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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 24
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0026
sen, daß die Burg in ihren politischen Funktionen kurz vorher wiederhergestellt worden
war und deswegen getroffen werden sollte. 1279 scheint der Sohn des Königs,
Albrecht, einen Feldzug gegen Freiburg unternommen zu haben; als Grund wird an-
gegeben, daß die Stadt ihren Herrn, den Grafen, in dessen Kampf mit Reichsstädten
unterstützt habe. Weitere Informationen, zu welchem Zweck die Unternehmung
durchgeführt wurde, werden leider nicht gegeben,168 Die Erwähnung der Kinder des
Königs im Vertrag von 1281 könnte auf diese Unternehmung Albrechts hinweisen, der
Kriegszug geriete damit in den Zusammenhang der Kämpfe um Zähringen. Am
28. Juli 1280 schloß Graf Egino einen Bündnisvertrag mit Johann von Wörth, Landvogt
im Elsaß, gegen König Rudolf. Es wurde vereinbart, daß dem Grafen neben
Neuenburg und Breisach das Zähringer Gut, das den Herzogen von Teck gehörte, zu-
fallen sollte.169 Dieses Bündnis zeigt die Stoßrichtung der Bemühungen Eginos an,
es ging um das Zähringer Erbe, dabei wahrscheinlich um die Burg Zähringen, wie
der Vertrag von 1281 zeigt.

2. Die Schenkung der Thüringer Landgrafen von 1273/74

Nirgends wird ausdrücklich berichtet, daß sich Rudolf von Habsburg auf Reichsrechte
an Zähringen samt Zubehör berufen hätte, Eine Schenkung der Landgrafen
von Thüringen an das Deutschordenshaus in Freiburg von 1273/74 macht aber sehr
wahrscheinlich, daß Rudolf von Habsburg Reichsrechte gegen Graf Egino ins Feld
führte. In dieser Urkunde werden nämlich wesentliche Besitzteile, die nach 1303 als
Reichspfandschaftsgut erscheinen, bereits vergabt.170 Die Zusammenfassung der Güter
der Reichspfandschaft und der Landgrafenschenkung muß daher auf einen einzigen
gemeinsamen Ursprung zurückzuführen sein.171 Zwar wird in der lateinisch gefaßten
Schenkungsbestätigung des Vaters der Schenker, des Landgrafen Albert von
Thüringen, die Herkunft des doch ungewöhnlich weit abgelegenen landgräflichen Besitzes
im Breisgau nicht genannt; es ist aber eine Kopie des 16. Jahrhunderts einer
deutschen Urkunde vom 3. April 1274 über diesen Vorgang überliefert,172 Diese vermeldet
ausdrücklich, daß die Söhne dieses Gut von ihrem Großvater Kaiser Friedrich
IL erhalten hätten, Tatsächlich waren die Landgrafen über ihre Mutter Margarete
Enkel des letzten staufischen Kaisers. Aufschlußreich ist die ausdrückliche Betonung,
daß Friedrich IL die nun verschenkten Güter als Eigen innehatte: Darumb tund wir
kund menglichem, so disen brieff ansehen werden, das wir einmutiglich mit fursich-
tiger betrachtung die nachgeschriben gütere, die der durchluchtigest seliger ge~
dechtnisz wyland her Fridrich Romischer keiser vnser aller groszuatter im ze eigen
iberkommen hau. Offensichtlich wollten die Landgrafen 1273 nicht etwa Reichsrechte
vergeben, sondern auf dem Erbweg erhaltene Allodialrechte. Zumindest die
Landgrafen gingen damit gerade nicht von einer Reichsgutqualität der vergabten
Güter aus, Dies mag verwundern, ist aber leicht zu erklären, Da sie über Reichsrechte
nicht wirksam verfügen konnten, blieb ihnen gar nichts anderes übrig, als sich
auf Eigen zu berufen,173 Die angeführte Allodialqualität der Güter sollte also nicht
darüber hinwegtäuschen, daß Friedrich die Rechte ebensogut auch als Reichsrechte
in Anspruch genommen haben könnte. Wie das Verhalten Friedrichs im zähringi-
schen Erbstreit zeigt, ging es ihm darum, möglichst viele Stücke des zähringischen
Erbes zu gewinnen, oder jedenfalls den Grafen zu nehmen. Für dieses Ziel kam es

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