98 1373 erfolgte der bereits ausführlich beschriebene
Kauf des zweiten Stadthofes. 1385 tauschte Tennenbach ein Haus in Endingen
gegen ein in der Neuburg gelegenes Haus des Markgrafen von Hachberg.99 Damit
wurde die Erwerbspolitik Tennenbachs in Freiburg für die kommenden Jahrzehnte
weitgehend eingestellt. Die Bemühungen der Mönche galten in den folgenden Jahr-
zehnten bis zum Ende des Mittelalters vor allem der Sicherung des Häuser- und Rentenbesitzes
.

Während in den vorangegangenen Jahrzehnten Freiburger als Schenker und Wohltäter
in Erscheinung traten, konnten nun die Mönche ihre Einkünfte und ihren Häuserbesitz
nur durch gerichtliche Besitzübertragungen nach Zinsrückständen bzw.
Zwangsversteigerungen vor dem Freiburger Gantgericht, Gewähren von Darlehen sowie
Käufen erweitern: z. B. erhielt Tennenbach 1417 ein bauSllig gewordenes Haus
gerichtlich zugesprochen, von dem den Mönchen zuvor Renteneinnahmen zustanden
.100

Tennenbach gewährte ab der Mitte des 15, Jahrhunderts mehrfach Freiburger Einwohnern
Darlehen.101 Beispielsweise sicherten sich die Mönche 1456 eine jährliche
Rente von 33 Schilling von einem Haus in der Altstadt, indem sie dem Besitzer Hans
Eckart ein Darlehen von 33 Pfund bewilligten.102 Dieser oder ein anderer Bewohner
des Hauses mußten den Mönchen solange den jährlichen Zins entrichten, bis mit
Hilfe des Wiederkaufsrechts Hans Eckart oder einer seiner Nachkommen dem Kloster
die geliehenen 33 Pfund zurückerstattet hatte. Durch die regelmäßige Bezahlung
des jährlichen Zinses wurde von der Darlehensschuld selbst nichts abgetragen.
Konnte ein Schuldner oder ein späterer Besitzer des Hauses den Zins nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt begleichen, so fiel das Haus in die Hände der Mönche oder
wurde zwangsversteigert, wobei der neue Besitzer für die auf dem Haus lastenden
Zinsen aufkommen mußte. Stark belastete Immobilien waren daher nur schwer zu
verkaufen. Derartige Beispiele sind in der Stadt Freiburg für Tennenbach mehrfach
belegt.103

Baulichkeiten, die Tennenbach nicht selbst nutzte, wurden gegen eine jährliche
Summe, zumeist als Erblehen, verpachtet.104 Sein ganzes Leben konnte der Pächter
im Haus leben, falls er Miete oder Zins regelmäßig entrichtete.

Tennenbach versuchte also prinzipiell, seinen Freiburger Häuser- und Rentenbesitz
zu erhalten. Da die Mönche über eine große Zahl von Häusern in der Altstadt verfüg-

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