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sind. Möglich wäre die Anfertigung bis 1552 (im Zusammenhang mit der Gerichtslaube
) oder um 1559 (als die Kanzleigebäude unter ein Dach gefaßt wurden); in beiden
Fällen wären sie erst später an den Fundort versetzt worden — in Zweitverwendung
. Schließlich wäre auch eine Entstehung gegen 1600 denkbar, so daß der Fundort
noch dem ursprünglichen und einzigen Aufstellungsort entspräche.
Befragen wir nochmals die Quellen: Bereits im Zusammenhang mit den ersten Umbauten
der Gerichtslaube, noch vor dem Zusammenschluß der Kanzleigebäude, erscheint
am 21. Juni 1551 ein Eintrag in den Ratsprotokollen: In der Ratsversammlung
?$wurde erkandt, den Baw des Rathuses und ganges ze machen, wie die visierung uss-
leegt% womit der Plan Wolf Kochs und die Ausführung Jörg Sorgers gemeint waren
.10 Ein früherer Hinweis auf einen Gang im Rathaushof bezieht sich ebenfalls auf
Jörg Sorger, der als Steinmetz bekannt wurde: Er bot sich am 30, Juli 1550 der Ratsversammlung
als befähigt an, den als überlastig befundenen Balkon des Kaufhauses
am Münsterplatz mit einem leichteren Steinwerk auszustatten. Zuvor hatte man an
ein „isern gerembs" ein eisernes Gitter oder Geländer gedacht, und wollte das abgängige
„steinwerk zum gang im rathof prauchen".11 Ob nun bei den Arbeiten Jörg
Sorgers Werksteine zur Zweitverwendung anfielen, ist nicht mehr überliefert.12 Vermutlich
ist hier ein sonst nicht klar faßbarer Gang an der Südseite des Ratshofes gemeint
. Der nördliche, bis zum Zweiten Weltkrieg erhaltene Gang zwischen der neuen
Treppe der Gerichtslaube und der Kanzlei bestand nämlich aus Fachwerk. Wahrscheinlich
wurde der südliche Gang aber erst zur Zeit der Umbauten der Kanzleigebäude
1559 erbaut. Der Wunsch nach baulicher Vereinheitlichung und die damit einhergehende
Absicht, das bisherige Rathaus aus dem architektonisch wüsten
Abb. 12 Das Alte Rathaus 1589. Zeichnung nach dem sog, Großen Sickinger-PI an,
(StadtAF M 12/8 Plan Nr. 1)
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