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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 224
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0226
20 Vgl. Ralph Angermund: Die geprellten „Richterkönige". Zum Niedergang der Justiz im NS Staat,
in: Hans Mommsen/Susanne Willems: Herrschaftsalltag im Dritten Reich: Studien und Texte,
Düsseldorf 1988, S. 304 373, hier bes. S. 326/327; vgl. auch Gruchmann (wie Anm. 11) S.
954/955.

21 So Reichsjustizminister Thierack in seiner maschinenschriftlichen Ausfertigung (BA, R 22/4160) zu
den Richterbriefen. Die gedruckte Ausfertigung (BA, R 22/4002) lautete in entschärfter Form: „Ich
bin überzeugt, daß die Richterbriefe wesentlich zur Schaffung eines einheitlich ausgerichteten deut
sehen Richterkorps beitragen werden." Ediert und kommentiert liegen die Richterbriefe vor bei
Heinz Boberach (Hrsg.): Richterbriefe. Dokumente zur Beeinflussung der deutschen Rechtspre
chung 1942 1944, Boppard 1975.

22 Zur Vor und Nachschau vor allem Hamburg betreffend vgl. Helge Grabitz: Im vorauseilenden Ge
horsam . .. Die Hamburger Justiz im „Führer Staat". Normative Grundlagen und politisch admini
strative Tendenzen, in: Justizbehörde Hamburg (wie Anm. 4) S. 21 73, hier S. 63 70; hier liegt auch
eine der Sondergerichtsbesprechungen ediert vor.

23 Dem Verfasser liegt eine Kopie der Sondergerichtsbesprechung von 4. Juli 1942 vor, in der es heißt:
„OStA Dr. S. erwähnt hierzu, daß ihm berichtet worden sei, Rechtsanwalt Dr. B. habe geäußert, es
habe keinen Zweck mehr, an das Sondergericht zu gehen, die Urteile würden ja schon in der Vorschau
festgelegt. Herr Senator bittet Dr. S., RA Dr. B. vorzuladen und ihm gründlich die Meinung zu sagen."

24 Der Reichsstatthalter und Oberlandesgerichtspräsident in Danzig an den Reichsjustizminister über die
Lage in seinem Bezirk, 10. 7. 1942, BA R 22/3360, S. 95; zitiert nach Anna Blumenberg Ebel:
Sondergerichtsbarkeit und „politischer Katholizismus" im Dritten Reich, Mainz 1990.

25 Zu Erschießungen nach Gerichtsverhandlungen vgl. Martin Broszat: Zur Perversion der Strafjustiz
im Dritten Reich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (6) 1958, S. 390 443, bes. S. 407f.

2<5 Die Übereinkunft ist zitiert nach Angermund (wie Anm. 20) Dokument 23, S. 367, vgl. auch S. 315;

vgl. ebenso Grabitz (wie Anm. 23) S. 71, Anm. 42 (BA, R 22/5029).
27 RJM R 22 Gr. 5/XXVIII—24, Bd. 1, S. 49 (BA), zitiert nach Albrecht Wagner (wie Anm. 17)

S. 297.

2§ Lagebericht 3, vom 30. 3. 1944, Bl. 102/1; zitiert nach Hans Michelberger: Berichte aus der Justiz
des Dritten Reichs: Die Lageberichte der OLG Präsidenten von 1940 1945 unter vergleichender Her
anziehung der Lageberichte der Generalstaatsanwälte, Pfaffenweiler 1989, S. 135.

29 Vgl. Lothar Gruchmann: Ein unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich. Aus der Personalakte des
Dr. Lothar Kreyßig, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (32) 1984, S. 463 488.

30 Zitiert nach Hubert Schorn: Der Richter in Dritten Reich. Geschichte und Dokumente, Frank
ftirt/M. 1959, S. 115. Zu Schorns Werk ist jedoch anzumerken, daß es über weite Strecken der Recht
fertigung „der Ehre der Richterschaft" (S. 114) dient.

31 Richterbrief von 1. 4. 1943, vgl. Boberach (wie Anm. 21) S. 95f.

32 Vgl. Broszat (wie Anm. 25) S. 397.

33 So die Forderung Freislers, erhoben auf der „Sondergerichtstagung" vom 24. 10. 1939, vgl. Deutsche
Justiz (1939), S. 1754; bekräftigt 1940, vgl. derselbe: Eine entscheidende Frage des Kriegsstrafrechts,
in: Deutsche Justiz (1940), S. 885—891, hier S. 886.

34 AV. d. RJM v. 15. 10. 1940, in: Deutsche Justiz (1940), S. 1167.

35 Die folgenden Angaben beruhen auf eigenen Erhebungen auf Grundlage der Findbücher. An dieser
Stelle sei dem Staatsarchiv Freiburg für die Erlaubnis zur Einsichtnahme gedankt.

3<5 Die im Zuge der Neuerschließung der Sondergerichtsaktenbestände durchgeführte Umstellung von den
damaligen Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft auf Bestellnummern wurde hier nicht berücksichtigt.

37 Einige dieser und anderer Plakate sind den Akten beigelegt. Sie sind etwa 30 x 50 cm groß und waren
wegen ihres roten Leuchtdruckes weithin sichtbar.

38 Zum Vorrücken der Alliierten vgl. Hermann Ehmer: Die Besetzung Badens im April 1945, in:
Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): Landesgeschichte und Zeitgeschichte: Kriegsende 1945 und
demokratischer Neubeginn am Oberrhein, Karlsruhe 1980, S. 35 58.

39 Vgl. Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz,
Frankfurt/M. 1990, S. 9.

40 Hier scheint sich eine reichsweite Tendenz zu bestätigen: Von den 52 Todesurteilen des Jahres 1941
der Sondergerichte Dortmund, Essen, Bielefeld entfielen 32 auf Eigentumsdelikte, von 45 Todesurtei

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