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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 196
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0198
für — Kahn. Evangelische Bundesmänner, welche die Kirche und den Pfarrerstand
stützen sollten, Mordspatrioten, Kaisergeburtstagskirchgänger usw., sie wüteten gegen
den evangelischen Pfarrer Karl für den Sprossen aus dem Volke Israel, Kahn,
Darum sind die Karlisten ehrenvoll unterlegen. Sie haben einen moralischen Sieg erlangt
." 89

Soweit die Beispiele aus der Pressepolemik. In der Literatur wird die Positionsbestimmung
der evangelisch-innerkirchlichen Richtungen damaliger Zeit so beschrieben
: „Soweit der Protestantismus fortschrittlich, kritisch, oder rein politisch war, gehörte
er im allgemeinen zum bürgerlichen Liberalismus, aber soweit er orthodox,
pietistisch-kirchlich war, rechnete er sich fest überall zum Konservativismus."90

Auf der Schwetzinger Walstatt scheiterte ein Versuch der Karlisten, den Wahlsieg
des Sozialdemokraten Jakob Kahn aus formalen Gründen anzufechten. Die Wahl
Kahns wurde aber nach parlamentarischem Wahlprüfungsverfahren durch Beschluß
im Plenum des neuen Landtags für gültig erklärt.91

V. Pferrer Karls weiterer Weg in Kirche und Staat

Mit dem Wahlausgang fiel Karls Berufung auf die Pfarrstelle in Tauberbischofsheim
zusammen, zunächst nur als Pfarrverwalter auf ein halbes Jahr, angeblich auf
Betreiben politischer Gegner vor Ort; 1910 ist ihm die Pfarrstelle verliehen worden.

Ein neuerlicher Versuch, bei der Landtagswahl 1913 im Wahlkreis Mannheim-Land
ein Mandat zu gewinnen, scheiterte wiederum. Bei kirchlichen Wahlen war Karl erfolgreicher
; er war von 1914 bis Ende 1919 Mitglied der Generalsynode der Badischen
Landeskirche. Ihr oblag die schwierige Aufgabe, in der ersten Nachkriegszeit eine
neue Kirchenverfassung zu schaffen und dabei — durch den Ausfall des Großherzogs
als Landesbischof bedingt — insbesondere eine neue Kirchenleitungsstruktur an der
Spitze zu finden. Es war ein Glücksfall für die Landeskirche, daß in dieser Phase ihrer
Geschichte an der Spitze ihrer Verwaltung ein erfahrener Jurist mit Durchsetzungsvermögen
stand: seit 1915 bereits als Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats
Dr. Eduard Uibel. Bei der Wahl zur badischen Verfassunggebenden Nationalversammlung
am 5. Januar 1919 gelang es Karl, ein Mandat zu erhalten. Gleichzeitig mit
ihm waren drei weitere Pfarrer der Landeskirche Abgeordnete geworden.92

In der Generalsynode waren die Kontrahenten von 1909 bei der Arbeit vereint: Uibel
, Karl, Klein — es soll zuvor eine Aussöhnung gegeben haben. Hier in der Synode
begegnete man wieder einer altbekannten Thematik der Vorkriegszeit, dem Problem
der Trennung von Kirche und Staat, nun freilich unter völlig neuen Vorzeichen.

Es ist Uibel gewesen, der in einer der ersten Sitzungen der Außerordentlichen
(a. o.) Nachkriegsgeneralsynode am 18.6.1919 das Thema ansprach, die Berührungspunkte
von Staat und Kirche darlegte und auf die für die Kirche unheilvollen Folgen
einer etwa in feindseligem Sinne durchgeführten Trennung hinwies. Er würdigte dabei
ausdrücklich die parlamentarische Mitarbeit der vier evangelischen Pfarrer in der
Nationalversammlung.93

Die vom politischen Umsturz her gebotene Verfassungsänderung bewältigte die
a. o. Generalsynode von Oktober bis Dezember 1919, ihre Zuständigkeit wurde über
Uibels „Notgesetz" durch Verlängerung ihrer Amtszeit erreicht. Die neue Kirchen-

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