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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 79
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0081
Euböa) eine schwere Verwundung davontrug. Nach Rückkehr ins Reich im Range eines
Hauptmannes11 rückte er im Avancement rasch zum Oberquartiermeister im
Stabe der Kontingentsarmee des Markgrafen Ludwig Wilhelm L von Baden
(1655—1707), des „Türkenlouis", auf, der sich im Reichskrieg gegen Frankreich der
Kenntnisse und Organisationskraft dieses tüchtigen Soldaten in schwieriger Stellung
versicherte12 und ihn bereits 1695 in die Generalquartiermeisterstelle13 einwies. Die
Zeit zwischen den Kriegen nach dem Rijswijker Frieden nutzte Harrsch zu einer Bildungsreise
nach Persien und der Türkei und der Heirat mit einer Offizierwitwe14 in
Wien im Jahre 1702.

Der Wiener Aufenthalt sollte auch zu seinem Ubertritt in die kaiserlich-österreichische
Armee führen, mit der er unmittelbar darauf in den um die spanische Sukzession
entstandenen langjährigen Krieg zog. Zunächst erneut im Dienste des Markgrafen
Ludwig Wilhelm an Rhein und Donau, wandte der 1704 zum General Wachtmeister
15 ernannte Harrsch sich Italien zu, wo er in der Cassaner Schlacht eine
Verwundung erhielt16. Wieder zurück in heimatlichen Gefilden, erhielt er im
Herbst des Jahres 1707 — dem Todesjahr des Türkenlouis17 — das Kommando über
die vorderösterreichische Festung Freiburg im Breisgau18 im Range eines
Feldmarschalleutnants19, deren heldenmütige Verteidigung im Jahre 1713 ihm von
der kriegsgerichtlichen Untersuchungskommission vollauf bestätigt wurde dergestalt,
„dass an ihm das Geringste nicht allein nicht zu tadeln, sondern vielmehr befunden
worden, dass er seine Schuldigkeit in Allem, wie es einem vernünftigen, herzhaften,
vorsichtigen, auch umsichtigen Commandanten zustehet, vollkommentlich erfüllet
habe und vielleicht diese Festung gar erhalten haben würde, wenn es in letzterer Zeit
an Proviant, Brennholz, Flintengewehr und dazu gehörigen Steinen, Handgranaten
und anderen derlei Nothwendigkeiten nicht ermangelt hätte."20 Der Dank des Kaisers
ließ nicht lange auf sich warten: Der schon im Jahre 1702 nobilitierte Harrsch21
erhielt unmittelbar nach dem Spruch des Kriegsgerichtes die Grafen würde22 zuerkannt
, wurde zum Generalfeldzeugmeister23 befördert und in den Hofkriegsrat24
entsandt. Nach dem Rastatter Friedensschluß und dem Abzug der französischen Besatzung
am 18. Januar 1715 „zwischen 10 und 11 Uhr" erfolgte der „wider Ein March
des östr. general v. Harsch mit 44 Compagn. Fußgänger zwischen 11. und 12 Uhr eo-
dem die."25 Die folgenden Jahre26 wirkte der Festungsfachmann27 in Freiburg als
Gouverneur28. In seiner letzten Verwendung verschied er nach kurzer Krankheit am
5. April, dem Ostertag des Jahres 1722. In recht allgemeiner Form erinnert noch
heute die „Reichsgrafenstraße"29 im Stadtteil Wiehre an den einstigen Verteidiger
Freiburgs.

B. Zeremoniell

„Doch kommen die Ceremonien bey den meisten Höfen in Ansehung der Leichen dar-
inn überein, daß die erblichenen Cörper seciret, und die Eingeweide in ein besonder
Behältniß gethan, die Cöper balsamiret, sodann ihrem Stand und Rang gemäß angekleidet
, auch hierauff auff einem propren Parade-Bette zur Schau ausgestellet, und
endlich also zur Erden bestattet werden, wie es entweder ihre eigene Disposition,
oder die Grösse ihrer Dignität, die Landes-Gewohnheit, Liebe der Ihrigen, Hochach-

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