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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 116
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1991/0118
Betrachtet man die Entwicklung von der Einstellung her, die die Nidinger Schwestern
zur Frage der Zugehörigkeit zu einem Orden einnahmen, so muß man von Futterers
Sicht ausgehen, der sie als eine ursprünglich relativ lockere Gemeinschaft ohne
Klausur und Ordensgelübde gekennzeichnet hat. Seit 1244 kann man sie mit dominikanischen
Gedanken in Verbindung bringen, insofern die Urkunde zwei Dominikaner
als Zeugen nennt, was darauf hindeutet, daß diese Mönche Einfluß auf die Schwesterngemeinschaft
gewonnen hatten. Er schlug sich dahingehend nieder, daß diese
Gemeinschaft ein Jahr später, nach der „Verpflanzung" nach Wonnental, durch päpstliches
Privileg in den Dominikanerorden aufgenommen wurde. Unter dem Einfluß
der Üsenberger erfolgte dann die Hinwendung zu den Zisterziensern. Nach dem Tode
Rudolfs von Usenberg im Jahre 1259 hat der Konvent, wie bei Zinsmaier nachzulesen
ist,47 auf undurchsichtige Weise päpstliche Urkunden erlangt, die ihn als dominikanisch
ausweisen. Die 1261 an den Papst gerichtete formelle Bitte, zu den Regeln der
Dominikaner zurückkehren zu dürfen, hatte aber keinen Erfolg, und Wönnental war
damit endgültig zisterziensisch.

Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Schwestern von Nidingen/Wön-
nental dominikanisch gesinnt waren. Ihre Hinwendung zu den Zisterziensern entsprach
nicht ihren Wünschen, sondern dem Einfluß der Üsenberger, weshalb sie nach
dem Tod Rudolfs von Usenberg sofort versuchten — im Endergebnis allerdings
erfolglos — zu den Dominikanern zurückzukehren. Auch diese Überlegungen lassen
es ganz unwahrscheinlich sein, daß die Nidinger Schwestern vor 1244 an einer Aufnahme
in den Zisterzienserorden interessiert waren. Gründe für das Bemühen, zu
den Dominikanern zurückzukehren, sind nicht bekannt. Nach Zinsmaier48 war vielleicht
der Wunsch maßgebend, „nicht in die Abhängigkeit von Tennenbach zu geraten
, das als nächstgelegenes Männerkloster die Seelsorge und die Visitation Wönnen-
tals zu übernehmen hatte, vielleicht war auch die strengere Zisterzienserregel der
Grund für die ablehnende Haltung des Konvents." Dem wäre noch hinzuzufügen, daß
der Nidinger/Wönnentaler Konvent durch sein Herkommen aus einer „Art Beginen-
klösterlein"49 mutmaßlich dominikanischen Ideen näher stand — zumal er auch
kurze Zeit diesem Orden formell angehört hatte — als den Ordensidealen der Zisterzienser
.

Das Ergebnis der Untersuchung läßt sich wie folgt zusammenfassen: Der Beschluß
des Generalkapitels der Zisterzienser von 1237, mit dem die Verlegung eines ungenannten
Frauenklosters gutgeheissen wurde, das dem Männerkloster Tennenbach
(Porta coeli) zugeordnet war, paßt zeitlich genau zur Verlegung des Günterstäler Konvents
nach Oberried. Der Rückruf durch den Generalabt der Zisterzienser um 1244
bildet den Abschluß dieses Vorgangs und weist die Günterstäler Klostergemeinschaft
als zisterziensisch aus. Diese nicht bestreitbare Zugehörigkeit zum Zisterzienserorden
war daher auch Anlaß, eine ordensrechtliche Genehmigung für die Verlegung des
Klostersitzes von Günterstal nach Oberried einzuholen. Sie wurde mit dem Beschluß
von 1237 erteilt. Maurers Vermutungen, die den Beschluß von 1237 mit den Nidinger
Schwestern in Verbindung bringen wollen, überzeugen nicht. Analysiert man die Änderung
in der Ordenszugehörigkeit dieses Konvents in der Zeit nach 1244, als er in
den Einflußbereich der Üsenberger geriet, dann erklärt sich der Wechsel von den Dominikanern
zu den Zisterziensern aus den üsenbergischen Interessen. Es sind keiner-

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