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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 98
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hat ausgehen müssen; und das Zepter in Königs Hand ist ein Stock nur, das ist bekannt" Cf. Seeger,
Marschallstab und Kesselpauke, p. 104 sqq.

74 „Den Regiments Stab, welcher mit blauem Sammet überzogen, und mit Gold und Silber reich gesticket
, trug auf einem schwartz sammeten Küssen der General Feld Zeug-Meister, Freyherr von
Spaen."; Lünig, Theatrum Ceremoniale, tom. 2, p. 627. Bei militärischen Trauerfeiern wurde „allen
denen, so Stock führen, f. ,.] ihr Stock, und Seiten Gewehr Creutz weis auf den Sarch geleget.. .*';
Reglement Esterhazy, p. 301. „Bey den Kriegs-Helden, die gemeiniglich mit Harnischen angethan,
liegt auf der rechten Seite der Commando-Stab, und auf der lincken der blosse Degen" (Julius Bernhard
von Rohr, Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren, Berlin 1729 (ND der
Ausgabe 1733, hrsg. und komm, von Monika Schlechte (= Acta humaniora), Weinheim 1990) [cit,:
Rohr, Ceremoniel Wissenschafft der großen Herren], p. 282).

75 Gemeinhin stand der Regimentsstab nur dem Landesherrn zu, weshalb er bei Erbprinz Friedrich von
Württemberg „unter beygefügter Ursache, weil es kein regierender Herr, hinweg" blieb; Moser, Hofrecht
, tom. 1, p. 461.

76 „Wann der Verstorbene Ritter eines hohen Ordens, oder von mehreren derselben, gewesen, werden
sie auch in der Proceßion mit-vorgetragen"; Moser, Hofrecht, tom, 1, p. 457.

77 Im Sprachgebrauch des 18. Jahrhunderts wurde damit das Portepee des Offiziers, einziges äußeres
Kennzeichen seines Standes, bezeichnet.

78 Diese aus der Zeit des Rittertums stammenden Ausrüstungsgegenstände für den ritterlichen Kampf in
Turnier und Schlacht nahmen später auch Symbolcharakter an, wie Perey Ernst Schramm in seiner
Einführung „Die Erforschung der mittelalterlichen Symbole. Wege und Methoden" zur Dissertation
von Berent Schwineköper, Der Handschuh im Recht, Ämterwesen, Brauch und Volksglauben (= Neue
deutsche Forschungen, Abt. Mittelalterliche Geschichte, tom. 4), Berlin 1938 (ND Sigmaringen 1981)
nachgewiesen hat. Den hohen Repräsentationswert dieser Insignien belegt auch Moser, Hofrecht, tom.
i, p. 414: „Wann ein Herr hohe militar-Stellen bekleidet hat, werden auch die disem Stand eigene Ehren
-Zeichen beygelegt; wie dann überhaupt manche Herrn Belieben gefunden, dise wo nicht allein,
doch vorzüglich vor andern, bey ihrer Beysetzung gebrauchen zu lassen und hiezu den ausdrücklichen
Befehl zu ertheilen." (Cf. auch Anm« 62).

79 „Wann ein Herr hohe militar-Stellen bekleidet hat, werden auch die disem Stand eigene Ehren-Zeichen
beygelegt; wie dann überhaupt manche Herrn Belieben gefunden, dise wo nicht allein, doch vorzüglich
vor andern, bey ihrer Beysetzung gebrauchen zu lassen und hiezu den ausdrücklichen Befehl zu
ertheilen." (Moser, Hofrecht, tom. 1, p. 414).

so „Bey dem Leichen-Begangniß L. Wilhelms VI. zu Hessen-Cassel waren die Wappen der Provinzien
so gar von geschlagenem Silber auf das Leichen Tuch gehefft. Eigentlich aber werden die Wappen
der Ahnen an die Creutz-Fackeln gebunden und auf das Leichen Tuch gehefftet; entweder bloß ge
mahlt auf Pappendeckel oder nach der Blason gestickt, oder geschnitzt"; Moser, Hofrecht, tom. 15
p. 454.

8i Hierher gehört auch die Manier, dem Letzten eines Geschlechtes das zerbrochene Wappen ins Grab
folgen zu lassen, „und die Gewohnheit, daß auf dem Grabmahl des letztern eines Stammes desselben
Wappen verkehrt eingehauen, auch über demselben der Schild gleichfalls verkehrt aufgehänget
werde." (Lünig, Theatrum Ceremoniale, tom. 2, p. 562; cf. auch Rohr, Ceremoniel-Wissenschafft der
großen Herren, p. 325 sq.). Schon im burgundischen Hofzeremoniell wurde damit das Ende der Herrschermacht
symbolisch angedeutet; ef. Hofmann, Hofzeremoniell, p. 114. Moser, Hofrecht, tom, 1,
p. 478, zitiert in diesem Zusammenhang einen Vorfall aus dem Jahre 1464, bei dem der Stettiner Bürgermeister
in der Meinung, mit dem verstorbenen Herzog Otto III. von Pommern sei dessen Geschlecht
ausgestorben, diesem JSSchild und Helm ins Grab warf; hingegen spränge Frantz von Eichstätt
alsofort ins Grab, höhlte dise Stücke wieder heraus und veranlaßte [...], daß jene Stücke denen
Herzogen von Wolgast, als Nachfolgern, zugeschickt wurden."

&2 Cf. Hedwig Kenner, Das Phänomen der verkehrten Welt in der griechisch-römischen Antike, Bonn
1970; Helmut Hundsbichler, Im Zeichen der verkehrten Welt, in: Gertrud Blaschwitz et al. (Hrsg.),
Symbole des Alltags, Alltag der Symbole. Festschrift für Harry Kühnel zum 65. Geburtstag, Graz
1992, p. 555—570. Die schon bei Vergil, Aeneis, IL Gesang, Verse 91 sqq., bezeugte Trageweise ver-
sis armis im Trauerkondukt hat sich in den europäischen Heeren bis ins 19. Jahrhundert, in Großbritannien
bis heute erhalten. Auch die frühen Kriegsbücher und Privatreglements führen diesen atavistischen
Brauch an, so e. g. Johann Jacobi von Wallhausen, Kriegskunst zu Fuß, Oppenheim 1615 (ND

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