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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 55
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1992/0057
sehen in Metz zur Fremdenlegion gegangen, wurde aber auf Verlangen der deutschen
Staatsanwaltschaft ausgeliefert. Am 18, Juli 1924 war Hundertpfund in der Hauptverhandlung
geständig. Das Reichsgericht in Leipzig verwarf eine Revision des Todesurteils
, eine Begnadigung wurde wegen des rohen Verbrechens abgelehnt.

Die Fallbeilmaschine war von Bruchsal nach Freiburg gebracht worden. Am 28.
Oktober eröffnete der Staatsanwalt dem Verurteilten, daß die Hinrichtung am Morgen
des 30. vollzogen würde. Unter dem Geläute vom Turm der Ludwigskirche, früh um
6.30 Uhr, war sein letzter Gang zur Richtstätte, wo 12 geladene Zeugen zugegen waren
. Der Delinquent war, wie die Scharfrichterdienstordnung von 1922 vorschrieb,
in einen Anzug aus schwarzem Stoff gekleidet und trug eine Augenbinde. Der Staatsanwalt
brach über ihn den Stab mit den Worten: „Euer Leben ist verwirkt. Gott sei
Eurer Seele gnädig/" Dann vollzog der Scharfrichter Karl Burkhard mit seinen Gehilfen
die Hinrichtung. Allen Mitwirkenden war strengstes Stillschweigen über das Gesehene
geboten.

Nach 40 Jahren Dienst erhielt Karl Burkhard am 19. Oktober 1937 vom Generalstaatsanwalt
in Karlsruhe die Mitteilung, daß mit Wirkung vom 1. August des Jahres
das Scharfrichterwesen neu geregelt sei und er nicht mehr zum Scharfrichterdienst
herangezogen würde. Auf Initiative des späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes
Freisler, der ein fanatischer Vollstrecker der Unrechtsjustiz jener Zeit war, wurden
hauptamtliche Scharfrichter für die steigende Zahl von Hinrichtungen eingesetzt.
Karl Burkhard, dem das Amt in jenen Jahren sehr schwer gefallen ist, war damit auf
glückliche Art vom Vollzug weiterer Todesstrafen befreit. In einem vertraulichen Gespräch
, das er vor dieser Dienstbefreiung mit dem Schreiber dieser Zeilen im Endinger
Rathaus geführt hat, hat er damals seine sorgenvolle Betroffenheit kundgetan. So
bleibt ein gutes Gedenken für Karl Burkhard in seiner Heimatstadt lebendig.

Wilhelm Burkhard hat bei fast allen Urteilsvollstreckungen seines Bruders Karl als
Gehilfe mitgewirkt. Auch er fühlte sich der Familientradition verbunden. Als im
Jahre 1924 der Scharfrichter Witter von Mannheim starb, bemühte sich Wilhelm
Burkhard, der Vater des späteren Scharfrichters, um die freigewordene Stelle. In seinem
Bewerbungsschreiben an das Ministerium in Karlsruhe verwies er darauf, daß
er den Hinrichtungen in Konstanz, in Waldshut und in Bruchsal als Scharfrichtergehilfe
beigewohnt habe, ebenso in Butzbach im Jahre 1896. Die Freistelle wurde aber
einem Bewerber aus Nordbaden zugeteilt.

Wilhelm Burkhard, der letzte Scharfrichter

Da Scharfrichter Karl Burkhard keinen Sohn hatte, wurde nach Ende des Krieges im
Jahre 1945 sein Neffe, der technische Angestellte Wilhelm Burkhard, vom Justizministerium
in Karlsruhe als Scharfrichter eingesetzt, Die Amtszeit des am 7 Dezember
1906 in Endingen Geborenen dauerte bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24.
Mai 1949, mit dem die Todesstrafe abgeschafft wurde. In diesen Nachkriegsjahren
hat Wilhelm Burkhard sein Scharfrichteramt einige Male ausführen müssen zur Vollstreckung
von Todesurteilen, die von den französischen Besatzungsbehörden gefallt
worden sind. Die letzte Hinrichtung hat er Anfang 1949 in Rastatt vollzogen. Damit
hatte die jahrhundertelange Reihe der Urteilsvollstreckungen durch die Burkhards in
und um Endingen ihr Ende gefunden.

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