Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 45
(PDF, 30 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0047
Einen Einblick in diese verwickelten Streitigkeiten gibt uns eine undatierte Schrift
aus dem Jahre 1455, vermutlich von einem Rat Herzog Albrechts VI. verfaßt, in der
Entstehung und Verlauf der Zwistigkeiten zwischen den Herzögen von Osterreich und
den Grafen von Freiburg sowie die Unterhandlungen zu Waldshut (8. Sept. 1454) und
Basel (13. Januar 1455) dargestellt wurden117. Nach diesen Aufzeichnungen war die
verzweifelte finanzielle Lage des Grafen Konrad von Freiburg 1398/99 der Anlaß gewesen
, seine Besitzungen an Herzog Leopold IV» zu verkaufen: „. <. do hett der wol-
gebornen herren graf Conratt seligen von Friburg schuld halb groß not bestanden,
also daß er sich nit versach, daz er ütz in disen landen behalten möcht und ist also
zuo dem vorgenanten unserm gnädigen herren kumen, hett sin fürstlich gnad angerüf-
fet und gebeteny im die herschaft Badenwilr und landgraffschafft im Brisgöw mit den
manschafften, wiltpennen, herlikeitten und ander zuogehörungen, so vil er denn
noch dannecht in dem land Bisgow, Sungow und Elsaß hatt, abzukouffen ..An dieser
Formulierung ist einiges bemerkenswert. Es ging nach der Aussage des Textes
nicht nur um den Verkauf der Herrschaft Badenweiler, sondern alle seine Besitzungen
, die er noch im Breisgau, Sundgau und Elsaß hatte, sollten in den Verkauf einbezogen
werden. Damit müssen auch seine Pfandschaften im Elsaß und Sundgau einbezogen
worden sein. Tatsächlich habe ich für die Zeit nach 1399 keine Hinweise mehr
gefunden, daß die Freiburger Grafen weiterhin im Besitze dieser Pfandschaften gewesen
sind. Aus dem Jahre 1393 ist noch eine Verschreibung auf die Gülte (Zinsrente)
von 1 300 fL auf die uns bereits bekannten Städte Thann, Sennheim, Ensisheim sowie
die Amter Traubach und Burnhaupten bekannt118, aber bereits 1398 wird bei der
Übernahme einer Schuld von 1000 fl. an den Basler Rudolf Vitztum erwähnt, daß
der Herzog sie zur Tilgung auf sein Amt Traubach übernommen hatte119; folglich
befand es sich nicht mehr im Pfandbesitz des Grafen. Damit bekommen die Vorgänge
von 1398/99 den Charakter einer Totalliquidation des überschuldeten Freiburger Besitzes
. Das weitere Schicksal der Pfandschaft Sennheim läßt sich leicht verfolgen. Sie
ging in jener Zeit in die Hände der Markgrafen von Hachberg-Sausenberg über1205
da auf ihr bereits die hohe Ehesteuer von Konrads Schwester, der Gattin des Markgrafen
Rudolf III,, gesichert worden war. Nach dem Wortlaut des Vertrags vom
11. Mai 1384 sollten bei einer Pfendlösung durch die Habsburger die Ehesteuer binnen
eines Jahres bar ausbezahlt werden121. Bei der Auslösung wählten die Habsburger
dann aber einen einfacheren Weg, indem sie Stadt und Amt Sennheim an den
Markgrafen weiter verpfändeten. Damit wurden zugleich die zahlreichen weiteren
Ansprüche aus Bürgschaften, die dieser an Graf Konrad stellte122, abgedeckt.

In den späteren Streitigkeiten tauchen immer wieder stereotyp die gleichen Forderungen
auf; die 130 Mark Silber Gülte, die 1399 mit Badenweiler verpfändet worden
war, und der Streit um die Landgrafschaft im Breisgau123 sowie die große Gülte von
1 300 fl.124: „... Do aber graff Hansen rett von siner klag und anfordrung tatten
und fordretten an unsern gnädigen herren von Osterrich etc., irem herren, graff Hansen
von Friburg, ein kerung und ablegung ze tuend umb 1300 guldin geltz uff der
grafschafft ze Pfirt, nämlich uff dem ampt zuo Tann und etlichen andern emptem
. . Die Grafen von Freiburg hatten offenbar das Gefühl, rechtswidrig um ihre
Pfandschaften im Elsaß gebracht worden zu sein125, und nun wünschte man genaue
Rechenschaft über die mit der Gülte verrechneten Schulden.

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