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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 39
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sen. Das Innsbrucker Ausweisungsmandat von 1573 kann demnach nur noch wenige
jüdische Familien getroffen haben. Auch in den rechtsrheinischen Juden Wohnorten
des Fürstbistums Basel, in denen einige der Vertriebenen Zuflucht fanden, wurden
nach 1580 keine Juden mehr geduldet.

Anmerkungen

* Hans Erich Feine, Entstehung und Schicksal der vorderösterreichischen Lande. In: Vorderösterreich
— Eine geschichtliche Landeskunde, hg. vom Alemannischen Institut Freiburg, Band 1, Freiburg
1959, S. 50.

2 Christian Wilsdorf, Das Oberelsaß zur Zeit der Habsburger. Oberelsaß — Tirol (1363—1648) —
Eine gemeinsame Geschichte, hg. vom Tiroler Landesarchiv, Innsbruck 1986, S. 38.

3 Oberrheinische Stadtrechte, hg. von der Badischen Historischen Kommission; Abteilung 2 (Schwäbische
Rechte), Heft 3 (Neuenburg am Rhein), bearbeitet von Walther Merk, Heidelberg 1913, Urkunde
Nr. 40 (12. 11. 1427 Neuenburg).

4 Ebd., Urkunde Nr. 41 (19. 1. 1429 Innsbruck); darin versichert Herzog Friedrich IV. den Bürgern der
Stadt Neuenburg, daß er sie nicht nötigen werde, Juden hinter sich sitzen zu haben.

5 Jean-Jacques Schwien, La ville d'Ensisheim ä la fin du XVe siecle — La vie quotidienne revelee
par la vie judiciaire, Strasbourg 1980 (ouvrage inedit), S. 68—72.

6 Stadtarchiv Freiburg: A 1 XIIc, „Der Juden Ordnung" (24. 1. 1526 Ensisheim).

7 Ebd., Art. 4; darin wird den jüdischen Kreditoren verboten, liegende Güter als Pfand zu nehmen und
ausstehende Zinsen zur Hauptschuld zu schlagen.

8 Jean Delumeau, Angst im Abendland — Die Geschichte kollektiver Ängste in Europa des 14. bis
18, Jahrhunderts, Band 2, Reinbek bei Hamburg 1985, S. 431—432: „Zwei Hauptvorwürfe haben die
Judenfeindlichkeit früherer Zeiten geschürt: Die Anschuldigung des Wuchers, die aus dem einfachen
Volk und den Kreisen der KaufLeute kam, und die des Gottesmords, die Kirchenkreise erfanden und
unablässig wiederholten, weil sie die Kollektivschuld des Volkes, das Jesus ans Kreuz schlug, als bewiesen
annahmen. Diese theologische Anschuldigung, die bereits von Tertullian, Origines und den
Kirchenvätern des 4. Jahrhunderts in aller Klarheit formuliert worden war, verbreitete sich von den
Kreuzzügen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts immer weiter und ... verlieh der wirtschaftlich motivierten
Judenfeindlichkeit, die sich häufig örtlich begrenzt und spontan äußerte, eine theoretische
Rechtfertigung, und sei es auch nur durch die Betonung der dreißig Silberlinge Judaslohn " Auch in
der Präambel zur Ensisheimer Judenordnung von 1526 wird den Juden vorgeworfen, daß „durch ire
fordern Christus Jesus vnnser erlöser seligmacher vnd behalter gemartert / gecrütziget vnd getödt
worden" sei. „Vmb wölichs ir so hoch verschulden vnd verwürcken / alle Herrschafft / Oberkeit vnd
geweldt von Inen genomen. Vnd vnser der Christen Herrschafften / Oberkeiten vnnd geweldten
vnderthenig vnnd gehorsam gemacht sein. Als sy dann ouch zu einer antzeygung desselben des loblichen
haußs Osterrychs Landtrichtern / Inn disen vordem Landen / so der zu Gericht sitzet / zu fiissen
ligen sollen vnnd miessen "

9 Aryeh Kaplan, Wasser von Eden — Das Mysterium der Mikwe, Zürich 1986, S. 14: „Nach ihrer
monatlichen Periode darf eine Frau erst wieder intimen Kontakt mit ihrem Mann haben, nachdem sie
in einer Mikwe untergetaucht ist. Dies ist ein Tora-Gesetz von äußerster Strenge."

W Martin Wellmer, Der vorderösterreichische Breisgau. In: Vorderösterreich (wie Anm. 1), Band 2,
S. 282.

n Im Frühjahr 1510 befahl Kaiser Maximilian I. den Colmarer Juden, „Daz Ir zwischen hie, vnd aller
heiligen tag schiristkunfftig,, daselbs zu Colmar, mitsambt Ewren weiben, kinden, verwanten, haben,
vnd Gutern, ausziehet, vnnd hinfur nitmer daselbs hewslichen sytzet, oder wanet. Sonnder wo Ir
yezutzeitten in die Stat Colmar, hanndien oder wandeln wurden, Euch alsdann alwegen mit ainem Gelben
Ring, auf Ewrn obern klaidern betzaichent vnd den gewondlichen zoll, daselbs ausrichtet, vnd
gebet, vnd Euch des nit setzet, oder widert, noch hirinn vngehorsam erscheinet, daran tut Ir vnnser
ernnstliche maynung" Archives municipales de la ville de Colmar: AA 173/5 Ausweisung der Juden
aus Colmar (25. 4. 1510 Augsburg).

12 Stadtarchiv Freiburg: A 1 XIIc, „Die Jüden Ordnung. M.D.XLVIT (28. 3. 1547 Ensisheim).

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