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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 114
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0116
Hiergegen ist zu bedenken: Nach der Urkunde von 1242 lebte in Kenzingen eine
Schwesterngemeinschaft, wobei es offenbleiben kann, wo sie ansässig war. Die Urkunde
von 1244 besagt, daß es aber auch in Nidingen eine Schwesternsammlung gab.
Wenn es richtig sein soll, daß die Kenzinger und die Nidinger Gemeinschaften identisch
waren, so ist nicht verständlich, daß einmal Kenzingen und das andere Mal Nidingen
als ihr Wohnsitz bezeichnet werden. An beiden Urkunden waren die Herren
von Usenberg beteiligt. Die Urkunde von 1242 trägt ihr Siegel und die von 1244 ist
auf ihre Veranlassung hin entstanden, Sie waren mit den örtlichen Verhältnissen vertraut
und wußten wohl zu unterscheiden zwischen Kenzingen und Nidingen, das übrigens
bereits „im ältesten Einsiedelnschen Urbar von 1220*' zu Riegel gerechnet
wurde und auch heute noch zur Gemarkung Riegel zählt.41

Bietet es sich bei dieser Sachlage nicht an, zwei verschiedene Schwesterngemeinschaften
im Raum Kenzingen-Riegel anzunehmen? Der Kenzinger Konvent könnte
demnach in Wonnental mit den Nidinger Schwestern eine neue klösterliche Gemeinschaft
gebildet haben, wie das bei Futterer anzuklingen scheint. Von den Nidinger
Schwestern kam offenkundig die Bindung an die Dominikaner, die zur Aufnahme in
diesen Orden durch das päpstliche Privileg von 1245 führte. Zu dem dann folgenden
Bemühen dieser Wönnentaler Gemeinschaft, sich von den Dominikanern zu lösen
und in den Zisterzienserorden aufgenommen zu werden, hat bereits Zinsmaier sehr
deutlich bemerkt: „Die Inkorporation Wonnentals in den Orden des HL Bernhard ist
offensichtlich weit mehr von Rudolf von Usenberg als von den Klosterfrauen selbst
erstrebt worden "42 Den ganzen Umständen nach hatten die Usenberger ein Interesse
, in Kenzingen ein lebensfähiges Frauenkloster zu schaffen. Der Zusammenschluß
der beiden anscheinend unbedeutenden Schwesterngemeinschaften bot hierfür
die notwendigen Voraussetzungen. Die dazu erforderliche „Verpflanzung" der Nidin-
ger Schwestern kann daher auf Veranlassung der Usenberger erfolgt sein, Die Hinwendung
zum Zisterzienserorden war auf jeden Fall ihre Idee. Zur Durchführung benötigten
sie die Hilfe des Papstes, auf dessen Seite sie sich in den damaligen
Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Papst geschlagen hatten. Ohne auf den
weiteren Fortgang einzugehen, kann man feststellen, daß ihr Vorhaben letztendlich
Erfolg gehabt hat, denn Wonnental wurde ein Frauenkloster der Zisterzienser.

Gehen wir nun zurück auf die oben erörterte Transferierung der Nidinger Schwestern
nach Wonnental, die Maurer mit dem Beschluß des Generalkapitels der Zisterzienser
von 1237 in Zusammenhang bringt. Er äußert einmal die Vermutung, daß deren
Schwanken in der Ordenszugehörigkeit — also für die Zeit nach 1245 — auch
für die Jahre vorher gelten kann. Hierzu weist er auf den Beschluß des Zisterzienserordens
von 1228 hin und spricht „von einer verschärften Gegnerschaft des Ordens gegen
die Inkorporation von Frauenklöstern" Er vermutet ferner, daß der Beschluß der
Zisterzienser von 1237 zur Vorbereitung der Klosterverlegung von 1244/45 diente,
und nimmt an, daß der Wonnentaler Konvent schon ursprünglich eine mit der Abtei
eng verbundene und damit schon vor der ersten Nennung der Zugehörigkeit zum Zisterzienserorden
im Jahre 1248 diesem Orden — wenn auch vielleicht nur locker —
angegliederte geistliche Institution gewesen ist.43

Auf die von Maurer erwähnte angebliche Gegnerschaft des Zisterzienserordens gegen
die Inkorporation von Frauenkonventen kann hier nur summarisch eingegangen

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