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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 54
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0056
5, Lehnzins zu Kirchzarten [...].

6, Lehnzinns im Attenthal [...]■

7, Bodenzins zu Wendlingen [...].

8, Bodenzinns zu Krotzingen [...].

9, Bodenzins zu Biengen [...].

So beschwerlich für einen Privatmann der Einzug aller dieser Gefälle ist, so leicht
würde derselbe für die Gnädigste Herrschaft seyn, welche in allen jenen Orten ähnliche
Einzüge zu machen hat.

Anton Bintz macht deshalb den gehorsamsten Antrag, daß die Gnädigste Herrschaft
an dem Auslösungspreise des Erblehns, jene Gefälle übernehmen möchte.
Ueber die nähere Beschetzung jenes Preises sowohl, als des entgegenzurechnenden
Anschlags der besagten Gefälle gewärtigt derselbe Hohe Resolution, und bittet ein
Hochlöbliches Kreis Directorium gehorsamst um Hochgeneigte berichtliche Empfehlung
seiner Anträge zur Höchsten Genehmigung, und vor allem zur baldigen Beförderung
der Sache."

Dieses aufschlußreiche Protokoll beweist, daß Anton Binz sich noch im Jahr 1813
im Besitz zahlreicher im Freiburger Raum zu lokalisierender Einzugsrechte befand,
zu denen auch Einkünfte aus Lehen und Betzenhausen gehörten. Stellt man die im
Jahr 1721 für Lehen und Betzenhausen neu beurkundeten Zinseinnahmen zusammen
und vergleicht die so ermittelte Gesamtsumme mit den im Jahr 1813 für diese beiden
Gemarkungen angegebenen Erträge, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die 1721
und 1813 nachweisbaren Zinsen annähernd gleich hoch waren. Dies legt den Schluß
nahe, daß sich sowohl das eingangs beschriebene Aktenkonvolut als auch das heute
im Besitz von Edmund Ehret befindliche Zinseinzugsregister einst im Besitz von Anton
Binz befanden und — neben einer großen Zahl weiterer ähnlicher Dokumente,
deren Verbleib bisher nicht ermittelt werden konnte — die jährlich einzufordernden
Zinseinnahmen des Besitzers verbrieften, somit also handfesten besitzrechtlichen
Zwecken dienten.

5. Franz Fidelis Seelinger und die Aufhebung des Freiburger

Klarissenklosters St. Klara

Die am 4. März 1813 protokollierte Gehorsamste Bitte — wir werden später nochmals
auf diesen Antrag zurückkommen — liefert zugleich die entscheidenden Informationen
zur Geschichte der erhalten gebliebenen bzw. verschollenen Akten: Gemäß den
Aussagen des Antragstellers hatte einst sein Schwiegervater Franz Seelinger die genannten
Zinsen eingezogen, und vor Franz Seelinger hatte das Freiburger Klarissenkloster
St. Klara diese Rechte besessen. Wer war dieser Mann, der sich im Zuge der
Klosteraufhebung zahlreiche Breisgauer Bodenzinse sichern konnte?

Der im Protokoll als Franz Seelinger aufgeführte Schwiegervater des Anton Binz
junior ist mit Franz Fidelis Seelinger identisch, der am 24. April 1733 getauft
wurde46 und am 23. Februar 1795 in Merdingen starb.47 Er war der Sohn des Mer-
dinger Sonnenwirtes Franz Seelinger48 und ein Cousin des Bildhauers Johann Baptist
Sellinger. Irgendwann nach 1752 — der genaue Zeitpunkt ist nicht zu ermitteln
— übernahm er das väterliche Wirtshaus.49 Am 18. Februar 1754 heiratete er Maria

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