Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 34
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0036
Rechte des Vorbesitzers eintrat. Für den abgetretenen Betrag sagten Graf Egino und
Burkart von Finstingen die Stadt „los, ledig und quit"

Am 17. März 1375 stellte die Stadt Freiburg dem Grafen einen weiteren Schuldbrief
über 130 Mark Silber Zins und 1 950 Mark Silber Hauptgut (Kapital) aus. Er besitzt
den gleichen Zinssatz wie der große Schuldbrief (62h %) und wird als des Grafen
„nachgehender" Brief bezeichnet45. Dies weist ihn als weitere Tranche des großen
Schuldbriefs über 13 200 Mark Silber Kapital aus. Doch es bleibt immer noch ein
Restbetrag von rund 1 218 Mark Silber Kapital übrig, für den Nachweise fehlen. Nun
sind zwar Fälle bekannt, wo besonders bei großen Darlehen kleinere oder größere
Restbeträge offensichtlich nie bezahlt wurden46, doch bei Graf Egino können wir
solche Großzügigkeit gegenüber Freiburg wohl kaum erwarten. Der Verbleib der
Restsumme läßt sich zwar nicht mit hinreichender Genauigkeit erklären, doch es
müssen in diesem Zusammenhang zwei Sachverhalte berücksichtigt werden. Erstens
müssen wir beachten, daß der zweite Schuldbrief über 130 Mark Silber Zins erst
1375, d. h. nach dem Tode seines Verwandten Burkart von Finstingen, ausgestellt
wurde, und nur noch Graf Egino als alleiniger Berechtigter genannt wird. Da der Anteil
Burkarts von Finstingen an der Herrschaft Freiburg, wie oben erwähnt, auf
43 692,5 fl. beziffert wurde, mußte er im folgenden in einem komplizierten Verfahren
mit Eginos Anteil verrechnet werden.

Nun läßt sich zwar diese Vermögensauseinandersetzung im einzelnen nicht mehr
nachvollziehen, doch eine einfache Kontrollrechnung bestätigt unsere Annahme. Da
der Gesamtwert der Auskaufsumme rund 107 500 fl. (15 000 Mark Silber für die
Herrschaftsrechte und 25 000 f!. für die Herrschaft Badenweiler) betrug, von dem der
Anteil Burkarts von Finstingen mit 43 692,5 fl, abzuziehen ist, so bleibt für Graf
Egino noch ein Anteil von rund 63 808 fl. übrig. Der Wert von Eginos Vermögen,
der nun aus der Herrschaft Badenweiler, den österreichischen Pfandschaften im Elsaß
und dem Schuldbrief über 130 Mark Silber Zins besteht, liegt knapp über dem
oben errechneten Wert47.

Diese Verrechnung muß wiederum teilweise über die Habsburger gelaufen sein.
1370 erhielt Burkart von Finstingen als Landvogt im Elsaß die Pflegschaft H6ricourt
für zwei Jahre für die hohe Summe von 8 000 fl. (jährlich 4 000 f!.). Ende 1373 wird
er als verstorben erwähnt, doch nach einem Schuldenverzeichnis der österreichischen
Herzöge stehen seinen Erben immer noch 13 650 fl. zu48. Diese hohen Zahlungen
stellen offensichtlich nicht allein die Besoldung für seine Tätigkeit als Landvogt dar,
sondern die Herzöge trugen damit ihre Verbindlichkeiten ab. Besonders die Übertragung
von Vogteiämtern und Pflegschaften war ein beliebtes Instrument, um landesfürstliche
Schulden abzutragen.

Zweitens kommt es im Zusammenhang mit der Abwicklung von Graf Eginos
Schuldbriefen immer wieder zu Streitereien mit der Stadt. Ohne genauere Hintergrundinformationen
erfahren wir in mehreren Dokumenten, daß sich der Streit immer
wieder um die Kosten der „Leistung", des Einlagers durch Bürgen, drehte. Beide
Male mußte der Graf den Freiburgern zugestehen, daß sie die Kosten der Einlagerleistung
entweder mit dem Zins oder dem Hauptgut verrechnen könnten, falls er von
einem Schiedsgericht zur Zahlung verurteilt werden würde49. 1376 muß er sogar zugestehen
, daß die Freiburger ihre Ansprüche ohne weiteres vom Hauptgut (Kapital)

34


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0036