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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 111
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scheinlich, denn es steht im Einklang mit der ersten urkundlichen Nennung dieser
Klostergemeinschaft. Der Konstanzer Bischof Conrad von Tegerfeld weihte am
15. September 1224 „einen Altar in der unvollendeten Capelle, das atrium des Kirchhofs
und das Kloster und eximierte seinen umhegten Bezirk von der Jurisdiction der
Mutterkirche mit Zustimmung des plebans Heinrich (Hanricus) von Merzhausen
(Mershusen)".14 In der hierüber ausgestellten Urkunde wird, wie gesagt, das
Kloster in „Gunterstal" erstmals erwähnt. Sie enthält aber keinen Hinweis auf die Zugehörigkeit
der Nonnen zum Zisterzienserorden. Hierzu gibt die Handschrift folgende
Auskunft: „Nach drei Jahren", heißt es dort, „unterstellte sich Adelheid, die
erste Gründerin, mit ihren Mitschwestern dem hochwürdigen Abt von Tennenbach,
Bertold von Urach, und übernahm auch die Gewohnheiten dieses heiligen Ordens
."15 Abt Bertold war ein Neffe des Zähringers Bertold V. und sicher mit dem
Geschlecht, aus dem Adelheid stammte, bekannt. Es lag daher nahe, daß sie und die
Frauen, die mit ihr das Kloster in Günterstal gegründet hatten, die Hilfe dieses Abtes
in Anspruch nahmen, und er sich seinerseits bemühte, diese klösterliche Gemein-
schaft dem Zisterzienserorden zuzuführen. Ahnliches wird von Abt Eberhard von Salem
berichtet, der in den Jahren 1212 bis 1240 die Gründung von sechs Nonnenkonventen
begünstigte, die ihm in der Folge als Tochterklöster unterstellt wurden.16

Das Verhältnis des Abtes Bertold von Tennenbach zu dem Zähringerherzog war
trotz der nahen Verwandtschaft sehr schlecht. Die Gründe hierfür hat B. Schwinekö-
per in seinem Aufsatz über „Das Zisterzienserkloster Tennenbach und die Herzöge
von Zähringen" 17 ausführlich dargestellt, so daß hierauf verwiesen werden kann.
Nach Schwineköper sah der Abt von Tennenbach in Bertold V. „nur noch den Feind
schlechthin". Es war für ihn sicher eine große Genugtuung, daß er von Kaiser Fried-
rieh IL 1214 eine königliche Schutzurkunde für Tennenbach erwirken konnte. Bei
dieser Konstellation war dem Abt daran gelegen, den Günterstäler Konvent, zu dem
eine Reihe von Töchtern aus den Adelsfamilien des Breisgaus gehörten, dem Zisterzienserorden
zuzuführen. Urkundliche Belege sind über diese Vorgänge, soweit sie
das Kloster Günterstal betreffen, nicht vorhanden. Das Ergebnis seiner Bemühungen,
und u. U. auch die seines Nachfolgers, schlug sich in der Urkunde Papst Gregors IX.
vom 8. Februar 123318 nieder, die bisher nur bezüglich des vorhandenen Klosterbesitzes
veröffentlicht wurde.19 Sie enthält aber für Günterstal die gesamten Zisterzienserprivilegien
, d. h. das päpstliche Schutzversprechen für das Kloster und seine
Güter, die Exemption von der Diözesangewalt, die freie Wahl der Äbtissin, die
Klosterimmunität, Ausnahme von allgemeinen Interdikten und Befreiung von Zehnten
aus neugerodetem Land.

Wenige Jahre nach dem Erhalt dieser Papsturkunde ist der Günterstäler Konvent
nach Oberried verlegt worden. Anläßlich der Besitzübertragung durch das Stift
St. Gallen im Jahre 123720 ist nur von den „Sanctimonialibus de Gunterstal44 die
Rede, ohne daß ein Orden genannt wird. In Urkunden von 123921 und 124222 wird
der Konvent dagegen als dem Zisterzienserorden zugehörig erwähnt. Es ist auffallend
, daß das Kloster Günterstal in dieser Zeit in den Statuten des Generalkapitels
von Citeaux nicht in Erscheinung tritt, im Gegensatz zu den allerdings späteren Nennungen
von Wonnental.

Neueren Forschungen zufolge „lief die Aufnahme von Frauenklöstern in den Zi-

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