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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 138
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licheren Mitbürgern namentlich mit Joseph Rees, Peter Eichin, Johann Flamm, Joseph
Burgert, Paul Sumser, Lorenz Martin, Michel Murst, Ignatz Mäder, Mattis
Häusler, Marx Flamm und Anton Speer, den Entschluß gefaßt, sowohl die Gebäude,
als sämtliche Güter käuflich zu übernehmen, wenn ihnen solche um den Schatzungspreis
. ,. überlaßen würden. Sie hätten rücksichtlich des Kaufschillings ihre Kräfte
erwogen, und seyen überzeugt, daß solche in den zu bestimmenden 6 Jahresterminen
durch gemeinschaftliche Unterstützung . . . ohne Anstand erfolgen würde; sie wollten
gebeten haben, diese ihre Erklärung an höchste Behörde einzubegleiten."12 Die
Oberverwaltung in Freiburg gab den Antrag mit einer kurzen Stellungnahme an das
Kreis-Direktorium weiter: „Die von dem Vogt Roth und Konsorten in Güntersthal
heute in obiger Sache geschehene Erklärung wird unter Bezug auf den diesseitigen
Bericht vom 10, dieses mit dem gehorsamsten Bemerken überreicht, daß nach unserm
devoten Erachten diese Erklärung als kein Grund anzusehen seyn dürfte, den in ge-
meltem Bericht gemachten Vorschlag ohnversucht zu laßen, jedoch wenn dieser mißglücken
sollte, jene Erklärung sich zur weiteren Unterhandlung qualifizieren werde "
Das Kreis-Direktorium legte den Vorgang „bis nach genommener Local Einsicht
, , " zu den Akten. Das Gesuch der Günterstaler war der Behörde in Freiburg sicher
nicht angenehm, denn es ließ erkennen, daß die Bürger keine allzu hohe Meinung
von der Tätigkeit des Freiburger Amtes hatten. Trotzdem ist die Schuld nicht dort
zu suchen. Sie lag vielmehr beim badischen Staat, der in rücksichtsloser Weise die
Klöster aufgehoben hatte und in vielen Fällen hinterher nicht wußte, was er in dieser
turbulenten Zeit mit den großen Klosteranlagen machen sollte. Hier ist nicht der Ort,
diese Frage grundsätzlich abzuhandeln, aber das Günterstaler Beispiel zeigt, daß die
Verwaltung mit diesem Problem überfordert war, Dies wird eindeutig durch den Bericht
des Oberverwalters Mez vom 10.4. 1811 bestätigt.13 Er bringt darin zum Ausdruck
, daß sich seit dem Versteigerungsversuch von 1809 kein Kaufinteressent gemeldet
habe, und fahrt dann fort: „Auch die damals geäußerte Hoffnung, daß etwa nach
einiger Zeit doch noch eine Gesellschaft zur Etablierung einer Fabrike unter vorausgesetztem
sehr mäßigen Preis dieses Wesen übernehmen möchte, hat sich nicht bestätigt
. Wenn nun in Betracht gezogen wird, daß in den heutigen Tagen in manchen Gegenden
Fabriquen eingehen, so ist leicht zu begreifen, warum in Güntersthal sich
keine Liebhaber zu einem derartigen Etablissement eingefunden haben, und vorauszusehen
, daß in den nächsten 20 Jahren kein solches daselbst stattfinden werde." Abschließend
machte er den bereits erwähnten Vorschlag, das Gebäude auf Abbruch zu
verkaufen. Vielleicht hat die Intervention der Günterstaler Bürger mit dazu beigetragen
, daß Oberverwalter Mez den späteren Käufer Friedrich Mez auf die Möglichkeit
hingewiesen hat, das Anwesen preisgünstig zu erwerben. Die Tatsache, daß im Günterstaler
Geburtsbuch der Oberverwalter Mez und seine Frau bei der Taufe des Sohnes
Christian des Fabrikanten Mez im Jahre 1815 als Paten eingetragen sind,14 läßt
auf verwandtschaftliche Beziehungen schließen. Die Firma Friedrich Mez und
Comp, gab unterm 28. 5. 1812 ein Kaufengebot ab.15 Das Finanzministerium genehmigte
den Verkauf des Klostergebäudes und anderer Grundstücke zum Preise von
8 000 fl bereits am 4,6.1812.16 Damit hatte sich das Angebot der Günterstaler Bürger
erledigt. Soweit ersichtlich, haben sie darauf keine Antwort erhalten.
Der Verkauf des sonstigen Klosterbesitzes begann mit der Versteigerung des um-

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