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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1994/0065
gen nicht als Pfand eingesetzt werden durften. Dem unterwarf sich der Markgraf bereits
vier Jahre später. Damals verpfändete er nämlich seine Stammburg und die Herrschaft
Hachberg, nicht aber die Herrschaft Kenzingen und Kürnberg.83 Die Stadt
Freiburg hatte demnach entscheidenden Einfluß auf die stadtherrliche Politik des
Markgrafen in Kenzingen. Zudem lassen die Kenzingen betreffenden Klauseln (Erhalt
der Fährlöcher, Verpfindungsverbot) vermuten, daß beide Städte einvernehmlich
handelten. Beide Kommunen konnten auf ein Bündnis aufbauen, das bis in das Jahr
1323 zurückreichte.84 Auch wenn dessen Ursprünge in der Verschuldung der Usen-
berger bei Freiburger Bürgern zu suchen sind,85 führte dies zu einer Zusammenarbeit
der städtischen Führungsgremien.

Während der kommenden Jahre belegen zahlreiche Urkunden Markgraf Heinrich
als Stadtherrn Kenzingens.86 Seit 1357, nach dem Tod Friedrichs von Üsenberg,87
beanspruchte jedoch der Herzog von Osterreich Herrschaft und Burg Kürnberg sowie
die Stadt Kenzingen. Herzog Albrecht argumentierte, daß Friedrich von Usenberg al-

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les von Osterreich zu Lehen hatte, so daß nach dem Tod des letzten Usenbergers der
Herzog über das Lehen wieder frei verfügen konnte.88 Der Markgraf war damals offensichtlich
zu mächtig, so daß Albrecht zunächst die militärische Konfrontation
scheute. Zudem waren die habsburgischen Argumente stichhaltig. 1357 erhob der
Herzog daher Anklage gegen den Markgrafen vor Graf Ymer von Strasberg als erwähltem
Obmann eines Mannengerichts.89 Der Markgraf, der am 2. Januar 1358 die
Rechte Herzog Albrechts prinzipiell anerkannt hatte,90 erschien trotz dreimaliger
Vorladung nicht vor Gericht. Er hatte den Herzog um Belehnung mit der Stadt ersucht
, was abgelehnt worden war, so daß er wohl keine Erfolgsaussichten mehr für
seine Ansprüche sah. Daher wurden die Besitzungen und Rechte uneingeschränkt
dem Herzog zugesprochen.91 Dieser konnte die Herrschaftsrechte selbst ausüben
oder sie einem Lehensträger übertragen. Der Markgraf gab aber die Herrschaft nicht
preis, so daß eine militärische Auseinandersetzung drohte.92 Kaiser Karl IV. und
Herzog Rudolf von Osterreich baten zu Anfang des Jahres 1358 die Stadt Straßburg
um Unterstützung in dieser Angelegenheit.93

1360 beschäftigte sich das kaiserliche Hofgericht als höchste Instanz der damaligen
Zeit mit diesem Fall. Jetzt wurde auch erstmals deutlich, daß die Stadt Kenzingen
auf Seiten des Markgrafen stand,94 also keinesfalls unter die Herrschaft der Habsburger
gelangen wollte. Für Kenzingen barg ein Anschluß an Österreich damals
große Risiken. Durch die Lehensübertragung der Niederen Herrschaft Usenberg war
der Markgraf von Hachberg mit seinen Eigengütern zur Mitte des 14. Jahrhunderts
der mit Abstand mächtigste Herrschaftsträger im nördlichen Breisgau geworden. Er-
ster Anwärter auf die Erbschaft der Oberen Herrschaft Usenberg mit der Stadt En-
dingen war aufgrund verwandtschaftlicher Verbindungen beim Aussterben der Usen-
berger gleichfalls der Markgraf. Der städtische Markt Kenzingens war auf zahlreiche
Besucher aus den umliegenden Gemeinden angewiesen. Falls Kenzingen habsbur-
gisch würde, so könnten gewichtige Teile des städtischen Marktgebietes, nämlich
verbliebene hachbergische und ehemals Usenbergische Orte, entzogen werden. Genau
dies trat Jahrzehnte später ein, was zu heftigen Konflikten zwischen der Herrschaft
Hachberg und den vorderösterreichischen Städten im Breisgau führte. Zudem
war zu Beginn der 1360er Jahre die verbündete Stadt Freiburg noch nicht in habsbur-

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