Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 101
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0103
Abb. 9 Hofrat Ignaz Schwörer (1800 1860),
Professor der Geburtshilfe an der Universität Freiburg.
(Universitätsarchiv Freiburg)

den können und die Heterogenität des Senats offenkundig wird. Schon der Antrag
Woringens macht deutlich, daß dieser die Suspension Schreibers durch den Prorektor
als Kompetenzüberschreitung, Verstoß gegen die Universitätsordnung und als Versuch
, den Senat zu entmachten, betrachtete und daher eine Rücknahme der Anordnung
erwirken wollte. Für ihn war die Frage der Konfession nebensächlich, die konfessionelle
Ausrichtung der Universität kein Diskussionsthema. Der Prorektor
hingegen fühlte sich schon allein durch den Antrag angegriffen. Zwar gestand er bedingt
zu, den Schritt wohl besser nur in Absprache mit dem Senat unternommen zu
haben, aber grundsätzlich hielt er ihn für angemessen und richtig. Interessant ist die
Begründung seiner Handlungsweise, da er sich formal auf die von drei christlichen
Konfessionen sprechende Verfassung berief, die den Deutschkatholiken im badischen
Staatsdienst keinen Raum gebe, da die „Rongesche Sekte", wie er sich ausdrückte,
nicht staatsrechtlich anerkannt sei. Schreiber könne daher selbstverschuldet nicht
mehr lesen. Der Gynäkologe Schwörer machte sich dadurch zum scheinbaren Hüter
der badischen Verfassung, läßt jedoch schon sehr schnell seine wahren Beweggründe
erkennen. „Es würde ein Skandal gewesen seyn, wenn an dieser Universität, welche
vom Kaiser mit Genehmigung des Papstes aus Kirchengütern zum Zwecke der Förderung
des katholischen Glaubens gestiftet und dotirt worden sey und überdieß hier am

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