Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 140
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24. 3.1807 und am 3. 2. 1809 statt. Dabei konnten Lorenz Martin, Nikolaus Drescher,
Anton Speyr, Math. Kurus, Lorenz Speyer und Math. Henzler Rebstücke erwerben
.26 Nun wurde auch die „Ziegelbrennerey", die mit 5 383 fl veranschlagt war,
samt mehrerer Grundstücke an Sebastian Beringer um 5 400 fl veräußert.27

Nach dem Verkauf des Klostergebäudes nebst zahlreicher Grundstücke war die
Liquidation des Klosterbesitzes in Günterstal im wesentlichen abgeschlossen. Die
Veränderungen, die sich in Günterstal durch die Verwertung des Klostergutes ergaben
, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Der Firma Mez gehörte das ganze
Klostergebäude und der große von der Mauer umschlossene Garten mit mehreren angrenzenden
Gebäuden einschließlich des größeren Teils der Klosterscheune auf der
anderen Bachseite. Sie war damit eindeutig der größte private Grundbesitzer des
Ortes. Die früher dem Kloster gehörenden gewerblichen Betriebe, wie Schmiede,
Mühle und Säge waren in Privatbesitz übergegangen. Das galt auch für einen Teil der
Grundstücke. Nur die Erwerber von Mühle und Säge stammten nicht aus dem Dorf.
Die Landesherrschaft blieb im Besitz von Kirche, Friedhof und Pfarrhaus. Sie behielt
auch den Klosterwald und die großen Wiesen unterhalb des Dorfes, die an einheimische
Landwirte verpachtet wurden. Die neugebildete politische Gemeinde Günterstal
ging vollständig leer aus. Lediglich das als Schulhaus genutzte Torgebäude wurde ihr
zugeschrieben. Hiermit waren aber nur Unterhaltslasten verbunden, welche die Gemeinde
nicht tragen konnte. Das Torhaus wurde daher später wieder von der Landesherrschaft
übernommen. Nachdem der Erlös aus der Veräußerung des Klostergutes
voll vom Land kassiert wurde, war es kein Meisterstück der großherzoglichen Verwaltung
, die kleine Gemeinde Günterstal ohne jede materielle Hilfe in die Selbständigkeit
zu entlassen. Das Klostervermögen war durch Jahrhunderte nicht zuletzt
durch die Arbeit der Günterstaler Bevölkerung unterhalten und gemehrt worden. Es
wäre daher nur recht und billig gewesen, die neue Gemeinde am Erlös zu beteiligen,
indem man ihr wenigstens ein kleines Grundvermögen übertrug. Aus der Verpachtung
desselben hätte sie eine bescheidene aber sichere Einnahme erwarten können.
Die fehlende finanzielle Ausstattung hat der Gemeinde in den kommenden Jahrzehnten
immer zu schaffen gemacht.

Die Kriegskosten (1812 1816) und deren Finanzierung

Die Teilnahme Badens an den napoleonischen Kriegen, zuerst an den Feldzügen des
Kaisers selbst und nach dem Frontwechsel am 20. 11. 1813 auf Seiten der Alliierten,
war mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden, für deren Deckung zusätzliche
Steuern erhoben werden mußten. Am 30. 7. 1812 wurde die Leistung einer
Kriegssteuer in Höhe von 600 000 fl verfügt.28 Die Zahlung hatte in acht Monatsraten
zu erfolgen, wobei die Gemeinden für den Einzug der Steuer bei den Bürgern
verantwortlich waren. Die erste Rate war bereits einen Monat nach der Ankündigung
zu entrichten, was die angespannten Verhältnisse der Staatsfinanzen erkennen läßt.
Unterm 14. 5.1813 wurde eine weitere „außerordentliche Kriegssteuer" als Zuschlag
zur Einkommensssteuer angeordnet.29 Vermögende Steuerzahler hatten ihren Anteil
„auf einmal zu bezahlen", während den andern Steuerpflichtigen die Leistung in drei
Raten zugebilligt wurde. Am Ende des gleichen Jahres war der Großherzog gezwun-

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