Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 39
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können. Nach Zahlung einer weiteren Rate von 5 600 fl. beträgt der Schuldenstand
nur noch 4 400 fl.81 Doch bereits 1376 tritt erneut eine Stockung ein, denn Herzog
Leopold bittet die Stadt um Zahlungsaufschub und fleht geradezu, die gesetzten Bürgen
nicht zur Leistung zu mahnen82, wohl um die hohen Leistungskosten zu vermeiden
. Dabei erfahren wir auch, daß sich die Städte Villingen, Waldshut, Winter-
thur, Aarau, Zofingen und Baden (Aargau) verbürgt hatten. Er bittet die Freiburger,
in dieser Angelegenheit mit ihm eine Gesandtschaft zu seinem Bruder zu senden und
stellt ihnen die baldige Zahlung in Aussicht. Diese erfolgte aber erst am 7, Dezember
1377. Unter diesem Datum stellt die Stadt einen „Quittbrief4 über weitere 2 000 fl.
aus, so daß nur noch eine Restsumme von 2 400 fl. übrig ist83. Weitere Nachweise
über die Tilgung der Restsumme fehlen sowohl im städtischen wie auch im herzoglichen
Archiv. Zwar wäre durchaus möglich, daß der letzte „Quittbrief4 nicht mehr
erhalten ist, weil Schuldbriefe häufig nach der Erfüllung ungültig gemacht oder sogar
vernichtet wurden. Doch es ist wenig wahrscheinlich, daß die Herzöge oder die Stadt
Freiburg einen solch wichtigen Beleg über die Schlußzahlung vernichteten, während
ein Teil der vorhergehenden Quittbriefe überliefert wurde. Daß die Stadt großzügig
auf die Zahlung der Restsumme verzichtete, erscheint noch unwahrscheinlicher,
wenn wir gesehen haben, wie sehr sie in den vergangenen Jahren die Herzöge zur
Zahlung gedrängt hatte. Möglicherweise steht die spätere Verpfändung des Schultheißenamts
im Jahre 1383 an die Stadt damit in Verbindung. In diesem Jahr verpfändeten
die Herzöge dieses wichtige Amt, den Vertreter des Stadtherrn, um den Betrag von
2 000 fl. an Freiburg84. Zwar gibt die Verpfändungsurkunde keinen direkten Hinweis
auf einen Zusammenhang mit der noch ausstehenden Schuld. Neben der Feststellung
, daß sie die 2 000 fl. „uns also bar uf daz vorgenante schultheissen ampte
gelihen hant", wird nur allgemein auf die treuen Dienste und „stete firomkeit" verwiesen
, die die Freiburger ihren Stadtherren erwiesen hätten, doch die Pfandsumme entspricht
in ihrer Größenordnung ungefähr der Schuldsumme. Die Freiburger ihrerseits
hatten großes Interesse, das Schultheißenamt, dessen Bedeutung für die Stadt immer
noch sehr groß war, in ihre Hand zu bekommen. Dessen Bedeutung schätzten aber
die Habsburger inzwischen eher gering ein85. Weil es als Instrument zur Durchsetzung
des stadtherrlichen Willens kaum noch brauchbar war, war es für sie zunehmend
zur finanziellen Manövriermasse geworden. Es wäre vorteilhaft gewesen,
wenn sie, anstatt die noch ausstehende Restschuld in vollem Umfang bar zurückzuzahlen
, sich für die erwähnte Verpfändung entschieden hätten. Damit hätten sie 400
fl. gespart.

Außerdem gaben sie das Freiburger Schultheißenamt nie endgültig aus ihrer Hand,
weil sie sich in der Verpfandungsurkunde ausdrücklich die jederzeitige Rücklösung
vorbehielten.

4. Graf Egino von Freiburg
als Inhaber habsburgischer Pfandschaften

Das Engagement der Habsburger erweist sich bei näherer Betrachtung als außerordentlich
geschickter Schachzug. Sie waren zu äußerst günstigen Konditionen und mit
vergleichsweise geringem eigenen Kapitaleinsatz in den Besitz der wichtigen Stadt


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