Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 43
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0045
Pfandsumme von 30 000 fL nur Stadt und Amt Sennheim „mit allen eren, rechten,
nüczen, gewonheiten und zuogehörungen, wie die genant sint" verpfändet, der Rest
des Pfandkapitals jedoch in eitie jährliche hohe Zinszahlung umgewandelt. Auch hier
läßt sich der von G. Marchai beobachtete Trend erkennen, daß die Habsburger seit
Rudolf IV. vorzugsweise die Rücklösung von verpfändeten Hoheitsrechten anstrebten108
.

In den andern beiden Schuldbriefen wurde zuerst eine Rückzahlung der Pfandsumme
binnen Jahresfrist ins Auge gefaßt, erst dann sollten ersatzweise die aufgeführten
Verpfändungen erfolgen. Primäres Ziel der Habsburger war es, den großen
Umfang der Pfandschaften, die der Graf von Freiburg innehatte, zu reduzieren. Denn
auch nach dem Verlust der Stadt Freiburg stellten die Grafen von Freiburg als Inhaber
der Landgrafechaft im Breisgau und Besitzer der Herrschaft Badenweiler sowie zahlreicher
kleinerer Güter einen wichtigen Machtfaktor dar. Die neuen Pfandverträge
von 1385 zeigen, daß die Habsburger verhindern wollten, daß die Grafen mit ihrem
verbliebenen Besitz und den zahlreichen Pfandschaften ein neues, geschlossenes
Herrschaftsgebiet aufbauen konnten, das die habsburgische Territorialbildung am
Oberrhein stören könnte. Möglicherweise hatten die Herzöge sogar gehofft, mit Hilfe
der zu erwartenden burgundischen Mitgift einen großen Teil der an den Grafen von
Freiburg verpfändeten Besitzungen wieder auszulösen. Doch die verzögerte Auszah-
lung ließ derartige Überlegungen nicht Realität werden.

Auch die Aufteilung in drei getrennte Verträge zielte in die gleiche Richtung. In
der Praxis wurde die ursprüngliche Pfandsumme oft durch Aufschläge erhöht. Dies
bot dem Pfandinhaber, der an einer möglichst langen und intensiven Nutzung interessiert
war, die Chance, durchzusetzen, daß die Pfandschaften nur gesamthaft und in
einem Zug abgelöst werden konnten, was die Rücklösung deutlich erschwerte. Aber
bei einer derartig hohen Pfandsumme, wie es bei den Verpfändungen für die Grafen
von Freiburg der Fall war, war dann eine gesamthafte Ablösung kaum mehr möglich.
Die Habsburger hatten offensichtlich das Risiko einer für sie ungünstigen Vereinigung
der Pfänder zur gesamthaften Lösung erkannt und durch die neuen Verträge von
1385 gezielt ausgeschlossen.

Trotz der hohen Pfandsumme, die Graf Egino zustand, befand er sich weiterhin in
finanziellen Nöten, und nach seinem Tode (23. 8. 1385) erbte sein Sohn Konrad eine
drückende Schuldenlast. Das zwang ihn schließlich 1398/99, die Herrschaft Baden-
weiler an die Herzöge von Osterreich abzutreten109,

Somit hatten sich die Pfandschaften für die Grafen von Freiburg als wenig glückliche
Lösung erwiesen. Da das Guthaben der Grafen aus dem Herrschaftswechsel
(55 000 fl.) in den Pfandschaften festgelegt und eine Ablösung durch Bargeld nicht
zu erwarten war, blieb das Kapital blockiert. Die Grafen konnten nur über die Erträge
verfügen; diese reichten aber in der Regel nicht aus, um die bestehenden Verbindlichkeiten
abzutragen, sondern deckten bestenfalls den gräflichen Lebensunterhalt. Zwar
wurde vereinzelt versucht, Schulden aus den laufenden Erträgen zu tilgen110, doch
die zur Ablösung der zahlreichen Schulden benötigte große Geldmenge stand nicht
zur Verfügung. Somit war keine durchgreifende Sanierung der katastrophalen gräflichen
Finanzen möglich. Es gab zwar noch die Möglichkeit, einzelne Schuldforderungen
mit Zustimmung der Pfandgeber, der Habsburger, auf die Pfand Schäften an-

43


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0045