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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0127
dingen, Waltershofen, Oberschaffhausen, Pfaffen- und Öhlinsweier, Oberbergen,
Ebringen, Herdern und Zehntwein aus Oberrimsingen. Der Wein des Klosters wurde
nicht immer nach Jahrgängen gelagert, wie es heute üblich ist. Das Faß Nr. 1 war mit
weißem Wein der Jahrgänge 1778, 1802 und 1803 gefüllt, ohne Angaben über Herkunft
und Rebsorte. Wahrscheinlich hat der Kellermeister diese Dinge in einem Kellerbuch
festgehalten. Andere Fässer enthielten ähnliche Jahrgangsmischungen, z. T.
auch von roten Weinen. Im Faß Nr. 29 befand sich Wein aus dem Jahre 1774, Das
Alter dieses Weins spricht für eine gute Kellerwirtschaft. Er war mit dem höchsten
Preis von 55 fl pro Saum veranschlagt, während neuere weiße Weine nur mit 10 fl
pro Saum oder noch geringer bewertet wurden. Auch kleinere Mengen u. a. an „Tre~
berbrandwein" und Kirschwasser fehlten nicht. Die Laienschwester Agnes hatte „in
einer Gutteren 2 Maas" zur Verfügung.

An Feldgeschirr (Ackergeräten) und Vieh des Klosters war in Günterstal und Mundenhofen
nichts mehr vorhanden, seitdem die Klostergüter verpachtet worden waren.
In Günterstal wurden lediglich noch 100 Stück „Federvieh" und in Grezhausen 195
Schafe gehalten, die in den zwei jährlichen Schuren ungefähr 190 Pfund Wolle, das
Pfund zu 1 fl, erbrachten. Der Vorrat an Getreide aller Art im Werte von 2 442 fl
war dagegen nicht unbeachtlich.

Den Abschluß dieser Aufstellung bilden die „Gefällrückstände" wie „Lehen- und
Bodenzinsen", die aber insgesamt unbedeutend waren.

Unter der Ziffer II des Inventurverzeichnisses sind die festen jährlichen Geldeinkünfte
zusammengestellt. Es handelte sich um Einnahmen aus Pacht, Kapitalzinsen,
Zehnten, Geldbodenzinsen und herrschaftlichen Gefallen sowie dem „Hühner-,
Kappaunen- und Güllergeld", das dem Kloster in Neuhäuser und Fischbach und einer
Reihe anderer Orte in der Nachbarschaft zustand. Die Pachteinnahmen in Güntersta)
für die Säge, die Schmiede, die Mühle und verschiedene Grundstücke beliefen sich
auf 959 fl. Das Gut Mundenhofen war bis 1818 mit 550 fl und die Höfe in Grezhausen
bis 1817 mit insgesamt 1 200 fl jährlich verpachtet.

Im Abschnitt III schließlich sind die unbestimmten jährlichen Einkünfte erfaßt.
Der Ertrag aus den Waldungen in Günterstal wurde mit 730 fl veranschlagt. Für Erlöse
aus den Gemüsegärten waren 400 fL aus den Obstgärten 120 fl und aus den
Reben 600 fl angesetzt. Da der Wald in Grezhausen größtenteils aus Gestrüpp bestand
, wurde für ihn keine Einnahme angesetzt. Dagegen sollten aus den Munden-
hofer Waldungen 1 308 fl jährlich erlöst werden.

Verschiedene Einkünfte konnten nicht bewertet werden, da sie von unvorhersehbaren
Ereignissen, wie Tod oder Wegzug, abhingen. Es handelte sich um das „Ohmgeld
", das „Fallrecht", das „Ehrschatzrecht", das „Recht des landesüblichen Abzuges
" sowie das „Einkaufsrecht" und die jährlichen Frondienste. Zum „Fallrecht"
wird angemerkt: „Vermög dieses Rechts wurden von jedem Begüterten 10 fl, von den
Unbegüterten und jedem Weibe, auch jedem Kinde, welches eigenes Brod ißt, der
beste Rok abgenommen. Von einer Witwe, welche nach Absterben ihres begüterten
Ehemannes die Hauswirtschaft fortführt, werden bey ihr vom Tode wieder 10 fl abgenommen
."

Die „herrschaftlichen Gerechtsame" umfaßten ferner die Jagd» und Fischrechte in
den verschiedenen Orten. „Die Jagd daselbst (Grezhausen) ist vermög Bestandes den

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