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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
111.1992
Seite: 63
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1992/0065
war Großherzog Karl Friedrich von Baden, welcher den 30. Juni 1806 erhebende
Huldigung einnehmen ließ. Dieser Uebergang der Stadt Freiburg an ihr ältestes und
gegenwärtiges Regentenhaus bezeichnet für dieselbe eine neue Periode steigender
Wiederaufnahme ... So dürfen wir hoffen, daß die Stadt Freiburg, diese jetzt mehr
als siebenhundertjährige Stiftung der Herzoge von Zähringen, denselben nicht nur
ihre Entstehung, sondern auch ihre Wiedergeburt und eine, ihrer großen Vergangenheit
würdige, neue Bedeutung in materieller und geistiger Hinsicht verdanken wird."

Zwanzig Jahre Zugehörigkeit zu Baden hatten neue Einstellungen vermittelt, auch
bei Ferdinand Stein. „Badisches Beamtentum"16 — da hatte man in Karlsruhe klare
Vorstellungen. Für deren Durchsetzung sorgte z. B. — ganz im Sinne des alternden
Monarchen Carl Friedrich — sein Minister Johann Friedrich Brauer, Seine Devise:
„ ... möglichst das Alte, und wo es verschieden ist, aus ihm das Beste beizubehalten,
es aber in seinen Benennungen und Formen dem Zeitgeist anzupassen, der . .. gar
leicht sich mit Worten statt Sachen sättigen läßt." Diese Mentalität reichte noch aus,
um die Organisationsedikte von 1803 zu verwirklichen. Aber es war — trotz „Code
Civil" — nicht genug, um das Großherzogtum Baden dem französischen Vorbild anzugleichen
. Dies erreichte erst Freiherr von Reitzenstein mit seinen Verwaltungsreformen
von 1809. Von nun an galt das Prinzip des Fachministeriums, des Fachbeamten
mit Ausbildung, mit qualifizierendem Examen, Leistungsnachweisen als
Voraussetzung für Beförderungen. Es war die Geburtsstunde des modernen badischen
Beamtentums. Die „administrative Integration" erfaßte natürlich besonders
konsequent die ausgesprochen heterogenen neu badischen Gebiete in allen wichtigen
Lebensbereichen. Dabei ist festzuhalten, daß die Verfassung von 1818 die politischen
„Befugnisse4* der Beamten kaum fixiert hat. In der Praxis war es überwiegend so,
daß die „Staatsdiener" die relativ enge Beziehung zwischen Beamtentum und der
„regierenden Partei", zwischen der politischen und der bürokratischen Ebene beachteten
: die Kontroversen, „Loyalitätsprobleme" waren die spektakulären Ausnahmen.

Heirat und Dienstantritt in Mosbach (1820—1822)

Es ist sicher berechtigt anzunehmen, daß die Karlsruher Regierung dem jungen Freiburger
die erste Anstellung sehr bewußt zuwies — in Mosbach im Odenwald, an der
unteren Elz. Es gibt viele Belege und es gehörte wohl einfach zum System, den jungen
Beamten so erst einmal badisches Staatsgefühl zu vermitteln, also ehemalige
Kurpfälzer nach Lörrach, Fürstenberger nach Weinheim und Freiburger — nach Mosbach
zu versetzen. Eine Alternative gab es einfach nicht, und Ferdinand Stein fand
sich gut zurecht in seiner ersten Dienststelle: „Ich lebe in einer schönen Natur, unter
angenehmen Verhältnissen ,., Freiburg sowie überhaupt die Breisgauer kennt man
hier nicht und ich zweifle in Mosbach 3 Personen zu finden, die über Karlsruhe hinaus
kamen" (Brief an Heinrich Schreiber vom 29, Juli 1820).

Diese erste Dienststelle als badischer Assessor in Mosbach war eine wesentliche
Voraussetzung für ein wichtiges Vorhaben; Ferdinand Stein konnte nun seine Braut
heiraten, die am 1. Mai 1790 ebenfalls in Freiburg geborene Anna Walpurga Theresia
Müller. Ihre Eltern, der Perückenmacher Franz Müller und ihre Mutter Maria Anna,
waren schon gestorben. Die »Verehelichungserlaubnis" erteilte die Direktion des

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