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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 122
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0124
ein gesichertes Einkommen habe. Diesen „respecktvergessenen Ton" verzeiht Fahnenberg
nicht. Als der Sohn Karl 1813 die Verwaltung in der Herrschaft übernimmt
und zur Ansicht gelangt, daß für etwa 300 Gulden keine Belege vorhanden seien, entläßt
der Vater kurzerhand von Wien aus den alten Riegel, und zwar ohne Pension und
ohne Angabe konkreter Gründe. Vergeblich bittet Riegel um Gehör. Da setzt sich der
Abt Placidus Bacheberle von Schuttern entschieden für Riegel ein. Er macht Fahnenberg
klar, daß, wenn er nicht nachgebe und Riegel im Dienst behalte, dieser mit
Sicherheit sein Recht vor dem Hofgericht bekäme15. Nach langem Hin und Her hat
Riegel schließlich noch eine Entschädigung von 67 1/2 Gulden zu zahlen. Während
dieses Streites von 1819 bis 1823 wurde ihm die Pension von 150 Gulden jährlich vorenthalten
. Der Fall zeigt, daß Fahnenberg unter Umständen sehr nachtragend und ungerecht
sein konnte.

Es wundert nicht, daß Fahnenberg immer darauf aus ist, neue Geldquellen zu erschließen
. 1802 versucht er, die Burg Sponeck mit dem zugehörigen Gut zu erwerben
, und verhandelt deshalb mit ihrem Besitzer, dem Herzog von Württemberg. Wie
Fahnenberg seinem Sohn Karl anvertraut, verspricht er sich von dem reichsunmittelbaren
Besitz der Sponeck die rechtliche Möglichkeit, dort Juden gegen Schutzgelder
aufzunehmen16. Der Herzog lehnt jedoch den Verkauf ab.

Wenn es um seine verbrieften Ansprüche geht, läßt Fahnenberg nicht mit sich reden.
1799 sind am Kaiserstuhl die Reben erfroren. Die drei Dörfer in der Herrschaft
Burkheim (Rotweil, Jechtingen und Ober bergen) können deshalb den schuldigen
Steuerwein nicht abliefern, Sie haben auch kein Geld, denn durch die fortgesetzten
französischen Einquartierungen und die damit verbundenen Kontributionen ist die
Bevölkerung nach dem Bericht des Burgvogts17 bettelarm geworden. Sie hat den
einquartierten Franzosen Weißbrot, Kalbfleisch, Gemüse, Wein und Bier aufzutischen
, während sie selbst sich von Haferbrot, Milch und Erdäpfeln ernähren muß.
Die guten Sachen müssen für teures Geld gekauft werden. Notgedrungen bittet deshalb
Riegel, der den Steuerwein einzutreiben hat, seinen Herrn, dieses Jahr darauf
zu verzichten. Doch seine Bitte bleibt ungehört. Fahnenberg stellt die drei betroffenen
Gemeinden vor die Wahl, entweder im kommenden Jahr das doppelte Quantum
abzuliefern oder eine Entschädigung von 10 Gulden je Saum zu zahlen. Bei dem so
entschiedenen Beharren auf seinen Ansprüchen konnten im Umgang mit der Stadt
Burkheim für ihn Verdießlichkeiten nicht ausbleiben. Die Beziehungen der Herrschaft
zur Stadt waren nie gut, konnten es bei einander entgegengesetzten Interessen
auch schwerlich sein. So zeigt sich die Geschichte der Herrschaft in Fahnenbergs
eigener Darstellung18 nicht zufällig als eine einzige Kette aufeinanderfolgender Prozesse
. Die Stadt hatte ihre mehrfach vom Kaiser, dem österreichischen Landesherrn
im Breisgau, bestätigten Freiheiten und Privilegien, die Grundherren dagegen hielten
sich an ihre in Pfand- und Lehensbriefen zugesicherten Gerechtigkeiten. Das beste
Beispiel für die verschiedene Gewichtung der Interessen ist die Auseinandersetzung
um den Wald in der Herrenau. Als die Burkheimer — sicher eigenmächtig — damit
begannen, diesen Wald auszustocken, wehrten sich die damaligen Pfandherren und
beriefen sich auf ihre Forstgerechtigkeit und ihren Wildbann. Sie klagten, bekamen
in erster Instanz recht, doch die Stadt ging in die Berufung und obsiegte. Es war nicht
das einzige Mal, daß sie in zweiter Instanz ihren Standpunkt durchsetzen konnte. Das

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