Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 7
(PDF, 38 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0009
Bistum Basel
und zähringische Herrschaftsbildung
in der Freiburger Bucht

Von

Johannes Ekkehard Lichdi

Als im Jahre 1234 das Hofgericht unter König Heinrich (VII.) den Streit über die Silberbergwerke
im Breisgau zwischen dem Zähringererben Graf Egino von Freiburg
und Markgraf Hermann von Baden zu entscheiden hatte, erhob sich aus der Runde
der Basler Bischof Heinrich von Thun und wies anhand alter Privilegien das Eigentumsrecht
seines Bistums nach. In einer am 1. Februar 1234 ausgestellten Königsurkunde
wird ihm dies ausdrücklich bestätigt.2 Doch nur zwei Wochen später, am
15. 2. 1234? bestätigte der König dem Grafen Egino die Bergwerke als Basler Lehen
und weist ihn in deren Besitz ein.3 Dieser Kompromiß wahrte zwar einerseits die
unbestreitbaren und althergebrachten Rechte des Bischofs, trug andererseits aber den
politischen Realitäten und Machtverhältnissen Rechnung: Der Graf erhielt jetzt einen
Rechtstitel für die tatsächliche Sachherrschaft über die Bergwerke, die er, so müssen
wir annehmen, schon vor 1234 ausgeübt hatte. In Frankfurt wurden also alte bischöfliche
Ansprüche und die tatsächliche Macht des Grafen in ein rechtliches Verhältnis
zueinander gebracht. Wie aber kam es zu dieser politisch-rechtlichen Konstellation?
Nach 1218 hatte Egino V. von Urach-Freiburg, der Neffe des letzten Zähringerherzogs
Bertold V., dessen Herrschaft in den rechtsrheinischen Gebieten, vor allem im Breisgau
, aber auch in der Ortenau und östlich des Schwarzwaldes angetreten.4 Bekanntlich
gelang dies nicht in vollem Umfang, da andere, mächtigere Mitbewerber um das
Erbe, allen voran der staufische König Friedrich II., auftraten. Da aber die Rechte,
die Egino behaupten konnte, in ihrem Ursprung fraglos auf den Zähringer Bertold
V. zurückgeführt werden können, deutet die Entscheidung von 1234 ein spannungsgeladenes
Verhältnis bereits zwischen den Basler Bischöfen und den zähringischen Herzögen
an. Es ist zu erwarten, daß eine Beschreibung des Basler Besitzes im Breisgau
sowie eine Abschätzung von dessen politischem Gewicht Konfliktpunkte erkennen
lassen werden. Vor kurzem wies Karl Schmid nachdrücklich auf die bedeutende Stellung
der Basler Kirche im Breisgau während des 11. Jahrhunderts hin.5 Wie seine
Untersuchungen gezeigt haben, ist die dem Basler Bischof gehörende Kirche von
Zähringen in ihrem Ursprung in die Zeit vor der Errichtung eines zähringischen Herrschaftszentrums
auf dem Zähringer Burgberg zu setzen.6 Aber nicht nur um Zähringen
, fast überall in der Freiburger Bucht trafen die Herzöge auf Basler Rechte, Es
stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln und auf welche Weise es den Zähringern
gelingen konnte, gerade in diesem Bereich ihren Herrschaftskern mit den Burgen


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0009