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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 74
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0076
men des Königs ein Schreiben an Bürgermeister und
Rat zu Basel mit dem Befehl, Lieferungen von „profand
und notturft" nach Freiburg durch Basler Gebiet
nicht zu behindern und mit Zoll zu belegen.80

Vor allem galt es, Engpässe bei der Befriedigung
der erhöhten Nachfrage zu vermeiden und unangemessene
Preissteigerungen auszuschließen. Für
die wichtigsten Lebensmittel wurden darum
Höchstpreise festgelegt, auf deren eigenmächtige
Überschreitung die Zahlung von Bußgeldern stand.
Der Malter Roggen sollte im Preis nicht über 8
Schilling steigen, der Malter Weizen durfte nicht
teurer als 12 Schilling werden, und die Obergrenze
für den Malter Hafer lag bei 5 Schilling 3 Pfennigen
. Der Preis eines Pfunds Anken (Butter) wurde
auf 4 Pfennig begrenzt. Für eine „gute alte nennen"
durfte nicht über ein Schilling verlangt werden, und
für „ein hundert strow wellen rechter grosse" galten
8 Schilling als angemessen. Die Ausfuhr von
Unschlitt (Talg) und „vederwadt" (Bettfedern) aus
der Stadt wurde verboten. Der „Fürkauf", also der
Aufkauf zum Zwecke des Weiterverkaufs, wurde
unterbunden.

Offenbar bewegten sich die Preise während des
Reichstags aber in der Regel unterhalb der genannten
Höchstwerte. Nur so ist zu verstehen, daß der
bayrische Gesandte Georg Eysenreich seinem Herzog
schreiben konnte, Albrecht solle nur sein definitives
Kommen rechtzeitig ankündigen, damit er
noch preisgünstig Vorräte beschaffen könne, bevor
die mit der Ankunft des Königs zu erwartende
Preisexplosion eintreten werde.81 Daß die Preise
tatsächlich bei seinem Eintreffen in die Höhe zu
schnellen drohten, erwartete auch der König selbst.
Mit einem Missiv an den Freiburger Rat befahl er
am 21. Mai 1498, einer Teuerung bei Wein, Korn,
Hafer und anderem vorzubeugen.82

Die von den Zünften geprägte Wirtschafts Verfassung
der Stadt, die durch Zugangsbeschränkungen
zur Gewerbeausübung, durch Ausschließung
von unliebsamem Wettbewerb, durch Vermeidung
von Produktion über den bekannten begrenzten
Bedarf des städtischen Marktes hinaus sowie
durch Abkapselung des städtischen Marktes von der
Außenwelt gekennzeichnet war, machte die Reaktion
auf die Anforderungen eines solchen Großereignisses
wie des Reichstags schwierig. Besonders
dort, wo man nun auf verstärkte reibungslose Einfuhr
von Bedarfsgütern und auf eine erhöhte Erzeugung
angewiesen war, stellten sich bestehende
Handels- und Produktionsbeschränkungen als lästige
Hindernisse heraus, die für eine befristete Zeit
- zum Teil gegen heftigen Widerstand - außer Kraft
gesetzt werden mußten. Verzichtet werden mußte
unter anderem bei der Einfuhr von Hühnern, Gänsen
, Enten und Eiern auf die Erhebung des üblichen
Zolls. Brotbäcker und Wirte mußten die Zulassung
zusätzlicher Anbieter in ihren Metiers akzeptieren
und Vorschriften für eine Erhöhung ihres
Angebots hinnehmen.

Zu größeren Problemen kam es im Laufe des
Reichstags im Bereich der Haferversorgung, der
ausreichenden Brotlieferung, der Brennholzbeschaffung
und der Essenspreise in den Gastwirtschaften
. Kleinere Versorgungsschwierigkeiten, die
daneben auftraten, wie etwa bei Fleisch Anfang Juni
1498, konnten offenbar schnell ausgeräumt werden
.83

Die Versorgungslage bei Hafer war schon zu
Beginn des Reichstages kritisch. Die bevorstehende
Ankunft zweier Reichsfürsten mit ihrem Gefolge
, nämlich des Erzbischofs von Mainz und des
Herzogs von Sachsen, drohte im Oktober 1497 eine
Verknappung herbeizuführen. Der Rat sah sich jedenfalls
genötigt, die Beschaffung zusätzlichen
Hafers anzuordnen und Boten in die Nachbarstadt
Neuenburg zu senden, die um Haferlieferungen
nachsuchen sollten; hatten die „Sächsischen" doch
gar damit gedroht, daß sie nicht bleiben würden,
wenn man für sie nicht hundert Vierteil Hafer bereitstellen
würde.84 Sofort war bei den ersten Anzeichen
des Mangels auch Mißbrauch aufgetreten.
Es gab Anlaß, eine Untersuchung gegen zwei Bürger
einzuleiten, die den Hafer teurer verkauft hatten
, als es nach der Ordnung zulässig war. Der Rat
hatte überdies auch Informationen erhalten, daß in
einigen Bürgerhäusern heimlich Hafer gehortet
werde. Er ordnete deshalb eine Haussuchung an.85

Während die Knappheit beim Hafer eine Folge
von Beschaffungsproblemen und preistreiberischen


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