Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 42
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0044
Herzog im dritten Pfandbrief100, dem Grafen Egino bis kommende Weihnachten
6 000 fl. zu zahlen» Falls bis zu diesem Termin die Zahlung nicht erfolgt sei, werde
er ihm Vogtei und Amt Traubach „mit dörffern, lüten, gütern und allen zuogehörden,
nichtes usgenomen" und dazu das Geleit zu Ottmarsheim „ouch mit allen nützen und
zuogehörden" verpfänden.

Über die an der Gesamtsumme fehlenden 6 000 fl, konnte offensichtlich keine
Übereinkunft getroffen werden, weil über einzelne Punkte möglicherweise noch Unklarheiten
bestanden, ohne daß wir Näheres darüber erfahren, Denn in einem Schreiben
bekannte der Landvogt Hans Truchseß von Waldburg, daß er von seinem Herrn,
dem Herzog Leopold von Österreich, einen Schuldbrief über 6 000 fl. in Verwahrung
habe, den er aber an Graf Egino erst dann herausgeben dürfe, wenn dieser das in
Zofingen Verabredete erledigt und abgetragen habe101. Dafür erfolgte dann ein Jahr
später die zusätzliche Verpfändung der Feste Istein an den Grafen102. Wenige Monate
darauf verschrieb Graf Konrad einen Teil des Heiratsguts seiner Schwester Anna
von Freiburg, der Gemahlin des Markgrafen Rudolfs III. von Hachberg, in Höhe von
3 000 fl. auf diese Pfandschaft103. Doch bereits 1392 lösten die Herzöge Istein wieder
zurück, um die Burg anderweitig zu verpfänden104.

Aus welchen Gründen erfolgte die Pfandumstellung?

Zuerst dürfte die Pfandumstellung im Zusammenhang mit der geplanten Heirat von
Leopolds gleichnamigen Sohn mit Katharina von Burgund, der Tochter des Herzogs
Philipp von Burgund, stehen. Dieses Heiratsprojekt hatte die österreichischen Herzöge
schon längere Zeit beschäftigt105. In den zähen Verhandlungen war es vor allem
um die Mitgift der Braut in Höhe von 100 000 Franken und deren Absicherung
gegangen. Die Anweisung der ersten Rate von 20 000 Franken erfolgte 1385 auf das
Amt Altkirch und 1387 auf Thann, Hericourt, Beifort, Rosemont, Masmünster, Bergheim
, Pfirtj Florimont, Delle, nochmals Altkirch, Ensisheim, Landser, Ortenberg
mit dem Tal von Vill<5106. Somit sollten durch die Pfandumstellung wichtige Pfänder
, die sich in der Hand des Grafen von Freiburg befanden, für die Verschreibung
der burgundischen Mitgift freigemacht werden. Das war um so notwendiger, weil,
wie die obige Aufzählung der Pfandschaften um 1385 zeigt, sich zahlreiche Pfänder
in der Hand des Grafen Egino befanden und somit die verfügbare Finanzmasse der
Habsburger stark eingeschränkt war. Ein wichtiges Ziel der Pfandumstellung war
somit die Reduzierung der zahlreichen Pfandschaften und ihre Konzentrierung auf
wenige Pfandobjekte. Nach rund sechzehnjähriger Pfanddauer versuchte nun Österreich
, wenigstens die bedeutendsten Teile seiner elsässischen Besitzungen wieder in
seine Hand zu bekommen* Das wird besonders am Beispiel von Stadt und Amt Thann
deutlich, die innerhalb der habsburgischen Besitzungen im Oberelsaß eine wichtige
Stelle einnehmen» Schon bald darauf weist Herzog Albrecht III. Burg und Stadt
Thann dem neuen Landvogt im Elsaß und Sundgau als Amtssitz zu107.

Mit der Umstellung waren aber auch qualitative Veränderungen verbunden. Aus
der Aufzählung der freiburgischen Pfandschaften vor 1385 geht nicht eindeutig
hervor, ob es sich um eine Verpfändung von Herrschaftsrechten oder bloß von Einkünften
und Nutzungsrechten gehandelt hatte. Jedenfalls wird deutlich, daß die Habsburger
die Pfandumstellung im Jahre 1385 nutzten, um die Verpfändung von Herrschaftsrechten
relativ gering zu halten. So wurden im ersten Pfandbrief für die hohe

42


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0044