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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 112
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führt. Nicht mit dem Leichenwagen verwechselt werden darf der Klagwagen oder Trauerhuldigungs
wagen, der als memento mori bei der Huldigung für Maria Theresia hinter dem Tragsessel herfuhr
oder bei Erbhuldigungen zu Zeiten einer Hoftrauer Verwendung fand. Cf. Johannes Kugler, Die Wa
genburg in Schönbrunn, Graz 1977, p. 42; Hawlik vam de Water, Der schöne Tod, p. 126, mit Abbil
dung eines solchen Gefährtes.

147 Zum Wappen der Grafen Harrsch cf. Siebmacher, Wappenbuch, p. 169 und Tafel 80 u. 81; ebenso
bei Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch, p. 537 sq., und StadtA Freiburg, Kasten
Wappen. Der Wappenbrauch, der bei ehedem regierenden Häuptern Anspruch und Macht symboli
sierte, wie dies bei der Beisetzung des Großen Kurfürsten (Lünig, Theatrum Ceremoniale, tom. 2,
p. 627) oder besonders bei dessen Nachfolger Friedrich I. (cf. Johann David Faßmann, Leben und
Thaten des Allerdurchlauchtigsten und Großmächtigsten Königs von Preußen Friederici Wilhelmi,
Hamburg 1735 (ND Bad Honnef 1982), Kap. III: Von denen Ehrenbezeugungen, welche der Königli
chen Leiche widerfahren, und von ihrer solennen Beerdigung, p. 42 sqq., hier: p. 61) beobachtet
wurde, reduzierte sich bei weniger hoch gestellten Persönlichkeiten auf die Mitführung der Ahnen
wappen, „an die Creutz-Fackeln gebunden und auf das Leichen-Tuch gehefftet; entweder bloß ge
mahlt auf Pappendeckel oder nach der Blason gestickt, oder geschnitzt." (Moser, Hofrecht, tom. 1,
p. 454).

148 „Je vornehmer die Personen seynd, je näher kommen sie an die Leiche." Dieser allgemein gültigen
Feststellung Mosers, Hofrecht, tom. 1, p. 445, entsprechend gestaltete sich die unmittelbare Beglei
tung des Sarges zur zweifachen Repräsentation des Verstorbenen wie der Trauerbegleitung. „Um den
selben [Sarg] nun ist eine starcke Bedeckung, so wohl von nöthigen, als zu blosser Verherrlichung
des Prachts dienenden Personen, wobey jedoch allemahl eine gewisse Verhältniß beobachtet wird,
daß die nöthigste, so dann die vornehmste zunächst an den Sarg kommt." Cf. Moser, Hofrecht, tom.

I, p. 462, der an gleicher Stelle, p. 463, von den Leichenbegängnissen des Kurfürsten Johann Georg

II. von Sachsen 1680 und des Landgrafen Wilhelm VI. von Hessen Kassel 1663 jeweils 82 Personen
um den Leichenwagen vermeldet; die Zipfel des zumeist aus schwarzem Samt bestehenden Leichen
tuches „werden allzeit von den ersten Hof oder militar Bedienten getragen und seynd unter denen,
die um den Leichen Wagen seynd, dise allzeit ohnstreitig die vornehmste." (ibid., p. 464). „Wenn
sie näher an die Kirche rücken, so pflegen biß weilen noch höhere Reichs Hof oder Kriegs Offician
ten die vier Ecken des Leichen Tuchs zu ergreiffen." (Rohr, Ceremoniel Wissenschafft der großen
Herren, p. 317 sq.).

149 In der Frühzeit der stehenden Heere die eigentlichen Offiziere im Unterschied zu den Unteroffizie
ren. Nach Herausbildung eines geschlossenen adeligen Offizierkorps fiel diese Bezeichnung fort. In
Österreich Ungarn und Rußland bildeten die Subaltern Offiziere (Leutnante) und Hauptleute/Ritt
meister die Klasse der Oberoffiziere; v. Alten, Handbuch, tom. 6, 1914, s. v. Oberoffizier, p. 835.

150 Rang und Stellung sowie Anzahl der die Leidtragenden begleitenden Personen wiesen zugleich auf
deren soziale Einstufung hin. „Je höher die Hoch Fürstlichen Personen unter sich am Range und an
dern Umständen, desto grösser ist die Anzahl der Trabanten, so neben ihnen hergehen, ie höher sind
auch die Officianten, so ihnen die Schleppen tragen, so, daß biß weilen grosse Generals dazu genom
men werden." (Rohr, Ceremoniel Wissenschafft der großen Herren, p. 319).

151 Ferdinand Philipp Graf von Harrsch, geb. 1704, November 11, in Frankfurt a. M., gest. 1792, Oktober
31, in St. Margarethen am Moos (Österreich), tradierte als späterer k. k. Feldzeugmeister und
Generaldirektor des Geniekorps das väterliche Erbteil, dessen fachliche Grundlagen er an der Frei
burger Universität zusammen mit seinem älteren Bruder gelegt hatte (siehe Anm. 27). Neben seinen
militärischen Verwendungen — 1740 als 35jähriger Obrist im Infanterie Regiment v. Schulenburg
Oeynhausen (sp. Nr. 21), 1742 General Wachtmeister, Teilnahme an der Belagerung von Prag 1744 und
den Schlachten von Hohenfriedeberg und Piacenza, 1749 (gem. Kriegs Archiv Wien 1749, 8355) In
haber des vormaligen Infanterie-Regiments v. Wurmbrand-Stuppach (sp. Infanterie Regiment Nr.
50), 1751 Feldmarschall Leutnant, 1754 General-Feldzeugmeister, Teilnahme am Siebenjährigen
Kriege, 1761 General Prodirektor des Geniewesens (Entwurf der Festung Königgrätz), 1762 Gouver
neur von Österreichisch Schlesien fand er noch Zeit zum Flötenspiel und rekrutierte aus seinen
Angestellten ein vollwertiges Orchester. Mit seinem Sohn Ferdinand Ludwig (1737 1818), einem be
fahigten Bergbaufachmann mit alchemistischen und musischen Neigungen, seit 1770 Salz Oberamt
mann im oberösterreichischen Gmunden, zuletzt kaiserlich russischer Generalmajor und Berghaupt
mann, starb die gräflich Harrsch'sche Linie im Mannesstamme aus. Siehe Buchholz, Genealogie, p.

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