Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 149
(PDF, 35 MB)
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Jahrhunderts auf ca. 1,50 M51 pro Jahr. Der minimale Betrag erklärt sich daraus,
daß lediglich zum Feste Allerheiligen Grabschmuck bereitgestellt und eine Pflege des
die Gruft umgebenden Vorgartens besorgt wurde.52 Die vom Rentamt angeforderte
Kostenaufstellung beruhte auf einer Anfrage des Stadtbauamtes wegen einer nach
etwa 18 Jahren erforderlich gewordenen umfassenden Renovierung der Grabanlage.
Der Vorsteher des Stadtbauamtes, Geiges,53 schilderte dem Stadtrat den desolaten
Zustand der drei Särge und die Notwendigkeit einer eisernen Falltür, wodurch Kosten
in Höhe von 445 M entstehen würden.54 Der Stadtrat, um Schadensbegrenzung und
Kosteneinsparung bemüht, schlug eine Verschiebung der Renovierung in das nächste
Jahr vor; doch Bauamtsleiter Geiges beharrte auf seiner Forderung, da vor allem der
Zustand der Särge keinen Aufschub mehr dulde. Ganz nebenbei vergaß er nicht, daraufhinzuweisen
, daß bisher für Verarmte 711 M aufgewandt, für die Grabunterhai-
tung jedoch nur 60 M verausgabt worden seien. Überdies gab er zu bedenken, daß
wesentlich höhere Kosten auf die Stadt zukommen könnten, wenn wegen der geplanten
Straßenführung und Bebauung der Erwinstraße eine Gruftverlegung in Betracht
gezogen werden müsse.55 Daraufhin wurde in der Stadtratssitzung vom 1. Oktober
der Beschluß gefaßt, als vordringliche Maßnahme die Särge zu erneuern, die Reparatur
der Falltür aber vorerst zu verschieben,

Eine Aufstellung des Rentamtes hinsichtlich der Dortu-Stiftung aus dem Jahre
188056 ergab einen Gesamtbestand von 514 M 28 Pf, wovon 137 M 14 Pf als Zinsen
ausgewiesen waren. Nach Abzug von 70 M für zwei Ubersärge und 4 M 56 Pf Tagelohn
belief sich die disponible Summe auf 439 M 72 Pf, von welcher der Stadtrat
den städtischen Armenrat beauftragte, 300 M an „verschämte" Arme in der Stadt
Freiburg zu verteilen,57 so daß sich im Jahre 1882 ein Betrag von 276 M 86 Pf in
der städtischen Kasse befand.58 Hatte so der Fonds seit seiner Stiftung in kleinem
Maße segenbringend für die Stadt gewirkt, so war allem Anschein nach in einem
auch politisch für revolutionäre Traditionspflege nicht günstigen Klima auf die Grabpflege
weniger Sorgfalt verwandt worden. Dies kann unterstellt werden, wenn man
der Aussage der verwitweten Geheimen Justizrätin J. Gutschmidt, einer Tante von
Max Dortu, Glauben schenken darf, die in einem Schreiben an den Oberbürgermeister
der Stadt Freiburg beredt Klage führte, daß sie gelegentlich eines Besuches in
Freiburg das Grab ihres Neffen „höchst verwahrlost" vorgefunden habe. Zur Verbesserung
der Situation machte sie daher Vorschläge zur Bepflanzung, nicht ohne zugleich
mit einem erneuten Besuch übers Jahr zu drohen, bei dem sie sich über die
Ausführung ihrer Vorschläge überzeugen wolle, andernfalls sie diese Angelegenheit
höheren Ortes vorzubringen gedächte.59 Nun mußte die Stadt aktiv werden, wollte
sie unangenehme Weiterungen vermeiden. Nachdem der Stadtgärtner auf Anfrage erklärt
hatte, nur einmal an Allerheiligen das Grab herzurichten, beschloß der Stadtrat,
eine ständige Unterhaltung der Grabstätte gemäß den Gutschmidt'schen Vorstellungen
mit Trauerweiden, Efeu und einem die Gruft umgebenden Rasenstück zu gewährleisten
. Dieser Beschluß wurde auch Frau Gutschmidt mit dem Ausdruck des
Bedauerns über die Vernachlässigung mitgeteilt,60 Dieses neuerlichen Beschlusses
hätte es eigentlich gar nicht bedurft, hatte das Stadtbauamt doch bereits im Jahre 1873
in einem Vertragsentwurf zur Reinigung des Wiehre-Friedhofes der in Aussicht genommenen
Vertragspartnerin deutlich bestimmt: „Die Gruft der Familie Dortu ist

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