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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 96
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0098
Trauer, p. 196; Donna C. Kurtz/John Boardman, Thanatos. Tod und Jenseits bei den Griechen (= Kulturgeschichte
der antiken Welt, tom. 23). Mainz 1985, Kap. 7: Bestattungsbräuche (der Griechen), p.
169—187. Allgemein auch bei Konrat Ziegler et al. (Hrsg.), Der Kleine Pauly. Lexikon der Antike,
tom. 5, München 1979 feit.: Der Kleine Pauly], s. v. Totenkult, Sp. 891—901. Für unseren Raum sei
beispielhaft auf die „Sermones prestantissimi" Geilers von Kaysersberg des Jahres 1497 hingewiesen,
die in ihrem letzten Abschnitt (fol. CLII—CLXXXII) ausführlich auf die zu leistenden Totendienste
(obsequia mortuis impendenda), derer er 24 nennt, am Beginn der Neuzeit eingehen; hierzu Alexander
Hoch, Geilers von Kaysersberg „ars moriendi" aus dem Jahre 1497 (= Straßburger Theologische
Studien, tom. 4, H. 2), Freiburg i. Br. 1901, p. 174 sqq.

63 Überhaupt bleiben „ohne Kenntnis der 'Brauchkunst' (L. Schmidt) an den europäischen Höfen [., ,]
große Bereiche städtischen und ländlichen 'Volksbrauchs' unverständlich"; Wolfgang Brückner, Bildnis
und Brauch. Studien zur Bildfunktion der Effigies, Berlin 1966 [cit.; Brückner, Bildnis und
Brauch], p. 13.

Zur Rolle der effigies, eines Scheinleibs, der seit dem 14. Jahrhundert (nach Kantorowicz erstmals
1327 in England beobachtet) die Stelle des Herrschers einnahm, cf. Brückner, Bildnis und Brauch,
besonders in der Einleitung; idem, Roß und Reiter im Leichenzeremoniell. Deutungsversuch eines historischen
Rechtsbrauches, in: Rheinisches Jahrbuch für Volkskunde, 15./16, Jhrg.t Bonn 1965 feit.:
Brückner» Roß und Reiter], p. 144—209, besonders p. 152 ff; Giesey, Ceremonial, cap. I und VI, p.
9 sqq. und 87 sqq.: zum Verhältnis von Amt und Individuum cf. die 1957 entstandene Untersuchung
„The King's Two Bodies" von Ernst H. Kantorowicz (dt»; Die zwei Körper des Königs. Eine Studie
zur politischen Theologie des Mittelalters, München 1990, p, 415—432).

65 Besonders deutlich wird die Vermengung herrscherlicher und militärischer FuneralZeremonien beim
Begräbnis des in Sasbach/Baden 1675 gefallenen französischen Feldmarschalls Henri de Latour
d'Auvergne, Vicomte de Turenne, der auf königliche Anordnung in der Grabeskirche der Bourbonen,
St. Denis in Paris, beigesetzt und auf Befehl Napoleons 1800 in den Invalidendom überführt wurde.
Hoheitliche Symbolik wie in Lilien endende Bäume, die anzeigen sollten, „daß dieser Fürst seinen
Verrichtungen keinen andern Zweck als Frankreichs Ehre vorgesteckt", verband sich mit einer repräsentativen
Effigies-Darstellung in Gestalt der Unsterblichkeit, „welche den Todt mit Füßen trat, und
das Bild des Vice-Grafens von Tourenne Sieges-prangend hertruge", umgeben von den Wappenbildern
seiner beiden Stammlinien zur Sicherung der Kontinuität, endend in einer Apotheose des verblichenen
Helden in seinen Siegen (Fleming, Teutscher Soldat, p, 378). Parallelen zur Totenfeier für den Conne-
table Bertrand Du Guesclin im Jahre 1389 in St, Denis sind unverkennbar: cf. Brückner, Roß und Reiter
, p. 153. Zum neuzeitlichen Vergleich siehe bei Volker Ackermann, Nationale Totenfeiern in
Deutschland, Von Wilhelm I. bis Franz Josef Strauß. Eine Studie zur politischen Semiotik (= Sprache
und Geschichte, tom. 15), Stuttgart 1990.

66 Die Vorliebe zum bunten Rock bezeugt Friderich Carl von Moser, Teutsches Hof-Recht, enthaltend
eine Systematische Abhandlung usw. Nebst vielen ungedruckten Hof-Ordnungen und Ceremoniel-
Nachrichten, 4 Bde., Frankfurt—Leipzig 1761 feit.: Moser, Hofrecht], tom. 1, p. 408: „In unsern jetzigen
kriegerischen Tagen fangt es an, Mode zu werden, daß nicht nur Feldherrn und andere hohe
Kriegs-Officiers, bey denen es ohnehin herkömmlich ist, sondern auch Regenten des höchsten Rangs
in Regiments-Uniforme beygesetzt seyn wollen/4 Doch blieb am österreichischen Kaiserhofe das spanische
Mantelkleid die traditionelle Totenkleidung.

67 Seit dem Tridentinum hatte das Trauerritual der katholischen Kirche seine endgültige Gestaltung er
fahren, die sich im Rituale Romanum von 1614 auf die Feierlichkeiten in der Kirche konzentrierten.
Der Trauerkondukt stand dagegen in der Tradition ständischer Repräsentation. Cf. Martin Papenheim,
Erinnerung und Unsterblichkeit. Semantische Studien zum Totenkult in Frankreich (1715—1794)
(= Sprache und Geschichte, Bd. 18), Stuttgart 1992 [cit.: Papenheim, Erinnerung und Unsterblichkeit
! 5 p. 13 u. 20.

ß8 Den Mißbrauch des Gotteshauses als Totengruft wegen der damit verbundenen Einkünfte der lutheri-
sehen Kirche kritisiert eindringlich O. C, R. Gedike, Uber die Begräbnisse in den Kirchen, in: Berlinische
Monatsschrift, 1. Heft, 1785, p. 80 sqq., in Auszügen wiedergegeben bei Johann Georg Krünitz,
Oekonomisch-technologische Encyklopädie, oder allgemeines System der Stats-Stadt-Haus-und Land-
Wirthschaft, und der Kunst-Geschichte, in alphabetischer Ordnung, 38. Teil, s. v. Kirch—Hof, Berlin
1786, p. 338—425, hier: 390 sqq. Krünitz bringt auch eine umfangreiche Liste von Schriften, die die

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