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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 100
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italienischer Humanisten, die gerne mit dem antiken Heidentum kokettierten" Doch lassen seine we
nig genauen Kenntnisse des Pferdebrauches insgesamt Zweifel an seiner These entstehen.

88 Das ursprünglich heidnisch-germanische Feueropfer des Pferdes, wie es e. g. die Edda beschreibt („op
dat het hem [seinem Herrn], als wel eer in zyn leeven, dienst zoude können doen in de andere we
reld:6; Cornelis van Alkemade, Inieidinge tot het Ceremonieel, en de Plegtigheden der Begraavenis-
sen, ender Wapen Kunde, Delft 1713, p. 165), war längst unter christlichem Einfluß zu einer symboli
sehen Handlung mutiert.

89 Schon Martin Luther hatte diese Form in seiner Stellungnahme zu den Leichenfeierlichkeiten anläßlich
des Todes Kurfürst Friedrichs des Weisen mit den Worten: „videtur hoc saeculo ridiculum specta-
culum sunt barbara" abgelehnt. Cf. Erika Kohler, Luther und der Festbrauch (= Mitteldeutsche Forschungen
17), Köln-Graz 1959, p. 165 sq., zit. nach Brückner, Roß und Reiter, p. 186. Für Freiburg

1. Br. interpretiert Hermann Flamm, Der Ritt ums Grab im Münster, in: Freiburger Münsterblätter,

2. Jhrg. 1906, p. 82 sq., diese Form des Sterbfelles als aus einer ursprünglich freiwilligen Leistung
entstandene gewohnheitsrechtliche Pflicht des Bürgers im Interesse des Münsterbaus, wie ein Stadtratsprotokoll
vom 14.1.1499 ausweist: „wenn ein roß hineinkompt, so gehört es dem buw." Cf. auch
Hans Schadek, Bürgerschaft und Kirche. Das Freiburger Münster im Leben der mittelalterlichen
Stadt, in: Hugo Ott (Hrsg.), 100 Jahre Freiburger Münsterbauverein 1890 1990, Freiburg i. Br. 1990,
p. 95 124. hier: p« 111. Nicht zu verwechseln hiermit ist die auch noch im 18. Jahrhundert zu beobach
tende Art des Sargtransportes mittels zweier Pferde aus dem sechs bis acht Pferde umfassenden Ge
spann in die Kirche unmittelbar unter das Castrum doloris (Moser, Hofrecht, tom. 1, p. 470).

90 Einen festen Platz im Leichenzug lassen die Berichte Lünigs oder Mosers nicht erkennen, wie denn
überhaupt Systematisierungen in diesem auf Repräsentation angelegten, von lokalen Gegebenheiten
abhängigen Bereich nicht am Platze sind. Doch lassen sich gewisse Regelmäßigkeiten beobachten, so
die Plazierung des Leibpferdes direkt hinter dem Sarg, die Freuden- und Trauerpferde vor und hinter
dem Sarg. Erst die militärische Trauerparade — festgelegt in den Exerzier-Reglements der einzelnen
Waffengattungen legen über eine lange Zeit hinweg zeremonielle Strukturen fest; so stand in der
österreichischen Armee seit den frühen Privat-Reglements einzelner Regimentsinhaber dem wirkli
chen Obristen „ein Klag-Pferd mit völlig bedeckten schwartzen Boy, so eine lange schlep auff der Er
den schleiffet, wird durch zwey in der Trauer gekleidete Reit-Knecht vor der Baahr gefuhret; es ge
bühret ihm auch daß ein Geharnischter Mann nach dem Sarg reite." (Reglement Daun 1733, p. 119).
Dieser später als 'trauriger Ritter' bezeichnete ursprünglich „barocke Kürassier war ein strahlender
Held in bunten Farben gewesen. Der allein 'traurige' sentimentale Zug in heroischem Gewände aber
entspricht dem Lebensgefühl des 19. Jahrhunderts." (Brückner, Roß und Reiter, p* 208). Betka Mat
sche-von Wicht, Zum Problem des Kriegerdenkmals in Osterreich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
, in: Koselleck/Jeismann, Politischer Totenkult, p. 56 sqq., weist insbesondere auf die Figur des
traurigen Ritters als ikonographisches Programm in der österreichischen Grabmalplastik, besonders
am Beispiel des von Franz Anton Zauner gestalteten Sarkophags des Feldmarschalls Gideon Frhr. von
Laudon (1717 1790) im Hadersdorfer Schloßpark bei Wien (flg. p. 54), und dem von einem Zauner-
schüler stammenden Grabmal des Feldmarschalls Charles de Croix» Grafen von Clerfayt (1733 1798),
auf dem Hernalser Friedhof hin. Vgl, auch den bei Gilbert Anger, Illustrirte Geschichte der k. k. Ar
mee. Dargestellt in allgemeiner und specieller culturhistorischer Bedeutung von der Begründung und
Entwicklung an bis heute, tom. 1, Wien 1886 [cit.: Anger Geschichte der k» k. Armee], p. 521, publizierten
Kupferstich aus dem Jahre 1724, einen Leichenzug vor Kirche und Benediktinerkloster Sa. Maria
vom Berg Serrato, der „Schwarzspanier" genannten späteren protestantischen Garnisonkirche, mit
Trauerritter nach den hinter dem Leichenwagen marschierenden Musikern darstellend. Ein Holzstich
von der Beisetzung des k. k. Feldmarschalls und Präsidenten des Hofkriegsrates, Graf Heinrich von
Bellegarde (1756 1845), am 25. VIL 1845 in Wien (Wie die Alten den Tod gebildet, p. 216) zeigt nicht
nur den traurigen Ritter hinter, sondern dazu einen im vollen Küraß auf dem Leichenwagen sitzenden,
die Klingenspitze seines Schwertes auf sich weisenden Geharnischten, somit das Ende der irdischen
Existenz des Repräsentierten anzeigend.

91 Cf. Ralph E. Giesey, The Royal Funeral Ceremony in Renaissance France (= Travaux d'Humanisme
et Renaissance, XXXVII), Genf 1960, der die grundlegenden Ausformungen des mitteleuropäischen
Leichenzeremoniells an den französischen und niederländischen Höfen belegt.

92 Der Grundsatz rex non moritur erhielt Anfang des 17. Jahrhunderts in Frankreich eine neue Qualität
durch Stärkung des dynastischen Elementes, wie Papenheim, Erinnerung und Unsterblichkeit, p. 81

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