http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0026
Die Judenordnungen von 1526 und 1547, mit denen Ferdinand I. dem weitverbreiteten
Unmut über das ?,ergerlich wesen" und die „schädlichen wuecherlichen handlun-
gen" der Juden Rechnung trug, ohne auf seine Einkünfte aus dem Judenregal zu verzichten
, sind vor dem Hintergrund der trostlosen wirtschaftlichen Lage zu sehen, in
der sich die Vorlande damals befenden. Zu den von Maximilian I. hinterlassenen
Schulden kamen die ungeheuren Kosten, die durch die Kriege Karls V. und Ferdinands
I. um die habsburgische Vormacht in Italien und Ungarn, durch die Niederwerfung
des Bauernaufstandes am Oberrhein (1525) und durch den Reichskrieg gegen die
Türken (1542) verursacht und nahezu gänzlich auf den ärmeren Teil der Bevölkerung
abgewälzt wurden.
Am 25. 5. 1540 wurde Gangolf von Hohengeroldseck und Sulz anstelle des 1539
t
N
I
Rhein—_
I
Wohnorte jüdische Personen fa %
Familien (gesch.)
A
16 linksrheinische Orte
(ohne Bergheim)
39
224
56
B
Bergheim im Oberelsaß
17
96
24
4 rechtsrheinische Orte
(ohne Tiengen)
9
52
13
Tiengen bei Waldshut
5
28
7
17 links- und 5 rechtsrheinische
Ortschaften
70
400
100
Abb. 3
24
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