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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1990/0131
zügigkeit des Großherzogs hielt sich aber in Grenzen. Die Äbtissin erhielt eine Jahrespension
von 1 500 fl und die beiden ältesten Konventsfrauen von je 500 fl. Für die
übrigen Stiftsdamen waren je 450 fl und für die Laienschwestern jeweils 250 fl festgesetzt
worden. Der Jahresaufwand für die Pensionen betrug somit 5 550 fl.

Vom „Hausgesinde" erhielt der „Hof- und Hausmeister Martin Heizmann, der
schon 47 Jahre dem Stifte treu gedient hat" eine Rente von 100 fl mit der Verpflichtung
, die Aufsicht über die fast leeren Klostergebäude zu übernehmen. „Johann Em-
bacher, deßen sich die Frau Abtißin bisher als eines elenden krüppelhaften Menschen
angenommen, und ihn zeitlebens versorgt haben würde, kann seinem Schicksal nicht
überlaßen werden." Er ist gegen Kostgeld bei einer Freiburger Familie untergebracht
worden. Die „Kammerjungfrau Ursula Rößlerin ist mit einem halben Jahresgehalt,
einem Bett und einem Kasten" entlassen worden und erhielt noch eine Pension von
20 fl. In dieser Form sind sämtliche Angehörige des Hausgesindes abgefunden worden
bis hinab zur Ober- und Untergartenmagd sowie der Hühnermagd, die jeweils
4 fl und ein „geringes Bett" erhielten.22

Die Anhörung der Äbtissin wegen des bereits angesprochenen Verbleibes der Silbersachen
erfolgte am 7. 9.1806.23 Sie wiederholte ihre früheren Angaben, daß man
dieses Silber 1796 in die Schweiz verbracht habe, dort teilweise verkaufen mußte, um
den Unterhalt zu bestreiten. Weitere Teile seien im Jahre 1800 durch die Franzosen
geraubt worden» Lediglich das noch vorhandene Kirchensilber sei durch die Vorsicht
des damaligen Beichtigers erhalten geblieben. Auch der Pfarrer konnte keine weitere
Auskunft geben. Hofkommissar Maler schlug deshalb vor, die Sache auf sich beruhen
zu lassen. Dem schloß sich der Geheime Rat in seiner Entschließung an.24

Die Angelegenheit war damit aber noch nicht zu Ende. Die Äbtissin hatte im Juli
1807 an die Erledigung ihrer Bitte um Vergütung der Umkleidungskosten für sich und
ihre Mitschwestern erinnert. Hierzu war auch das Polizeidepartement gehört worden.
Es hatte sich dahingehend geäußert, daß von der Bewilligung von Umkleidungskosten
die Äbtissin auszuschließen sei, da man „aus den Akten" ersehen habe, „daß der
größte Teil des sowohl zum Kirchen- als Klostervermögen gehörigen Mobiliars kurz
vor der Auflösung verschleppt worden, und sich die Äbtissin von dem ihr diesfalls
entgegenstehenden Verdacht keineswegs so gereinigt habe, daß man die Uberzeugung
, sie werde zu ihrer Umkleidung einer solchen Unterstützung nicht bedürfen, ablegen
könnte." Sie hat dann auch tatsächlich keine Umkleidungsvergütung erhalten;
in der Begründung wurde freilich auf die hohe Pension abgehoben.25

Die Stellungnahme des Polizeidepartements in dieser Sache war oberflächlich.
Hofkommissar Maler hatte in seinem Bericht den sehr geringen Bestand an Silbersachen
erwähnt. Von einem Verdacht wegen Verschleppung von Mobiliarvermögen,
gar des „größten Teils", war nie die Rede. Aber auch Hofkommissar Maler hat sich
die Angelegenheit zu leicht gemacht. In den Klosterakten ist ein Inventar mit einer
Schätzung der vorhandenen Silbersachen überliefert. Es wurde 1791 von dem Freiburger
„Goldarbeiter" Joseph Vöit erstellt; er kam auf einen Wert von rund 2 500 fl.
Berücksichtigt man den 1806 noch vorhandenen Bestand und die für 1796 gemeldeten
Schäden an Silbersachen, so entfallen — ohne auf Einzelheiten einzugehen — weniger
als 2 000 fl auf das 1796 für den Unterhalt veräußerte Silber einschließlich der
1800 von den Franzosen geraubten Gegenstände. Wenn man bedenkt, daß das Groß-

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