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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
116.1997
Seite: 396
(PDF, 57 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1997/0396
Kernbauten Zweifel am Realitätsgehalt der axonometrischen Titelabbildung. Von den beiden
westlichen Kernhäusern II und IV ist außer ihrem Ostfundament nichts bekannt; nichts berechtigt
zur Annahme einer Gebäudelänge von knapp 6 m. Zudem ist bei Kernhaus IV auf der
steingerecht gezeichneten Ansicht Abb. 18 das Fundamentende und damit das Kernhaus als
solches an der Nord- und Südseite nicht zwingend erkennbar. Wir zweifeln diesen Kernbau
mangels eindeutiger Befunde deshalb an. Ähnliches gilt auch für die beiden östlichen Kernhäuser
I und III. Bei Haus I ist zwar ein Kellerchen erhalten, dessen nicht gesicherter, rund-
bogig ergänzter Türsturz angesichts der Kleinheit des Kellers (Innenmaße ca. 2 x 2 m) etwas
aufwendig erscheint. Zudem scheint auch in diesem Falle der westliche Abschluß unsicher, zumindest
überzeugt die im Text genannte Baufuge beim westlich anschließenden „Mauer-
pfropf * nicht sehr.

Jünger als Kernhaus I ist der „Tiefkeller" bzw. das zugehörige Gebäude, das analog zu andern
Freiburger Gebäuden ins 13, Jh. zu setzen sei. Wiederum älter als dieser „Tiefkeller" ist
der „Werkstattbau", ein gegen die Gasse hin offenes Gebäude, das gleichzeitig mit dem „Haus
der Ecklisene" erbaut worden sein soll. Von diesem Lisenenhaus waren zum Zeitpunkt der
Bauuntersuchungen ebenfalls nur noch geringe Teile im Boden erhalten, entsprechend
schwierig dürften Resultate zur Baugeschichte zu gewinnen gewesen sein. Auch in diesem
Falle sind Zweifel an Interpretation und Datierung angebracht. Die Ostwand wie auch die
nordöstliche Außenecke sollen „ihre Ansichtigkeit auf das Laufniveau des 11./12. Jhs." beziehen
und somit wohl in diese Zeit datieren (S. 5). Im Hinblick auf das Freiburger Gründungsdatum
bzw. Marktrechtsprivileg von 1091/1120 wüßte man gerne etwas genauer, wie diese
weit gefaßte Datierung zu verstehen ist. Denkt der Autor an ein zur Zeit der Stadtgründung
geltendes Gehniveau, worauf nach der Gründung die Gebäude errichtet worden sind? - Die
Ecklisene stehe im Verband mit der Ostwand des Gebäudes. Die Ansicht der Ecklisene
(Abb. 17) zeigt jedoch ein anderes Bild: Das im Text (S. 5) erwähnte „Quaderwerk aus Buntsandsteinen
vom Lorettoberg" ist erst ab Höhe der als „Abbruchlinie" bezeichneten Höhe als
solches zu bezeichnen; im darunter liegenden Bereich sind keine Quadern zu erkennen, sondern
normales, aus Mörtel und Bruchsteinen erbautes Fundamentmauerwerk, Der aus Quadern
errichtete aufgehende Teil der Ecklisene dürfte also mit den oben genannten umfangreichen
Anschüttungen des fortgeschrittenen 12. Jh. rechnen, welche bei der Anlage der Freiburger
„Bächle" zur Schaffung eines Gefälles eingebracht worden sind; er kann unmöglich
älter sein. Gehört eine wie auf der Titelaxonometrie dargestellte regelmäßige Eckquadrierung
nicht sogar eher in eine noch jüngere, nachmittelalterliche Zeit, etwa zum abgebrochenen
Haus „zum Bärlapp" aus der Zeit um 1800 (siehe Abb. 7, Liste der Kulturdenkmale des
LDA)? Im Falle der Nordostecke mag tatsächlich eine Gleichzeitigkeit von Nord- und Ostmauer
gegeben sein, doch dort steht keine Lisene. Und an der Südostecke mit der nachgewiesenen
Lisene ist zwischen einem winzigen erhaltenen originalen Mauerstück im Bereich
der Abbruchlinie und der Lisene kaum ein Anschluß vorhanden (Abb. 17), so daß in diesem
Falle eine Gleichzeitigkeit zumindest fraglich ist.

Aufgrund der in der „Dokumentationsmappe" vorgelegten Befunde müssen wesentliche
Teile der Befundergebnisse der Untersuchungen somit in Frage gestellt werden. Problematisch
fallen die Schlußfolgerungen des Autors jedoch im Abschnitt „Ergebnisse" aus. Werden Kernhaus
I, Werkstatt- und Ecklisenenbau im Befundteil (S. 4 f.) noch ins 11./12. Jh. datiert (zumindest
sollen sie ja auf das erwähnte Laufniveau dieser Zeitstellung Bezug nehmen), so erfährt
man, daß ein in diesem Laufniveau gefundenes verkohltes Kantholz ein C-14~„Datum
772 cal. AD ... 880 caL AD und damit einen terminus ante quem (,Haus der Ecklisenes mit
Werkstattbau) und post quem (Kernhäuser I bis IV)" ergibt (S. 6 unten). Mit andern Worten:
Das Ecklisenenhaus müsse vor etwa 772/880 n.Chr., die Kernhäuser nach dieser Datierungsspanne
erbaut worden sein. Weshalb denn das Ecklisenenhaus älter als die C-14-Probe sein

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