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Abb. 2 Ferdinand Stein (1791 1835). Gemälde von Auer, 1829. (Foto: Leif Geiges)
mann Wundt, ins Dienstzeugnis geschrieben:14 „Rechtspraktikant Stein ist schon
seit 5 Jahren bei diess. Amt als Aktuar angestellt und hat das für ihn ausgestellte, der
Supplikation angeschlossene Zeugnis verdient. Dieser junge Mann wird bei manchen
guten persönlichen Eigenschaften seiner Zeit ein tüchtiger Beamter werden. Unter
diesen Qualitäten rechnet man vorzüglich eine gefällige Manier, den Landmann zu
behandeln, so daß sich derselbe hierdurch die Achtung und das Zutrauen der Amtsuntergebenen
erworden hat.4'
Ein Jahr später, 1820, wurde Steins Antrag auf Einstellung in Karlsruhe akzeptiert.
Daß er sich auf die neuen, nun eben definitiv badischen Realitäten und auch auf die
klaren juristischen Formulierungen des „Code Civil" inzwischen eingestellt hatte
und sich öffentlich keine Habsburger-Nostalgie leistete, ist sicher. Auch sein Freund
Heinrich Schreiber schrieb z. B. 1825 in seinem historischen Stadtführer von Freiburg
:15 „. . . der Friede von Preßburg (1805) führte einen neuen Regentenwechsel
herbei. Diesmal war es aber nicht ein fremder Fürst, dem Stadt und Land zufielen;
es war der allgemein verehrte Nachkomme des ersten unvergeßlichen Fürstenhauses,
welches so segensreich über Freiburg gewaltet hat, der Herzoge von Zähringen; es
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