Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 121
(PDF, 30 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0123
zeigt indessen schon ein Blick in den letzten Teil der Arbeit, in dem sich Fahnenberg
eingehend mit den Schwächen und Unzulänglichkeiten des Deutschen Bundes von
1815 auseinandersetzt. Er kommt zum Ergebnis, daß dieser Bund ein handlungsunfähiges
Gebilde darstellt; handlungsunfähig, weil ihm sowohl eine Zentralgewalt als
auch ein allen Mitgliedern übergeordnetes Gericht fehlen. Er sagt voraus, daß dieser
Bund spätestens bei einem kriegerischen Konflikt zwischen Osterreich und Preußen
auseinanderbrechen werde, wie es dann 1866 auch geschehen ist. Verantwortlich für
dieses Ungenügen macht er den Egoismus der deutschen Fürsten, mit denen er hier
wie auch in den anderen verfassungsrechtlichen Betrachtungen hart ins Gericht geht.
Diese Abrechnung mit den deutschen Fürsten war genau das, was der auf Ruhe und
Stabilität bedachte österreichische Staatskanzler Metternich in der damaligen politischen
Situation am wenigsten brauchen konnte. Die abschlägige Entscheidung über
Fahnenbergs Antrag auf Genehmigung zur Veröffentlichung ließ dementsprechend
auch nicht lange auf sich warten. In der Note der Staatskanzlei vom 13. März 1824
heißt es: „ .. . Auf keinen Fall könne diese Schrift im gegenwärtigen Momente der
sich consolidierenden Interessen zur Presse zugelassen werden."13 So blieb die Abhandlung
ungedruckt.

Warum Fahnenberg diese Schrift anonym, „geschildert von einem echten Deutschen
" herausgeben wollte, bleibt im dunkeln. Auch in der Korrespondenz mit dem
Sohn Karl — bis zu seinem Tod der Sohn seiner besonderen Liebe und seines Vertrauens
— findet sich dazu nichts. Möglicherweise hing es mit dem Aufsehen zusammen
, das seine geistige und nervliche Krise von 1821 erregt haben dürfte. Diese Krise
war der Höhepunkt einer Nervenkrankheit, unter welcher Fahnenberg mit zunehmendem
Alter außerordentlich zu leiden hatte. Zeitweise war er monatelang zu keiner
Arbeit mehr fähig. Er bezeichnet dieses Leiden als „ein periodisches Nervenfieber
." Dazu kam auch noch die Gicht in den Zehen. Gegenüber seinem Sohn Karl
räumt er ein, daß er 1821 vorübergehend nicht mehr Herr seiner selbst, d. h. im
Rechtssinne nicht mehr geschäftsfähig gewesen ist. In dieser Verwirrung hat er
Schulden gemacht, die er jetzt nicht mehr bezahlen kann. „Um meine Freiheit wiederzuerlangen
, sehe ich mich veranlaßt, mein Vermögen an meine Kinder abzutreten.
In meinen alten Tagen muß ich nunmehr mit Nahrungssorgen kämpfen . . ."14 Er
bittet Karl sogar, ihm 400 Gulden zu leihen. Was das Finanzielle angeht, scheint diese
Krise rasch behoben gewesen zu sein. Schließlich bleibt ihm doch die stolze Pension
von 12 000 Gulden im Jahr. Seine Gläubiger scheinen nur vorübergehend die Hand
auch auf Fahnenbergs Pension gelegt zu haben. Aber trotz dieser hohen Pension hat
Fahnenberg nie genug Geld. Der Geldbedarf in der Familie ist allerdings groß, denn
zeitweise studieren alle vier Söhne gleichzeitig. Auch sind die beiden Töchter Johanna
und Therese auszustatten. Immer wieder verlangt er von seinem Burgvogt beträchtliche
Summen aus der Herrschaftskasse, ohne Rücksicht darauf, ob der Betrag
überhaupt bezahlt werden kann, besonders in der Zeit, als sich das neue Schloß in
Rotweil in Bau befindet, und der Burgvogt immerzu Handwerkerrechnungen zu bezahlen
hat. Tageweise sind an die 50 Fuhrwerke unterwegs, um das notwendige Baumaterial
herbeizuschaffen. Wegen dieser Geldforderungen gerade während des
Schloßbaus kommt der Burgvogt Kosmas Riegel in rechte Bedrängnis. Er erlaubt sich
einmal die Frage, ob „Seine Exzellenz" denn nicht schon außerhalb der Herrschaft

121


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0123