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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0063
Gute Beziehungen zur Stadt und ihren Honoratioren konnten für ein Kloster von
großem Vorteil sein, zumal Freiburg auch bereit war, seine Bürger — also auch die
mit Bürgerrecht ausgestatteten Klöster — zu unterstützen.151 Freiburg rechtfertigte
Interventionen zugunsten Tennenbachs ausdrücklich mit dem Hinweis auf das Bürgerrecht
des Klosters.152

„Stadtpolitik" Tennenbachs im mittelalterlichen Breisgau

Neben dem Freiburger Stadthof verfügte das Kloster über Niederlassungen in den
Städten Kenzingen, Endingen, Neuenburg, Breisach, Staufen und Villingen. Vergleicht
man die für Freiburg erarbeiteten Ergebnisse mit denen in Kenzingen, Endingen
und Neuenburg,153 so läßt sich eine „Stadtpolitik" Tennenbachs im mittelalterlichen
Breisgau erkennen.

Besonders konsequentes Engagement zeigt sich in der Stadt Kenzingen. Eine Notiz
im Güterbuch belegt eine Grangie des Klosters mit Namen Kenzingen, die vor den
Mauern der Stadt im Dorf Altenkenzingen lag und laut den Einträgen des Güterbuchs
aus den 1320er Jahren teilweise verpachtet war; ein Indiz für die laufende Umstellung
der klösterlichen Wirtschaft vom Eigenbau auf traditionelle Grundherrschaft. Immerhin
verfügten die Mönche damit noch vor der Stadtgründung 1249 über einen eigenbewirtschafteten
Hof. Interessanterweise findet sich die eindeutige Nennung der städtischen
Niederlassung des Klosters im Güterbuch erst in den Nachträgen der 1340er
Jahre, wohingegen die ersten Aufzeichnungen des Kenzinger Besitzes von Zenlin
schon zu Ende der 1320er Jahre angefertigt worden waren.

Auseinandersetzungen mit den Stehelins, Nachkommen eines Eigenmannes des
Klosters, um die Baulichkeiten des späteren Stadthofes ab 1288 verzögerten dessen
Ausbau um mehrere Jahrzehnte, was aber durch die Grangie in Altenkenzingen und
den Erwerb eines Markthauses kompensiert werden konnte. In drei 1267, 1287 und
1311 in Kenzingen bzw. Herbolzheim ausgestellten Urkunden sind Hofverwalter von
Hardern, Langenbogen und Herbolzheim aufgeführt und ein als Rebmann bezeichneter
Konverse aus Kenzingen, aber kein Verwalter eines Hofes in Kenzingen — ein
Indiz, daß damals der Stadthof noch nicht vollständig ausgebaut war. Teile des Stadthofes
existierten jedoch bereits 1304. Die älteren Einträge des Güterbuchs, zu Ende
der 1320er Jahre entstanden, nennen unter der Rubrik Kenzingen Scheune und Trotte
ebenso wie landwirtschaftliche Güter, die „ad domum Kenzingen" gehörten. Erst
nach Überlassung eines Teiles der Grundstücke und Häuser durch Katerina Stehellin
im Jahre 1328 konnte der planmäßige Ausbau des Stadthofes zügig vorangetrieben
werden. Einige Jahre später angefertigte Nachträge führen den Stadthof als „residen-
cia" und zeigen damit auch den Abschluß seines Ausbaus an.

Der innerhalb der Mauern gelegene Hof des Klosters ist zunächst wohl nicht nur
als Basis zur Verwaltung und Eintreibung falliger Zinsen, sondern noch einige Zeit
als Grangie für Weinbau genutzt worden, verlor aber im Laufe der Jahre letztere
Funktion infolge von Arbeitskräftemangel.154 Die ehemals selbstbebauten Güter
wurden bereits zur Mitte des 14. Jahrhunderts von Kenzinger Bürgern genutzt. Neben
seinen Aufgaben als Stapelplatz, Zinssammelstelle und Verwaltungsmittelpunkt der
städtischen und umliegenden Güter diente er als Aufenthaltsort für Mönche des Klo-

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