Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 29
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0031
Nach der Schlacht bei Endingen, die für Freiburg und seine Verbündeten katastrophal
ausgegangen war, kam es schließlich am 24. Februar 1368 zu einem auf 8 Tage befristeten
Waffenstillstand, der am 2. März verlängert wurde. Schon am folgenden Tag,
am 3, März 1368, wurden die grundlegenden Verabredungen zwischen den Vertragsparteien
getroffen, Graf Egino war bereit, gegen 15000 Mark Silber und die Übergabe
der Herrschaft Badenweiler auf seine Herrschaftsrechte in Freiburg zu verzichten
. Für die Aus^sung der Gefangenen verlangte er weitere 5 000 Mark Silber6,
Diese vorläufigen Abmachungen mündeten schließlich am 30. März 1368 in ein ganzes
Bündel von Verträgen, Die Abmachungen vom 3, März wurden nunmehr in einem
großen Vertrag, einem „suonebrief' (Sühnebrief) zwischen Graf Egino und seinen
Helfern einerseits sowie der Stadt Freiburg andererseits, festgehalten7. An diesen
„Sühnebrief4 schloß sich in der folgenden Zeit ein ganzer Komplex von einzelnen
Sühneverträgen zwischen den beteiligten Kriegsparteien an. Inhalt dieser zahlreichen
Abmachungen war die offizielle Beendigung der Fehde und eine Übereinkunft über
die Ausbürger Freiburgs in den Herrschaften der Adligen8.

Am gleichen Tag kommt es zu einem weiteren umfangreichen Vertrag Graf Eginos
mit den Freiburgern9. Die Ablösesumme wird nunmehr auf 13 200 Mark Silber
festgesetzt, also 1 800 Mark Silber weniger. Um diesen Betrag dürfte Freiburg am
gleichen Tag den vierten Teil von Staufen an den Grafen abgetreten haben10. Die
Ablösesumme steht Graf Egino und Burkart von Finstingen, seinem Verwandten, gemeinsam
zu.

Damit kommt ein weiterer Vertragskomplex ins Blickfeld. Er umfaßt eine Anzahl
von Urkunden, in denen Graf Egeno und Burkart von Finstingen ihre gegenseitigen
Ansprüche regeln. Wer war aber nun dieser Burkart von Finstingen? Er entstammte
einem mächtigen lothringischen Dynastengeschlecht11, dessen zahlreiche Besitzungen
neben dem Kernbesitz Finstingen sich im Elsaß und in Lothringen von Pfirt bis
Weissenburg und bis ins Erzbistum Trier erstreckten. Burkart von Finstingen, Herr
zu Schöneck, hatte besonders im nördlichen Elsaß umfangreichen Besitz12. Er wird
zwar in den Dokumenten als „oheim" Eginos bezeichnet, doch das Verwandtschaftsverhältnis
läßt sich nicht eindeutig bestimmen13. Er trat im vorausgegangenen Krieg
als Verbündeter an Eginos Seite auf. Die auffällig distanzierte Haltung Straßburgs ge
gen die Stadt Freiburg seit 1366l4, die dazu führte, daß die fehlende Straßburger
Hilfe im Krieg 1367 entscheidend zur Niederlage beitrug, könnte auf den Einfluß
dieses mächtigen Adligen zurückgehen, Denn schon im Mai 1367 schloß er demonstrativ
ein Bündnis mit Straßburg, in dem er seine nächsten Verwandten ausnahm15.
Doch er war nicht nur der Verwandte, der seinem bedrängten Neffen Egino in selbstloser
Hilfe beistand. Hatte Egino den Vorvertrag vom 3. März noch allein abgeschlossen
, so tauchte nun Burkart von Finstingen bei allen kommenden Verträgen und
Abmachungen als Mitbeteiligter auf. Auch bei der vertraglichen Regelung der Herrschaftsübergabe
(„vertigung") war er als Mitwirkender dabei. Somit muß er offensichtlich
Ansprüche auf einen Anteil an der Herrschaft Freiburg bzw. einen Anteil
an der Ablösesumme gehabt haben. Am 30. März 1368 bewilligte er seinem Verwandten
Egino zwar freie Verfügung über den Zins von 880 Mark Silber, den ihnen
die Stadt Freiburg jährlich zahlen mußte, jedoch sollte sein Anteil an der Summe unverändert
bleiben; diese Verfügung war jedoch mit einem Erbvertrag für den Fall des

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