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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
114.1995
Seite: 216
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1995/0218
Restitutionsanspruch verfolge. Er beabsichtige, diese Frage in Gesprächen mit möglichen
Interessenten zu klären. Der zuständigen Abteilung der Militärregierung sollten
wir unseren Rechtsstandpunkt nochmals darlegen und daraufhinweisen, daß ein
französischer Anwalt beauftragt sei, unmittelbar mit den zuständigen Regierungsstellen
in Paris zu verhandeln.

Am 1.4. 1949 fand dann eine weitere vertrauliche Besprechung zwischen Dr.
Kraehling sowie Dr. Bappert und mir statt. Dabei berichtete er, daß seine Nachforschungen
die für die Abwehr des Restitutionsanspruchs günstigste Konstellation ergeben
hätten; hinter dem Anspruch stünden hiernach keine privaten Interessen, sondern
nur fiskalische, die vom Domänministerium vertreten würden. Kraehling legte dann
dar, daß Außenminister Schumann beabsichtige, die Konzeption eines Zusammenschlusses
der europäischen Staaten zu einer Europa-Union in die politische Diskussion
einzuführen, sobald die Zeit hierfür reif sei; als ersten Schritt sehe dieser Plan
die Schaffung einer Montanunion vor. Es sei das Bestreben des Außenministeriums,
alle Tatsachen und Faktoren, welche diese außenpolitische Konzeption stören könnten
, behutsam aus der Welt zu schaffen. Der Staatssekretär des Außenministeriums
habe ihm deshalb auch zugesagt, daß er bei der französischen Militärregierung nunmehr
alle Akten angefordert habe, welche den umstrittenen Restitutionsanspruch auf
die Generatoren des Kraftwerks Witznau betreffen. Man werde die Akten dann solange
im Außenministerium zurückhalten, bis die politische Entwicklung den Anspruch
zur selbstverständlichen Erledigung gebracht habe. Von deutscher Seite solle
man keinerlei Initiative ergreifen.

Gut ein Jahr später, nämlich unter dem 1. 7. 1950, gab Dr. Kraehling dann unserem
Anwaltsbüro folgende Nachricht: „Es steht fest, daß weitere Ansprüche nicht mehr
erhoben werden und unsere Mandanten ihre diesbezüglichen Sorgen nun zu den Akten
legen können " In der Zwischenzeit war das Ziel einer europäischen Einigung in
die politische Diskussion eingeführt worden und auch schon zu konkreten Perspektiven
gediehen.

Zu der französischen Militärregierung war die Entscheidung in Paris allerdings
nicht durchgedrungen. Denn am 7. 7. 1950 schrieb der „Commissaire pour le Land
Baden4* an den badischen Staatspräsidenten im Zusammenhang mit der Mitteilung
der Aufhebung aller Maßnahmen, die der Entflechtung der deutschen Wirtschaft dienen
sollten, folgendes: „Indessen weise ich Sie daraufhin, daß die Angelegenheit der
Generatoren französischer Herkunft im Kraftwerk Witznau immer noch nicht geregelt
ist." Das badische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit teilte dies unter dem
25. 8. 1951 der Schluchseewerk AG mit der Bitte mit, das Ministerium über den Fall
zu unterrichten. Wir benachrichtigten hiervon Dr. Kraehling, der dann aus seinem
Urlaubsort uns am 8. 9. 1951 schrieb: „Das Deutschlandreferat im Cabinet Schumann
erklärte mir im Sommer 1950, etwa im Juni oder Juli, daß keinerlei Restitutionsansprüche
mehr gestellt werden. Ich schrieb Ihnen s. zt., um Sie zu informieren. Bis
auf weiteres vermute ich, daß es sich im Brief des Landkommissars nur um eine Stilklausel
handelt, werde aber nach Rückkehr des Außenministers von San Franzisco
eine entsprechende Bestätigung verlangen " In der Folgezeit wurde der Restitutionsanspruch
von keiner Seite mehr geltend gemacht.

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