Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 215
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0217
begann Kraehling zunächst mit dem Studium der Rechte in Straßburg und setzte dieses
später in Freiburg, München und Würzburg fort. In Würzburg wurde er zum „Dr.
jur." promoviert und legte noch vor 1918 das deutsche Assessorenexamen ab. Nach
1918 ließ er sich in Mülhausen/Elsaß als Rechtsanwalt nieder. Bei Ausbruch des Krieges
1939 war Kraehling in seinem Ferienhaus in Deauville in der Normandie. Da das
Elsaß evakuiert wurde, ging er kurzentschlossen nach Paris und eröffnete dort eine
Anwaltspraxis. Während der deutschen Besetzung von Paris war er der Star-Verteidiger
vor den deutschen Kriegsgerichten. Seine Klienten waren vor allem auch Mitglieder
der Resistance. Als 1944 die Alliierten vor Paris standen und der deutsche Kommandant
von Paris, General von Choltitz, sich gegen den ausdrücklichen Befehl von
Hitler entschloß, diese Stätte europäischer Kultur kampflos zu übergeben, vermittelte
Kraehling Nachrichten zwischen den deutschen und französischen Stäben; denn er
besaß das Vertrauen beider* Kraehling stand auch in Verbindung mit dem elsässischen
Widerstandskreis gegen den Nationalsozialismus unter Rosse und Keppi; er vermittelte
1943 die Herstellung der Verbindung zwischen der elsässischen Widerstandsgruppe
und dem „Gördeler Kreis" (Stürmel: „Das Elsaß und die deutsche Widerstandsbewegung
" in „Oberrheinische Studien", Bd. 5, Karlsruhe 1980).

Mit dem gleichen Einsatz, mit welchem Kraehling die Mitglieder der Resistance
vor den deutschen Kriegsgerichten vertreten hatte — er erhielt dafür das Kreuz der
Ehrenlegion —, verteidigte er nach dem Kriege Deutsche vor französischen Kriegsgerichten
und vertrat er deutsche Interessen vor den französischen Behörden, So war
er denn auch auf meine Anfrage sofort bereit, die Schluchseewerk AG und die von
dem Restitutionsanspruch gleichfalls betroffene Firma BBC-Mannheim in Paris bei
den zuständigen Ministerien mit dem Ziel der Abwehr des Restitutionsanspruchs zu
vertreten. Nachdem er alle Unterlagen erhalten hatte, kam er am 16. 2. 1949 zu einer
ersten Besprechung nach Freiburg, an welcher die Mitglieder des Vorstands der
Schluchseewerk AG, Rechtsanwalt Dr. Bappert und ich teilnahmen. Zu Beginn stellte
der Sprecher des Vorstands der Schluchseewerk AG, Dr. Henninger, der — gleich
BBC — den Einsatz eines französischen Anwalts von Anfang an skeptisch beurteilt
hatte, an Kraehling die aus der damaligen Situation verständliche Frage, ob er sich
wirklich in der Lage sehe, deutsche Interessen gegenüber französischen Behörden zu
vertreten. Kraehlings Antwort: „Aber ich bitte Sie, ich bin doch Avocat". Kraehling
referierte dann, daß auch nach seiner Beurteilung der Restitutionsanspruch auf die
vier Generatoren unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten unbegründet sei,
meinte aber, daß man mit dieser Erkenntnis bei den nun einmal in Frankreich herrschenden
Verhältnissen auf dem Rechtsweg keinen Erfolg erwarten könne. Eine
Regelung für die gerichtliche Nachprüfung der Restitutionsansprüche bestehe in
Frankreich ohnedies nicht. Man könne allenfalls daran denken, den französischen
Staatsgerichtshof anzurufen; einen Erfolg verspreche er sich hiervon aber auch nicht.
Nach seiner Beurteilung müsse man versuchen, auf politischem Wege zum Ziele zu
kommen, wobei ihm wahrscheinlich zu Hilfe komme, daß sein Freund Robert Schumann
seit 1948 französischer Außenminister sei. Zunächst müsse er aber aufklären,
auf wessen Initiative der Restitutionsanspruch zurückgehe. Denn es werde erfahrungsgemäß
schwieriger sein, zum Erfolg zu kommen, wenn hinter dem Anspruch
private Interessen stünden, als wenn etwa das französische Domänministerium den

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