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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 89
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badischen Räume cf, auch Hans-Joachim Härder, Militärgeschichtliches Handbuch Baden-Württemberg
, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Stuttgart usw. 1987 feit.; Härder, Militärgeschichtliches
Handbuch], besonders p, 24 sqq.

9 Dieses im Januar 1687 durch Herzog Administrator Friedrich Karl angeworbene Regiment wurde als
Subsidientruppe 1687 in venezianische Dienste gesteilt, wo es bei Patras (1687) und Negroponte (1688)
unter Oberst Christer v. Horn focht, Eine Zugehörigkeit Harrschs zu diesem Regiment belegt v. And-
ler, Feldzeugmeister Harrsch, p. 330, nach den Akten im Ständischen Archiv in Stuttgart.

i° Dem Quartiermeister eines Regiments — zumeist der älteste, nur den Stabsoffizieren und dem General
-Quartiermeister unterstellte Leutnant — oblagen die Führung der Kanzleigeschäfte und der Regimentskasse
. „Weilen der Quartier-Meister der Rechnung Führer, und des Regiments Zahlmeister ist,
[.. .] wessentwegen er ein uninteressirter, aufrichtig und gewissenhaffter Mann seyn solle." (Observation
sPuncten, welche von Ihro Excellence Grafen Ludwig von Khevenhiller f.. .] Dero Kays. Maj.
allergnädigst anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben, 2 Tie., Wien 1734 feit.: Reglement
Khevenhüller], hier: 1. Teil, p. 136). An Gefechten durfte er bei Strafandrohung nicht teilnehmen, damit
„dem Regiment durch seinen Verlust kein Schaden zuwachse" (Einleitung zur Darstellung der
Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. Schilderung der politischen, geographisch statistischen und
militär geographischen Verhältnisse, der Streitmittel der an den Kriegen betheiligten Staaten; Charakteristik
der Kriegführung und des Befestigungswesens am Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts
; Notizen über das Münzwesen und die Preisverhältnisse des Verpflegs und Kriegsmateriales
(— Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. Nach den Feld Acten und anderen authentischen Quellen
, hrsg. von der Abtheilung für Kriegsgeschichte des k. k. Kriegsarchivs, Serie I, tom. 1), Wien
1886 [eil.: Feldzüge des Prinzen Eugen], p. 308).

u Nach v. Andler? Feldzeugmeister Harrsch, p. 330, erfolgte diese im Oktober 1688 im Regiment des
Obersten v. Pil(s)sen, einem gleichfalls neu aufgestellten Subsidienregiment für Venedig. Im Juli 1689
sehen wir Harrsch im dritten Truppenverband dieser Art, dem Regiment Prinz Karl Rudolph. Cf. auch
L. J. Stadlinger, Geschichte des Württembergischen Kriegswesens von der frühesten bis zur neuesten
Zeit, Stuttgart 1856, p. 328 sq.

# Zur Person und Würdigung des Markgrafen in dieser Zeit kann die von der Badischen Historischen
Kommission herausgegebene und von Alois Schulte veranstaltete Dokumentation „Markgraf Ludwig
Wilhelm von Baden und der Reichskrieg gegen Frankreich 1693—1697", 2 tom., Heidelberg 2. Ausgabe
1901, mit Gewinn herangezogen werden; besonders tom. 2, p, 63—93, 148—179 und 221—250
bietet durch einen weitgehenden Abdruck der von Harrsch geführten Tagebücher zugleich einen Blick
auf unseren Probanden. Cf. ebenfalls Heinrich Platz, Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden
als Oberbefehlshaber der Reichstruppen in den Feldzügen 1693 bis 1697 am Oberrhein. Seine Pläne
und Bestrebungen in Bezug auf das Reichsheerwesen, Karlsruhe 1907, sowie Philipp Röder Frhr, von
Diersburg (Hrsg.), Kriegs- und Staatsschriften des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden über den
spanischen Erbfolgekrieg. Aus den Archiven von Karlsruhe, Wien und Paris, 2 tom., Karlsruhe 1850.

13 Mit dieser Diensstellung war der Rang eines dem Kriegsrate angehörenden Generals oder Obersten
verbunden. Sie entsprach — mit Abstrichen — der eines späteren Generaistabschefs mit Schwerpunkt
auf dem operativen Sektor wie „den practischen Feldverrichtungen. Anlage von Befestigungen im Einverständnisse
mit den Ingenieuren, Auswahl von Lagern und Flussübergangspuncten, Recognoscirun-
gen, Leitung des Kundschaftswesens u. dg!" (Feldzüge des Prinzen Eugen, I. Serie, tom. 1, p. 303.
Siehe auch die ausführliche Dienstanweisung im Generals-Reglement, Wien 1769, dessen erster Teil
(p. 7—58) der Arbeit des Generalquartiermeister Stabes gewidmet ist; weitere Ausgaben u. d. T. „Generalsreglement
, oder Verhaftungen für die Kayserlich Königliche Generalität", Leipzig 1784, Erster
Theil: Reglement för den Generalquartiermeisterstaab, p. 4—126, und idem, Frankfurt u, Leipzig
1794, p. 3—94). „Es erfordert aber solche Charge einen klugen, verständigen und erfahrnen Mann
in der Geographie und der Fortification" (Johann Sebastian Gruber, Die heutige, neue, vollkommene
KriegsDisciplin und Exercir-Kunst, Worinnen in drey besondern Theilen gehandelt wird usw., Frankfurt
-Leipzig 1701 feit.: Gruber, Kriegs-Disciplin], p. 105), Kenntnisse, die Harrsch bereits in seinen
früheren Verwendungen hatte sammeln können. Die aus dem Reichskrieg am Rhein erwachsenen, von
Harrsch 1697/98 zusammengestellten Kriegstagebücher (Generallandesarchiv Karlsruhe, KTB
46/3743) beinhalten umfangreiche Pläne des Oberrheingebietes und dürften z. T. von Harrsch selbst
stammen „Daß der Generalquartiermeister jedoch der spiritus rector der kartographischen Arbeit im
Stabe Ludwig Wilhelms war, ist ganz gewiß {...]. Kartographische Kenntnisse gehörten also zu den

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