Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 66
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0068
Abb. 10 Für den Ratsschreiber
und seine Substituten brachte die
Organisation des Reichstages eine
schier überwältigende
Aufgabenfülle mit sich.
Federzeichung „ Ratsschreiber",
Anfang 16. Jahrhundert.

der Frage der angemessenen Unterbringung der
Herrschaften, ihres Gefolges und ihrer Pferde sowie
mit der Gewährleistung ihrer ausreichenden
Verköstigung und ihrer Sicherheit befaßte.37 Ganz
sicher hatte sich der Rat bei der Erstellung dieser
Ordnung mit dem Reichsmarschall beziehungsweise
dessen Vertreter abgestimmt, war doch die Aufstellung
einer solchen „Reichstagsordnung" Angelegenheit
des Königs, der sie seinerseits an den
Reichsmarschall delegierte. Jener war von Seiten des
Reiches für die Organisation des Reichstags sowie
für Ordnung und Sicherheit während dessen Dauer
zuständig.

Der königliche Untermarschall Heinrich von
Hungerstein, der anstelle des Reichserbmarschalls
Wilhelm von Pappenheim vor Ort dessen Aufgaben
vertretungsweise wahrnahm, hatte sich frühzeitig
in Freiburg eingefunden, wahrscheinlich mit
dem üblichen Ermächtigungsschreiben des Königs

und des Kurfürsten von Sachsen als des Reichserzmarschalls
im Gepäck.38 Schon am 15. September
war er in Freiburg Gesprächspartner des Rats.39
Zuvor hatte er im Auftrage des Königs als Reichshauptmann
versucht, den sogenannten Bopparder
Handel friedlich zu regeln.40

Der Freiburger Rat, mit dem Hungerstein kooperieren
mußte, war seit 1459 ein Gremium von
30 Personen. Die 12 Zünfte stellten darin die Mehrheit
der jedes Jahr neu zu wählenden Ratsmitglieder
. Sie durften Sitze für ihre Zunftmeister und
weitere zwölf „Zusätze" beanspruchen. Nur sechs
der „Edlen", die einst zusammen mit dem 1466
untergegangenen alten Kaufleutestand den Rat beherrscht
hatten, saßen daneben noch im Rat.41 Mit
dem jährlichen Wechsel nahm man es freilich nicht
so genau. Einzelne Ratsherren lassen sich über Jahre
im Besitz ihrer Positionen nachweisen. Bei der
Beschlußfassung in wesentlichen Fragen wurden
„alte", also vorjährigen Räte hinzugezogen. Immer
wieder traten auch bei der Beratung organisatorischer
Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung
der Reichstagsgäste „altte und nüwe rätt"
gemeinsam auf.42 Der Rat wählte jedes Jahr den
Bürgermeister neu, und zwar aus den Reihen der
Edlen. Nachdem die Kompetenz des vom Stadtherrn
bestellten Schultheißen auf den ihm traditionell
zustehenden Gerichtsvorsitz zurückgedrängt
worden war, stellten Bürgermeister und Rat die eigentlich
handelnden Institutionen des Gemeinwesens
dar.

Am „Montag vor Viti", also am 12. Juni 1497
hatte der Rat den „alten" Hans Rot genannt Rotlieb
zum Bürgermeister gewählt.43 Rotlieb, der aus
einer Familie des alten Kaufleutestands hervorgegangen
war, zählte seit seiner Bestellung zum
Schultheiß 1467 zu den Edlen.44 Hans Rot war
nicht nur ein wohlhabender Mann sondern auch
eine imposante und einflußreiche Gestalt in der
Freiburger Kommunalpolitik. Seit 1460 hatte er
immer wieder das Bürgermeisteramt innegehabt
und andere gewichtige Amter versehen. Er begegnet
als Pfleger des Münsterbaus, als Beisitzer des
Gerichts und Patronatsherr bei der Pfründenvergabe
.45 1497 stand er allerdings bereits in vor-

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