Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 53
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0055
verlieh einen Teil seiner Besitzungen, der aus insgesamt 30 Einzelposten bestand,
über Jahrhunderte hinweg in Form eines Erblehens.42 Mit Anton Binz junior endet
diese Tradition: Im Jahr 1806 wurde Günterstal aufgehoben, und die zahlreichen Güter
des Klosters wurden nach und nach veräußert. Nach dem Ende der Klosterherrschaft
stand der ehemalige Inhaber des Merdinger Erblehens offensichtlich vor der
Entscheidung, den im Zuge der Säkularisation in staatliches Eigentum übergegangenen
Klosterbesitz auszulösen4, d. h. käuflich zu erwerben, oder aber die seit mehreren
Generationen von seiner Familie bewirtschafteten Besitzungen aufzugeben. Er
entschied sich für die Auslösung des Erblehens und trat in Kaufverhandlungen ein.
Seine über mehrere Jahre hinweg in zahlreichen Aktenstücken reich dokumentierten
Bemühungen um die ,Allodifikation4 der ehemaligen Klostergüter wurden am Ende
von Erfolg gekrönt: Der einstige Lehensträger wurde zum Eigentümer wenigstens eines
Teils des Grundbesitzes.43

Die hier in der gebotenen Kürze skizzierten besitzgeschichtlichen Turbulenzen um
die Merdinger Besitzungen des Klosters Günterstal haben auf den ersten Blick nicht
das Geringste mit dem eingangs vorgestellten Aktenkonvolut zu tun. Bei näherem
Hinsehen jedoch zeigt sich, daß eine enge Verbindung besteht. Eine Durchsicht jener
heute im Karlsruher Generallandesarchiv aufbewahrten Akten, die die Lehens Allodi-
fication des Günterstaler Klosterhofe in Merdingen zum Gegenstand haben, fördert
nämlich überraschenderweise eine geschäftliche Transaktion zutage, die über unser
Aktenkonvolut hinaus Einblick in die um 1806 bestehenden Besitzverhältnisse gewährt
.44

Am 4. März 1813 wird in Freiburg eine „Gehorsamste Bitte des Anton Bintz von
Mördingen die Auslösung eines Erblehns, und Ueberlassung verschiedner anderer
Gefalle betreffend" protokolliert, die als Adressaten das Grosherzoglich Hochlöbliche
Kreis Directorium nennt. In diesem Protokoll heißt es:

„Anton Bintz von Mördingen besitzt ein ErblehnsGut, welches ehemals dem Gotteshause
zu Güntersthal nun mehr aber der gnädigsten Herrschaft rücksichtlich des
direkten Eigenthums zugehört. Es haftet auf demselben der jährliche Erbzins von
7 Mutt Waizen
7 — [Mutt] Roggen und
6 — [Mutt] Gersten.
Aus verschiedenen Ursachen, besonders wegen der größern Zahl seiner Kinder,
denen er gern gleiche, [und freye durchgestrichen] Vermögenstheile hinterlassen
möchte, und wegen des freyern Umtumbs des Seinigen, wünschte Bintz das Erblehn
auszulösen, und in freyes Eigenthum zu verwandeln.

Zu dieser Ablösung erlaubt er sich folgenden Vorschlag gehorsamst vorzulegen:
Es sind ihm von seinem Schwiegervater Franz Seelinger zu Mördingen verschiedene
von dem aufgehobnen Klarissen Kloster in Freyburg an jenen verkaufte Gülten und
Bodenzinse zugefallen.
Nämlich:

1. Bodenzinns zu Buchheim [, . .].45

2. Bodenzins zu Lehen und Betzenhausen [...].

3. Bodenzins zu Freyburg [...].

4. Erblehnzinns zu Littenweiler [...].

53


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0055