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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 111
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0113
Martin, Gottfried Pils, Das ist Österreichs Militärmusik. Von der „Türkischen Musik" zu den Philharmonikern
in Uniform, Graz—Wien—Köln 1982, p. 56 sq.; Johannes Reschke, Studien zur Geschichte
der brandenburgiseh-preußischen Heeresmusik. Phil.Diss. Berlin 1936, p. 26; Achim Hofer,
Studien zur Geschichte des Militärmarsches (= Mainzer Studien zur Musikwissenschaft, tom. 24),
tom. 1, Tutzing 1988, p. 230 sq. Daß aber in Ermangelung einer Feldmusik auch die Spielleute die
Stelle der Musik vertreten konnten, zeigt ein Kupferstich von J. M. Will, der das Begräbnis des in
der Schlacht von Hochkirch 1758 gefallenen preußischen Feldmarschalls Jakob Keith darstellt. Angesichts
der Erdübergabe des Sarges schlagen im Hintergrund fünf Spielleute — drei Tamboure und
zwei Pfeifer — unter Leitung eines Regiments-/Bataillonstambours den Totenmarsch (cf. Schulz, Blut
und Eisen, flg. 516).

143 Die im Jahre 1364 vom Bischof Heinrich von Konstanz erlassene Gottesdienstordnung für Kapläne
und Präbendare am Freiburger Münster fasste diese Kleriker (Präsenzherren) in der „Präsenz" zu
sammen, einer Körperschaft, die aus den umliegenden Dörfern der Markgrafschaft nicht unbeträchtliche
Präbenden bezog. Cf. Hermann Flamm, Ordnungen und Satzungen der Münsterkirche. Die Präsenzstatuten
mit den Münstergottesdienstordnungen von 1364 und 1400, in: Freiburger Münsterblätter
1, 1905. p. 63—83; Stülpnagel, Kreisbeschreibung, tom. I, 2. Halbbd., p. 916,

144 Der Platz der Geistlichkeit im Trauergefolge war abhängig von deren Konfession. „Bey den Catholi-
schen gehört der Regiments-Pater mit seinem Kirchen-Ornat und Weyh-Kessel, vor der Leych."
(Wirz, Eidgenössisches Reglement, 2, Teil, p. 345). Der protestantische Vertreter dagegen nahm die
Stelle hinter dem Sarge ein.

145 Diese Abweichung vom reglementarisch in allen zeitgenössischen Vorschriften verordneten Brauch,
nach welchem ein Trauer- oder Klagpferd vor der Leiche, ein geharnischter Ritter aber dem Sarge
folgen sollte, ist zumindest verwunderlich; zwar konnten, je nach gesellschaftlicher Stellung, durchaus
weitere Klagpferde im Trauerkondukt mitgeführt werden, doch blieb gerade der Trauerritter bis
zum Ende der Monarchie unabdingbarer Bestandteil eines militärischen Leichenzeremoniells in
Österreich und Bayern. Daß aber gerade in zeremoniellen und protokollarischen Systematisierungen
schon durch die Nichtvergleichbarkeit der spezifischen sozialen, lokalen oder temporalen Gegeben
heiten die jeweils besondere zeremonielle Struktur in nuce angelegt ist, haben schon die Verfasser
der bedeutenden Zeremonialbücher wie Lünig und Rohr feststellen müssen: „Bey dergleichen Cere
monien kommt viel auf die Affektion desjenigen Herren, dem ein solcher General gedienet, auf des
Verstorbenen Meriten, Ansehn und Reichthum der Familie u. s. f. an, und daher sind selbige so gar
veränderlich, daß man nichts positives davon melden kan; denn da werden bey mancher Leiche Cano-
nen mitgeführet, bey mancher aber nicht etc." (Lünig, Theatrum Ceremoniale, tom. 2, p. 684), Den
geharnischten Reiter oder Kürassier, der noch im 17. Jahrhundert in zahlreichen Berichten auch vor
dem Sarge anzutreffen ist (cf. Brückner, Roß und Reiter, p. 200 sqq.), zeigen der zeitgenössische Kupferstich
bei Seeger, Marschallstab und Kesselpauke, p. 187, und eine für militärische Trauerkondukte
aufschlußreiche Lithographie von Joseph Kriehuber (um 1823), die den Trauerritter hinter dem Sarge
ausweisen (cf. den Museumskatalog Zur Geschichte des Bestattungswesens in Wien. Im Dienste der
Gemeinschaft 1907—1982. 75 Jahre Städtische Bestattung, Wien 1982 [cit.: Museumskatalog Bestattungswesen
in Wien], p. 129. Auch in der Darstellung auf den Tod Keiths (cf. Schulz, Blut und Eisen,
flg. 516) finden wir den Kürassier in vollem Harnisch mit Spangenhelm reitend und nach oben zeigender
Speerspitze im linken Vordergrund, während rechts vorne ein Soldat das schwarz verhangene
Trauerpferd am Zügel führt.

146 rjer Cörper wird in einem Wagen geführet [... ] Sollte der Cörper nicht auf dem Wagen geführet
werden, so tragen solchen die Lieutenants, wie dann selbe ihn, wann er von dem Wagen geladen wird,
in die Kirchen tragen und zur Knifft. (Reglement Khevenhüller, 2. Teil, p. 138 sq.). Die schon er
wähnte Lithographie von Kriehuber (cf. Museumskatalog Bestattungswesen in Wien, p. 129) zeigt
einen solchen sechsspännigen offenen K.K. Militair-Leichenwagen mit allen auch bei Harrschs Leichenbegängnis
erwähnten Accessoires. Bei höheren Rängen der Artillerie konnte auch als besondere
Auszeichnung eine Lafette als Überfuhrungsmittel eingesetzt werden. Dieser militärischen Bestimmung
entsprach allerdings nicht den Usancen am Wiener Hofe, bei welchem erstmals 1763 beim Tode
Isabellas von Parma, vermählt mit Joseph II., Leichenwagen und Pferde erwähnt werden; zuvor tru
gen Kammerherren die Bahre auf Stangen. (Cf. Hawlik~van de Water, Der schöne Tod, p. 124). Diese
Manier erkennen wir auch noch in dem schon zitierten Kupferstich bei Seeger, Marschallstab und
Kesselpauke, p. 187, aus dem Jahre 1724. Hier wird der Sarg auf zwei Stangen von 14 Trägern mitge-

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