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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0128
dortigen Meyeren überlassen und verträgt jährlich 12 Hasen und 18 Feldhühner". Da
es in Grezhausen 4 Pächter gab, waren die Anteile am Ertrag der Jagd sehr gering.

Abschnitt IV der Aufstellung enthält das Verzeichnis der festen jährlichen Natural-
einkünfte. In einer verwirrenden Fülle sind die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die
aus „Bodenzinsen, Vorzehnden, und Lehensfrüchten" an das Kloster abzuliefern
waren, dargestellt. Es handelte sich um Wein, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und
Ackerrüben, und zwar jeweils aus verschiedenen Orten. Die Pächter von Mundenhofen
und in Grezhausen hatten neben ihrer Geldpacht auch noch Weizen und Roggen
abzuliefern. Der Bestandsmeier Michael Zimmermann in Günterstal galt seine Pacht
ganz durch Naturalien ab. Er war verpflichtet, dem Kloster Butter, Milch, Schweine,
Kartoffeln, Lewat (Raps) sowie Stroh und Ohmd in genau vorgeschriebenen Mengen
zu liefern. Daneben erhielt das Kloster Kleie vom Bestandsmüller, Gerste für die Tauben
von den Pächtern in Grezhausen, die noch 70 Pfand Lachse und 100 Pfund
Rauchfische zu liefern hatten.

Die Einkünfte aus unbestimmten Naturalgefällen ergeben sich aus Teil V. Sie sind
aufgeteilt nach Zehntrechten und „herrschaftlichen Gefällen". Im einzelnen waren abzuliefern
: Wein, Weizen, Roggens Gerste, Hafer, Kartoffel, Lewat (Raps), Hanf,
Ackerbohnen, Maysamen, Flachssamen, Kraut, Welschkorn, Flachs und Heu. Fast
alle Früchte, die damals im Breisgau angebaut wurden, sind in diesem Verzeichnis
aufgeführt.

Unter Ziffer VI „Passivstand" wurde lakonisch vermerkt: „Ist davon nichts vorhanden
."

Die Lasten, die auf dem Klostervermögen hafteten, ergeben sich aus dem Verzeichnis
unter Abschnitt VII. Es beginnt mit dem wertmäßig unbedeutenden Meßverpflichtungen
(Anniversarien), An Steuern und Abgaben entfielen auf die allgemeine Steuer
748 fl und 681 fl auf die Religionsfondssteuer. An die Breisgauische Ritterschaft
waren 5 fl und als Satzbürgergeld 4 fl 52 kr an die Stadt Freiburg abzuführen. Das
Kloster besaß also bis zu seiner Auflösung das Bürgerrecht in Freiburg. Weitere Verpflichtungen
bestanden gegenüber drei Klosterfrauen aus Leibgedingsabmachungen,
aus der Besoldung des Kastenvogtes, des Pfarrers und Beichtvaters sowie des Amtmanns
. Ein Vergleich der Besoldung zeigt, daß dem Pfarrer 80 fl jährlich neben Kost,
Holz, Licht und freier Wohnung zustanden. Daneben hatte er auch noch Anspruch auf
ein Paar Schuhe und zwei weiße Hemden, Der Amtmann dagegen erhielt 300 fl bares
Geld neben freier Kost und Wohnung. Arzt des Klosters war Professor Schmiederer
in Freiburg. Er erhielt ein jährliches „Wartegeld", das aus einem Schwein „etwas unter
zwei Centner im Gewichte" und je 12 Sester Weizen und Roggen bestand.

Wie das Verzeichnis des Klostervermögens, das zahlreiche weitere Detailinformationen
bis hin zur Besoldung des Nachtwächters enthält, im einzelnen zustande kam,
läßt sich in den Akten nicht feststellen. Ohne Mitwirkung vor allem des Klosteramtmanns
ist jedenfalls die genaue Erfassung aller Sachwerte und Rechtstitel nicht denkbar
. Sicher sind aber auch frühere klostereigene Aufzeichnungen, Beraine und andere
schriftliche Fixierungen der Rechte, Einkünfte und Verpflichtungen mit herangezogen
worden, Hilfemittel, die schon seit dem Mittelalter zum selbstverständlichen Handwerkszeug
einer guten Verwaltung von Klostergut zählten.

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