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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 110
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0112
Augustinermuseum beherbergt. 1790 wurden sie durch Dekret Leopolds IL von Österreich aufgelöst.
Die Augustiner-Chorherren, die 1300 ihr Kloster mit Bewilligung durch Egon II. in der Neuburg bei
der späteren Karls-Kaserne gegründet hatten und seit 1360 mit dem St. Märgener AugustinerChorher-
renstift vereinigt waren, verloren beim französischen Festungsbau 1678 ihr Domizil und siedelten an
die Stelle des heutigen Erzbischöflichen Ordinariats über. Das Jahr 1806 bedeutete auch für sie die
Auflösung ihres Ordens, Neben den Freiburger Bettelorden der Dominicaner und Augustiner waren
auch seit dem 13. Jahrhundert die Franziskaner ansässig, deren Fehlen im Leichenzug auffallig ist.
Desgleichen die Absenz bzw, Nichterwähnung der durch Erzherzog Leopold V. 1620 nach Freiburg
berufenen Jesuiten, deren besondere Stellung sich durch Extravaganzen bemerkbar machte, wie dies
Moser, Hofrecht, tom. 1, p. 447 sq., hinsichtlich der Anordnung der Geistlichkeit im Leichenzug
schon aufgefallen war: „Die geringste gehen hier abermahls voran und habe ich besonders bemerckt,
daß die Jesuiten nicht paarweis mitgehen, sondern sich unter die Cammer-Herrn und andere Hof
Cavaliers mengen. Den Herrn JEsum hat man zwar auch an Hof gesehen, aber in der Schmach und
Dornen-Crone und Paulum zu Rom in Ketten. Solche geistliche Cavaliers hat die erste Kirche nicht
gehabt." Cf. zu den Klöstern in Freiburg allgemein und knapp Stülpnagel, Kreisbeschreibung, tom.
1, 1. Halbbd., p. 319 u. 332 sqq.; 2. Halbbd.,p. 921 sqq.; Joseph Schlippe, Die drei großen Bettelordenskirchen
in Freiburg, in: Wolfgang Müller (Hrsg.), Freiburg im Mittelalter. Vorträge zum Stadtjubiläum
1970 (= Veröffentlichung des Alemannischen Instituts Nr. 29), Bühl 1970 [cit.: Müller, Freiburg
im Mittelalter], p. 109—140.

141 Der Brauch, die Leichenfeierlichkeiten mit Fackeln oder Wachslichtern prunkvoll auszugestalten,
uferte mehr und mehr zu einer Stand und Namen feiernden und sich überbietenden Praxis aus, der
von staatswegen vergeblich entgegenzuwirken versucht wurde. In dem schon angezogenen Patent Ma
ria Theresias aus dem Jahre 1747 ordnete die Kaiserin an, daß ,.dabey mehr nicht, als zum höchsten
zwölf weisse Wachß-FacMen, oder Wachß-Kertzen mit denen auch daran geheffteten Wappen deß
Verstorbenen, nebst zweyen Wachß-Liechtern bey dem Creutz aufgestellt werden." Schon im Mittelalter
stieß diese — menschlich verständliche Geltungssucht immer wieder auf heftige Kritik. Eine
Speyerer Leichenordnung von 1344 beklagt, daß, „wo man eine Leiche habe, der der Beste sein will,
der das allermeiste Opferlicht hat. So überbiete einer den andern, so daß arme, ehrbare Leute oft
um der Ehre willen sich gröblich schädigen." (Ludwig Andreas Veit, Volksfrommes Brauchtum und
Kirche im deutschen Mittelalter. Ein Durchblick, Freiburg 1936 [cit.: Veit, Volksfrommes Brauchtum
], p. 201). Die in Mittelalter und früher Neuzeit in der Herstellung teuren Kerzen, zugleich Ausdruck
der Verehrung des Heiligen Geistes, fielen nach Gebrauch dem Klerus zu; cf. Probst, Die Exe-
quien, Tübingen 1856.

142 „Die Feldmusick marschiret vor dem Feldpater, der allezeit in seinem Kirchenornat vor der Leiche
hergehet " (Reglement Feld-Artilleriecorps 1757, § 303, p. 176). Die allgemein gehaltene Bezeichnung
Musikanten läßt keine Schlüsse auf Art und Stärke der beteiligten bürgerlichen Musikgruppen neben
den militärischen Bandisten, wie die Hautboisten in der österreichischen Armee genannt wurden, zu.
Für den Anfang des 18. Jahrhunderts müssen wir uns diese nicht etatisierten, sondern auf Regimentskosten
unterhaltenen Musikbanden relativ bescheiden besetzt vorstellen: Mehr als sechs Musiker —
zwei bis drei Oboen, zwei Hörner, Fagott und vorherblasenden Trompeter als „Premier** werden es
nicht gewesen sein; die Bandisten des Ansbachischen Regiments e. g. waren mit ihrem „Director"
untergebracht in den Kasernen beim Christoph-Tor (StadtA Freiburg, C 1 Militaria 58 B Nr. 31: H.
F. v. Müffling v. 5. X. 1725 wg. Verstößen gegen das Quartiersreglement). Fleming, Teutscher Soldat,
p. 181, bemerkt hierzu: „Die Anzahl dieser Regiments Pfeiffer ist unterschieden. Da die Schalmeyen
noch Mode waren, hatte man nur vier Mann [...]. Nachdem aber die Hautbois an deren Stelle gekommen
, so hat man jetzund sechs Hautboisten, weil die Hautbois nicht so starck, sondern viel dou~
cer klingen, als die Schallmeyen. Um die Harmonie desto angenehmer zu completiren, hat man jetzund
zwey Discante, zwey la Taillen fMittelstimmen], und zwey Bassons." Ein Kupferstich von
Christoph Weigel (1661—1726) um 1720 aus dem Bildarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek
Wen zeigt diese Besetzung einer Banda eines österreichischen Fußregiments. Die durch die Türkenkriege
gewonnene Kenntnis der Militärmusik der Janitscharen, die allmählich zur Übernahme des
Schlagwerkes in die europäische Regimentsmusik führte, fand um diese Zeit ausschließlich bei Hofe
oder bei einzelnen feudalen Regimentsinhabern Eingang. Dagegen führten die Musiker der Artillerie
als Zeichen ihres besonderen Standes die Sackpfeife, die in Österreich erst 1772 durch die standardisierte
Infanteriebesetzung abgelöst wurde, in Brandenburg Preußen 1746. Cf. Eugen Brixel, Gunther

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