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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
110.1991
Seite: 239
(PDF, 38 MB)
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ren und in vielen Bereichen kläglich versagt hatten. Während der Freiburger Arbeitstagung
zog Gerhard Ritter aus seiner Beschäftigung mit der kirchlichen Entwicklung
im Zeitalter der Reformation wegweisende Schlüsse:98 „Es ist klar, daß die Organi-
sation dieser Kampfkirchen und ihrer Amter, aus den Notwendigkeiten einer geschlossenen
Frontbildung erwachsend, in manchem an die Organisation unserer heutigen
Bekenntniskirche mit ihren ,Bruderräten' erinnert. Auch wir stehen in der
Notwendigkeit, uns nicht auf demokratisches Wahlrecht, sondern auf den Zusammenschluß
der aktivsten Elemente unserer Gemeinden zu stützen. Alles kommt darauf
an, in diesem Sinne eine geschlossene aktive Gefolgschaft zunächst in den Gemeinden
für die kämpfenden Pfarrer der Bekennenden Kirche zu schaffen. Auf dieser
Grundlage, und nur auf ihr, könnte dann der Aufbau einer neuen Gesamtkirche erfolgen
." Hier treffen wir auf ein zentrales Kennzeichen der Ekklesiologie der Bekennenden
Kirche. Die Gemeinde am Ort, die sich zum Gottesdienst versammelt, ist Grund
und Ausgangspunkt jeglicher kirchlichen Organisation. Dabei konnte die demokratische
Wahl nur von untergeordneter Bedeutung sein, entscheidend war vielmehr die
Verwurzelung und die geistliche Existenz des Einzelnen in der Gemeinde. Erik Wolf
führt dann diese Gedanken weiter:99 „... Der neue Weg, der schon beschritten ist
und auf dem weiterzugehen das Schicksal der Bekennenden Kirche sein wird, ist der
einer aristokratischen Kirchenverfkssung .. ." Diese dürfe jedoch nicht „einem aristokratischen
Ständeideal abgeguckt werden", denn man sei nun endlich zu der Erkenntnis
vorgestoßen, daß die Kirche „nicht vom Politischen her gebaut werden
kann, ohne das Wesen der Kirche zu zerstören und das Wesen des Politischen zu verfehlen
". Stattdessen bevorzugte Wölf im Anschluß an Günther Holstein ein bruderschaftliches
Modell der Gemeinde, in dem es herrschaftliche und genossenschaftli-
che Strukturelemente nebeneinander geben müsse. Für die „Übernahme eines
kirchlichen Verwaltungsamtes" gebe es nur eine „einzige Voraussetzung" und das sei
die „wirkliche Existenz des Betreffenden in der Gemeinde» sein wirkliches Dienen
der gemeinsamen Sache". Die Bildung eines Bruderrates habe daher nicht durch einen
Wahlakt zu erfolgen, sondern dabei könne nur das „Prinzip der schlichten Kooptation
gelten". Es lag ganz auf der Linie dieser Argumentation, wenn die Bekennende
Kirche in Baden kurze Zeit darauf die sogenannten Kirchenausschüsse des Reichsministers
Hanns Kerrl ablehnte, Denn damit wurde gerade der Versuch gemacht, Kirche
nicht von den Gemeinden her zu bauen, sondern sich von außen durch staatliche Einsetzung
die kirchliche Struktur bestimmen zu lassen.

Die Befriedungsaktion durch die Kirchenausschüsse ließ in Baden schon immer be~
stehende Differenzen innerhalb der Bekennenden Kirche stärker hervortreten.
Gleichwohl bekräftigte der Landesbruderrat sein Bekenntnis zur „Barmer und Dahlemer
Linie" und äußerte die Hoffnung, daß die offenen Fragen auf einer neuen Bekenntnissynode
geklärt werden könnten. Bei Gesprächen mit den Vertretern des
Reichskirchenausschusses im Dezember 1935 hatte der Landesbruderrat nach eigenen
Worten100 „keinen Zweifel darüber gelassen, daß wir nach Lage der Dinge in
Baden einen solchen Ausschuß nur als Versuch ansehen können, auf Umwegen den
DC zu stärkerem Einfluß in unserer Kirche zu verhelfen und daß wir ihn entsprechend
behandeln, d. h. ihm jede Gefolgschaft und Anerkennung verweigern würden
. . " Völlig ausgeschlossen sei eine Anerkennung der Reichskirchenausschüsse als

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