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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 59
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0061
Träger seye, indem schon vor langen Jahren mehrere Stücke aus dem Lehen mit Bewilligung
der Lehensherrschaft verkauft worden, deren Besitzer dem Binz am Canon
contribuiren."

Sodann wurde eine erste Berechnung des Wertes vorgenommen. Die beeden Gerichtsmänner
Anton Schnurr, und Schaffner Landmann veranschlagten den Wert des
gesamten Lehens, das insgesamt 54 Juchert Grundfläche umfaßte, auf 17 620 Gulden,
während der Gesamtwert der bereits veräußerten Güter, die nach wie vor zinspflichtig
waren, auf 2755 Gulden geschätzt wurde.63 Am Ende des Berichts — ich übergehe
die im Anschluß an die Gesamtschätzung entwickelte Ermittlung der Auskaufssumme
, die weitere Faktoren (wie etwa den 25fachen Betrag der jährlichen Abgaben,
den Sterbfall, das Lautemium sowie die Heimfalls Hofnung) berücksichtigt — kommen
wiederum die breisgauischen Zinsen zur Sprache:

„Was nun den weitern bittlichen Vorschlag des Anton Binzen, daß ihm nemlich statt
der Verkaufs Summe in barem Geld etliche zu beziehen habende Gilt= und Le-
hen=Gefalle abgenommen werden möchte, so hat mann solche von demselben genauer
als in seiner Bittschrift erhoben und legt das Verzeichniß derselben gehorsamst
bey [.,.]."

Eine detaillierte Aufstellung und Berechnung der Zinserträge wurde noch im Au-
gust desselben Jahres angefertigt. Die Ubersicht ist das Ergebnis einer am 5. Juli 1813
in Freiburg vom Grosshetzoglich Badischen Directorium des Dreysam Kreises erlassenen
Anweisung, Die Zusammenstellung der einzelnen Zinserträge weicht von der
im März 1813 zu Protokoll gegebenen Liste ab, was darauf hindeutet, daß der damalige
Eigentümer einzelne Posten bereits veräußert hatte.64 Was die Einzugsrechte in
Lehen und Betzenhausen betrifft, erscheinen diese wiederum an zweiter Stelle. Der
beigefügte Hinweis vom ehemaligen Ciaren Kloster in Freiburg Lt. Erneuerung de
1721. zeigt, daß die Zusammenstellung der Zinserträge auf der Basis jener Aktenstücke
erfolgt sein dürfte, die eingangs dieser Arbeit beschrieben worden sind. Das
Aktenkonvolut diente also noch beinahe ein Jahrhundert nach der Ausstellung als
Berechnungsgrundlage. Der Bericht hält allerdings fest, das Berain erfordere Erneuerung
, Auf die Zusammenstellung der einzelnen Posten folgt eine ausführliche Specifi-
cation derjenigen Boden und Lehenzinse, so Anton Binz v. Merdingen liquid zu beziehen
hat. Schließlich erfolgt eine Berechnung: derjenigen Boden- und Lehenzinse,
welche Anton Binz von Moerdingen gnädigster Herrschafft überlassen will. Im Fall
Lehens und Betzenhausens wird ein Gesamtwert von knapp 2153 Gulden ermittelt.

Am 30. September 1813 reichte Anton Binz einen neuen Antrag ein: Er äußerte den
Wunsch, das ehemalige Günterstalische Erblehen in zwei große Komplexe aufzuteilen
. Er wollte offenbar nur die von ihm bewirtschafteten Güter auslösen, während die
von ihm lediglich mitverwalteten Besitzungen von der gnädigsten Herrschaft übernommen
werden sollten. Möglicherweise lagen diesem Begehren finanzielle Probleme
zugrunde: Das Ziel des ehemaligen Lehensträgers bestand allem Anschein
nach darin, nur den von seinen Vorfahren seit altersher bebauten Grundbesitz beizubehalten
und so wenigstens einen Teil der Auslösungskosten zu sparen.65

Schon zwei Wochen später, am 15. Oktober 1813, wurde Anton Binz wiederum vor-
stellig. Uber das Grossherzoglich Badische Directorium des Dreysam Kreises stellte
er jetzt den Antrag, „[...] sein von dem ehemaligen Stifte Güntersthal herrührendes

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