Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 268
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blieb dem Staat vorbehalten. Die Pfarrer hatten als Staatsdiener bei Eheschließung,
Taufe und Beerdigung zu amten. Alle öffentlichen Verkündigungen in der Kirche
waren von einer staatlichen Genehmigung abhängig. Mit der Einführung des Code
Napoleon als badisches Landrecht ergingen Anordnungen, um die Eintragungen in
die Kirchenbücher auch für die Entscheidung bürgerlicher Rechtsangelegenheiten
heranziehen zu können.49 Die kirchliche Neugliederung des Landes von 1810 orientierte
sich an der Einteilung der staatlichen Behörden.50 Den Ämtern des Landes entsprachen
die Dekanate. Im Dreisamkreis gab es acht katholische und drei evangelische
Dekanate. Günterstal wurde mit den meisten Orten des 2. Landamts Freiburg
dem 2. Landdekanat Freiburg zugeteilt, das seinen Sitz in Kirchzarten hatte. Dabei
blieb es auch, als die staatliche Organisation 1814 und 1819 Änderungen erfuhr.

Wie der größte Teil Südbadens gehörte Günterstal ursprünglich zum Bistum Konstanz
. Nach langwierigen Verhandlungen wurde 1821 für das gesamte Großherzogtum
ein neues Bistum mit Sitz in Freiburg geschaffen. Mit der Weihe des Münsterpfarrers
Bernhard Boll zum ersten Freiburger Erzbischof am 21. Oktober 1827 endete
die Tätigkeit des einflußreichen Konstanzer Generalvikars Ignaz FL von
Wessenberg, der bis dahin die innerkirchliche Entwicklung in seinem Amtsbereich
stark geprägt hatte. Für Wessenberg stand die Predigt im Mittelpunkt des Gottesdienstes
. Erforderte die regelmäßige Abhaltung der Christenlehre an Sonntagen und
des Religionsunterrichts in den Schulen, Singmessen, an denen sich das Volk beteiligen
konnte, wurden zur Pflicht gemacht. Auch bemühte er sich um eine deutsche
Liturgie, Er war gegen Bittgänge, Prozessionen und Bruderschaften. Dagegen empfahl
er sehr das Lesen der Bibel.51 Inwieweit in Günterstal der damalige Pfarrer
Haeufele, der als Profess des Zisterzienserklosters Tennenbach die dort übliche Ausbildung
und geistige Prägung erhalten hatte, alle diese Vorstellungen in seiner kleinen
Gemeinde umsetzte, läßt sich nicht mehr feststellen.52 Überdies war seine Gemeinde
sicher durch die jahrhundertealte Verbindung mit dem ortsansässigen Zisterzienserinnenkonvent
in ihrem Denken und Handeln beeinflußt. Das kirchliche Leben
in Günterstal dürfte also eher in konservativen Bahnen verlaufen sein, Pfarrer Haeufele
war ein stiller und in seinem letzten Lebensjahrzehnt kränklicher Mann. Der
Verlust seiner Pfarrkirche durch den Brand sowie die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen
, insbesondere auch die Verzögerung des Wiederaufbaus der Kirche
durch die zuständige Verwaltung, haben ihn tief getroffen. Er starb 1832» Sein Grabstein
wurde später in die Außenseite des Chors der Kirche eingelassen.

Die Gemeinderechnungen

Bis zur Aufhebung der breisgauischen Klöster war das Stift Günterstal Inhaber der
Ortsgewalt gewesen. Mit der Beendigung der Klosterherrschaft wurde die Gemeinde
Günterstal eine selbständige Rechtspersönlichkeit.53 Die rechtliche Selbständigkeit
bedingte die Aufstellung eines eigenen Gemeindehaushalts.54

Die Gemeinderechnung von 1808 erstellte Melchior Kurrus.55 Sie wurde von den
Angehörigen des Gerichts, nämlich Vogt Joseph Laubin, Sebastian Flamm, Jakob
Suner und Joseph Roth, unterzeichnet. Da in dieser Rechnung auf einen Kassenrest
von 1807 verwiesen wurde, muß es also schon im Voijahr eine Haushaltsrechnung

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