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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 261
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sich möglicherweise in einer aussichtslosen Geschäftslage befanden, sich ihres inzwischen
unrentabel gewordenen Betriebes in einer Verzweiflungstat entledigt hätten
, konnte nie ausgeräumt werden, zumal in Günterstal noch lange Zeitzeugen erzählten
, daß vorher mehrmals Schwefelfäden bis in den Kirchturm gelegt worden
seien.

Neben den Fabrikeigentümern gab es in Günterstal einem Steuerregister des
Dreisamkreises von 182819 zufolge noch zwei weitere „Handelsmänner". Zwar wird
in dem Register ihr Gewerbe nicht genannt, doch muß aufgrund des unterdurchschnittlichen
Steueranschlages ihre Tätigkeit einen eher bescheidenen Umfang gehabt
haben.

In dem Register sind folgende Handwerker aufgeführt: Leineweber 10, Schuster
8, Schneider 4, Maurer 2, Metzger 2, Müller 1, Ölmüller 2, Schlosser 1, Schmied 1,
Schreiner 1, Spengler 1, Strumpfhersteller 1 und Zimmermann 2. Man kann davon
ausgehen, daß Leineweber, Schuster und Schneider auch für Kunden in Freiburg
tätig gewesen sind, während die übrigen Handwerker nur den örtlichen Bedarf deckten
» Gegenüber 1795 hatte sich das Handwerk sowohl nach der Zahl der Ausübenden
als auch hinsichtlich der Zahl der Gewerbe vermehrt.

Zwei Gasthäuser, das alte Dorfwirtshaus „Hirschen" und ab 1820 der neuerrichtete
„Kybfelsen", bewirteten Einheimische und - insbesondere im Sommer - Spaziergänger
aus Freiburg. Nach dem Brandversicherungsbuch gehörte der „Hirschen"
1817 Johann Schneider. Wenige Jahre später, noch vor 1825, erwarb Johann Vogt das
Gasthaus, Erbauer des Gasthauses „zum Kübfelsen", wie die Bezeichnung 1835 lautete
, war Heinrich Knepper. Die Gemeinde übertrug ihm die ihr 1820 erteilte Gaststättenkonzession
, so daß er den 1818 erstellten großen Anbau an sein Haus gewerblich
nutzen konnte. „Zur Abhaltung jeder Gemeindeversammlung" wurde der Wirt
verpflichtet, „ein Großes Gereinigtes Zimmer Bereit" zu halten. Dagegen hatte, jede
Gemeindeversammlung dort zu geschehen, wenn sich der Pächter in Hinsicht seiner
Humanität auch gegen die Gemeinde in Zufriedenheit Benimmt ...", ist einer Abmachung
aus späterer Zeit zu entnehmen. Aus dieser im Grundsatz von Anfang an
bestehenden Vereinbarung wuchs dem Gasthaus „Kybfelsen" die Bezeichnung „Gemeindestube
" zu. Die Darstellung in der Amtlichen Kreisbeschreibung, daß von den
beiden Günterstäler Wirtshäusern der „Kybfelsen" das „weitaus ältere" sei, trifft
nach den obigen Feststellungen nicht zu. Der Vertrag mit Heinrich Knepper wurde
1827 bis 1835 verlängert. Er starb aber bereits 1830, worauf sein Sohn Joseph Anwesen
und Pachtvertrag übernahm.20

Im erwähnten Steuerregister wurden für Günterstal ferner noch 18 Landwirte und
15 Tagelöhner aufgeführt. Nach dem „Geometrischen Plan" von 1773 gehörten den
Bewohnern lediglich 153 Jauchert Wiesen, Ackerfeld, Reben und Gartenland, was
bei Zugrundelegung des Wiener Jaucherts (= 5 754,16 qm), also rund 88 ha entsprach
* Darin waren rund 6 Jauchert für Hofstätten und Ödfeider sowie 10 Jauchert
für Rebgelände als Sonderkultur enthalten, so daß die bereinigte landwirtschaftlich
nutzbare Fläche rund 137 (rund 79 ha) betrug. Daneben den Landwirten auch die anderen
Bewohner - Handwerker und Tagelöhner - kleinere Feldstücke besaßen, ist es
offenkundig, daß der für „Nur-Landwirte" verbleibende Anteil an der landwirtschaftlichen
Nutzfläche lediglich für bescheidene Betriebsgrößen reichte.

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